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Wohnsitz abmelden – Die häufigsten Fragen & Antworten 2024

1. Musst du nach deiner Auswanderung noch Steuern in Deutschland bezahlen?

Der Wohnsitz nach § 8 AO ist der Haupt­anknüpfungs­punkt für die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland und ob du weiterhin Steuern zahlen musst. So gut wie jeder in Deutschland hat einen Wohnsitz und durch diesen bist du bereits seit deiner Geburt unbeschränkt steuerpflichtig. Daher ist die wirksame Aufgabe deines steuerlichen Wohnsitzes in Deutschland der wichtigste Punkt, den du beachten musst, wenn du keine Steuern mehr in Deutschland zahlen möchtest.

Die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht ist die allererste Phase (1.01) der 4 steueroptimierten Phasen für eine entspannte Umsetzung deiner Auswanderung. Eine Übersicht der 4 Phasen sowie eine umfassende Checkliste zur Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht findest du hier zum Download in unserer „Deine ultimative Checkliste zu deiner rechtssicheren Auswanderung“.

In diesem Fachartikel zeige dir, worauf du für die rechtssichere Aufgabe deines Wohnsitzes in Deutschland achten musst. Warum du dich nicht unbedingt beim Einwohnermeldeamt und anderen Behörden abmelden solltest. Welche Strategien du anwenden kannst, wenn du eine Wohnung in Deutschland behalten willst. Und abschließend, ob ein Wohnsitz im Ausland zwingend notwendig ist.

Inhalt

2. Was sind die steuerlichen Folgen, wenn ich meinen Wohnsitz in Deutschland nicht richtig aufgebe?

Wenn du dem Finanzamt Anhaltspunkte gibst, dass du noch einen Wohnsitz in Deutschland hast, musst du in Deutschland weiterhin dein Welteinkommen nach § 1 Abs. 1 EStG versteuern. Das ist schon vielen bei ihrer Auswanderung auf die Füße gefallen.

Ich erinnere nur an einen ehemaligen Tennisprofi. Dieser hatte zwar einen Wohnsitz im Ausland, nutzte jedoch regelmäßig die Wohnung seiner Schwester in München und hatte für die Wohnung sogar einen Schlüssel. Blöderweise hat die Schwester die Wohnung gar nicht richtig bewohnt. Somit hatte der ehemalige Tennisprofi jederzeit die Möglichkeit die Wohnung zu nutzen – also Verfügungsmacht – und damit einen Wohnsitz.

Long story short: Er wurde dadurch steuerpflichtig in Deutschland und ist wegen Steuerhinterziehung auf Bewährung vorbestraft.

Meine Empfehlung: Gehe bei der Aufgabe deines Wohnsitzes sehr sorgfältig vor und gebe dem Finanzamt keine Veranlassung, weiterhin von einem Wohnsitz in Deutschland ausgehen zu können!

2.1. Was kann bei Aufgabe des Wohnsitzes schief gehen?

Bei Aufgabe deines Wohnsitzes sind viele Punkte zu beachten, vor allem wenn du noch über eine Wohnung in Deutschland verfügst. Du musst außerdem aufpassen, ob du nicht auch durch ein Zimmer bei der Familie oder Freunden einen Wohnsitz auslöst.

Oft wird der Wohnsitz auch nicht rechtzeitig aufgegeben und damit die Steuerpflicht „zu spät“ beendet.

Wenn du noch über einen Wohnsitz verfügst, aber bereits ein Unternehmen im Ausland gründest, löst das die Meldepflichten nach § 138 Abgabenordnung („AO“) aus. Das heißt, du musst dem Finanzamt zumindest mitteilen, dass du ein Unternehmen im Ausland gegründet hast. Das muss nicht zwangsläufig eine Besteuerung in Deutschland bedeuten. Das Finanzamt weiß jedoch über deine Aktivitäten Bescheid und das kann bei bestimmten Auslandsunternehmen bzw. Setups im Ausland zu unangenehmen Nachforschungen führen.

Außerdem solltest du auf die Kündigungsfristen bei deiner gemieteten Immobilie achten. Es reicht bereits aus, die Wohnung nur noch einen Tag im neuen Jahr zu haben, um für das ganze Jahr eine unbeschränkte Steuerpflicht auszulösen.

Das gleiche gilt bei einer eigenen Immobilie. Wenn du planst diese zu verkaufen oder zu vermieten, musst du deine Immobilie zumindest leergeräumt haben und die Verkaufs- bzw. Mietabsicht nachweisen können.

2.2. Was sind die steuerlichen Folgen, wenn das Finanzamt mir weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland unterstellt?

Wenn du noch einen Wohnsitz in Deutschland hast, bist du mit deinem Welteinkommen weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig. Dadurch musst du zumindest alle Einkünfte in Deutschland angeben (Stichwort: Progressionsvorbehalt). Außerdem musst du natürlich die Meldepflichten für dein Auslandsunternehmen beachten.

Sofern du einen Wohnsitz im Ausland begründet hast und Deutschland mit diesem Land ein Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“) abgeschlossen hat, kann dich das DBA vor der Besteuerung bestimmter Einkünfte in schützen. Das hängt davon ab, ob du an deinem neuen Wohnsitz im Ausland als ansässig giltst und welche Einkünfte du erzielst.

Du willst wissen, was genau unter Lebensmittelpunkt zu verstehen ist und warum dieser für deine steuerliche Ansässigkeit so wichtig ist? Das erfährst du in diesem Artikel: Lebensmittelpunkt und Steuerpflicht – Die häufigsten Fragen & Antworten 2024

Wenn das Finanzamt erst im Nachhinein von deiner Steuerpflicht erfährt, kann dir außerdem Steuerhinterziehung unterstellt werden.

2.3. Wann bin ich unbeschränkt steuerpflichtig?

Du bist unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast. Dabei ist der Wohnsitz vorrangig zum gewöhnlichen Aufenthalt zu prüfen. Wenn du keinen Wohnsitz hast, kann die unbeschränkte Steuerpflicht im zweiten Schritt durch den gewöhnlichen Aufenthalt ausgelöst werden.

Für die normale unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Einkommensteuergesetz („EStG“) gibt es keine weiteren Anknüpfungspunkte. Der Lebensmittelpunkt ist im deutschen Steuerrecht nicht eigenständig definiert.

Im internationalen Steuerrecht spielt der Lebensmittelpunkt aber durchaus eine Rolle, da darüber ein Wohnsitz oder ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland abgeleitet werden kann. Für den Wohnsitz spielt der Lebensmittelpunkt insbesondere bei Ehepartner und minderjährigen Kindern, die in Deutschland bleiben, eine wesentliche Rolle.

Bei der Anwendung eines DBA ist der Lebensmittelpunkt oft sogar entscheidend, sofern du über einen Wohnsitz in Deutschland und einen Wohnsitz im Ausland verfügst.

Möchtest du mehr über die unbeschränkte Steuerpflicht erfahren?

Trage dich in unseren Steuer-SparLetter ein und erhalte als Dankeschön für dein Vertrauen und deine E-Mail Adresse deine ultimative Checkliste per E-Mail. Die Checkliste zeigt dir, wie du deine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland wirksam beendest. Nur so ist deine Auswanderung auch steuerlich sinnvoll!

3. Definition: Was bedeutet (steuerlicher) Wohnsitz?

Jetzt wollen wir genau klären, wie der Wohnsitz in Deutschland definiert ist und was die einzelnen Kriterien bedeuten.

3.1. Was ist der steuerliche Wohnsitz nach der Abgabenordnung („AO“)?

Der Wohnsitz ist in § 8 AO wie folgt definiert:

„Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.“

Aus der Definition lassen sich die drei folgenden Kriterien ableiten:

  • Vorhandensein einer Wohnung
  • Innehaben der Wohnung: Verfügungsmacht
  • Beibehalten und Nutzen der Wohnung

Um einen Wohnsitz auszulösen, müssen diese drei Kriterien kumuliert, also alle drei gemeinsam, vorliegen.

3.2. Was bedeutet Vorhandensein einer Wohnung?

Vorhandensein einer Wohnung bedeutet schlicht, dass es sich um eine Wohnung handeln muss. Im Anwendungserlass zur AO („AEAO“) findet sich in Randnummer 2 („Rn. 2“) zu § 8 AO folgende Definition:

„Mit Wohnung sind stationäre Räumlichkeiten gemeint, die – mindestens im Sinne einer bescheidenen Bleibe – für den Steuerpflichtigen auf Dauer zum Wohnen geeignet sind. […] Nicht erforderlich ist eine abgeschlossene Wohnung mit Küche und separater Waschgelegenheit i. S. d. Bewertungsrechts bzw. dass das zur Wohnung gehörende Bad in den Wohnbereich integriert ist. In rechtlicher Hinsicht reicht es aus, wenn die Wohnung mit einfachsten Mitteln ausgestattet ist.“

An der Definition erkennst du, dass an das Vorhandensein einer Wohnung keine hohen Anforderungen gestellt wird. Es muss sich einfach um einen Ort handeln, an dem du schlafen und die grundlegenden Bedürfnisse erfüllen kannst.

Damit können auch ein Wohnmobil, eine Jagdhütte oder ein Hotelzimmer eine Wohnung sein.

3.3. Was bedeutet Innehaben der Wohnung und wieso ist die Verfügungsmacht insgesamt das wichtigste Kriterium?

Das nächste Kriterium ist das Innehaben der Wohnung. Aus diesem Kriterium leitet sich deine Verfügungsmacht über eine Wohnung ab. Also, ob du jederzeit Zugang zu einer Wohnung bzw. einem Zimmer hast und dir diese Wohnung wann immer du es wünscht, als Bleibe zur Verfügung steht.

Schauen wir uns dazu einmal verschiedene Einzelfälle an.

3.3.1 Ich habe eine Eigentumswohnung - Was bedeutet das für meinen Wohnsitz und sollte ich diese vermieten?

Grundsätzlich kannst du deine Immobilie in Deutschland selbstverständlich behalten. Du darfst dann darüber nur keine Verfügungsmacht haben.

Daher ist dringend zu empfehlen, deine Immobilie dauerhaft und langfristig zu vermieten. Langfristig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Vermietung länger als 6 Monate am Stück erfolgen muss. Üblicherweise hat man als Vermieter dann auch keinen Schlüssel mehr zu der Wohnung, kein jederzeitiges Zugangsrecht und entsprechend keine Verfügungsmacht. Die Vermietung kann auch mit befristeten Verträgen erfolgen, diese sollten eben länger als 6 Monate laufen.

Wenn die Vermietung erst nach deiner offiziellen Auswanderung erfolgt, solltest du die Vermietungsabsicht nachweisen können.

Die Vermietung führt immer zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften in Deutschland. Das lässt sich über kein Unternehmenskonstrukt vermeiden.

Zu diesem Punkt habe ich dir noch zwei Beispiele aus einem Q&A unserer Steuer-MasterMind mitgebracht:

Beispiel 1: Haus in Deutschland behalten
Ich werde am 01.02. in die Schweiz auswandern. Meine Familie (Frau +3 Kinder) kommen am 01.04. nach.
Ich besitze ein Haus, welches ich für Urlaube und meine Rente behalten werde und auch nicht vermiete. Das Haus hat aber auch eine vermietete ELW. D.h. ich habe auch weiter Mieteinnahmen.

Kann ich in diesem Fall Probleme bekommen, so dass ich noch in D Steuerpflichtig bleibe?

Antwort: Ja, du kannst jederzeit über das Haus verfügen und bleibst dadurch unbeschränkt steuerpflichtig. Ob das eine tatsächliche Besteuerung in Deutschland auslöst, hängt von deinen Einkünften und dem DBA mit der Schweiz ab. Die vermietete ELW spielt dabei keine Rolle und muss als separate Wohnung betrachtet werden.

Beispiel 2: Haus in Deutschland erwerben
Ich wohne seit einem Jahrzehnt dauerhaft im Nicht-EU-Ausland und bin längst von Dtld. abgemeldet, aber plane nun, eine Wohnung in Dtld zu erwerben, um mich selbst dort einige Monate im Jahr aufhalten zu können (Urlaub, remote work).

Inwieweit bin ich in Dtld steuerpflichtig? Vielen Dank!

Antwort: Ja, wenn du über die Wohnung Verfügungsmacht (Schlüssel etc.) hast und nicht dauerhaft vermietest, ist das steuerlich ein Wohnsitz und du würdest unbeschränkt steuerpflichtig werden. Wenn du die Wohnung nur als Investition erwerben würdest (und vermietest), wäre es kein Problem. Also besser für die Deutschlandbesuche bei Freunden / Familie unterkommen oder eine Wohnung als Kurzzeitmiete anmieten.

3.3.2 Ich habe eine Mietwohnung - Was bedeutet das für meinen Wohnsitz und sollte ich diese untervermieten?

Insgesamt gilt hier das gleiche, wie bei einer Immobilie in deinem Eigentum.

Zusätzlich solltest du darauf achten, dass du eine glaubhafte Begründung hast, warum du die Mietwohnung behalten willst. Schließlich willst du gegenüber dem Finanzamt glaubhaft machen können, dass du Deutschland dauerhaft und nicht nur vorübergehend verlässt.

Andernfalls könnte dir ein gewöhnlicher Aufenthalt aufgrund einer nur vorübergehenden Abwesenheit unterstellt werden.

3.3.3 Kann ich meine Wohnung auch als Ferienwohnung, z.B. über AirBnB, vermieten?

Schwierig, die (kurzfristige) Vermietung als Ferienwohnung halte ich für sehr problematisch. Über die Buchungseinstellungen in den Portalen (z.B. AirBnB) kannst du immer relativ frei steuern, wann du die Wohnung nicht vermieten und damit selbst nutzen möchtest. Im Zweifelsfall kannst du sogar Buchungen stornieren und dir die Wohnung dadurch zur Verfügung stellen. Außerdem hast du auch immer einen Schlüssel zur Verfügung.

Dadurch kann dir das Finanzamt die jederzeitige Verfügungsmacht und damit einen Wohnsitz in Deutschland unterstellen.

Meine Empfehlung: Die Vermietung sollte langfristig (d.h. über 6 Monate, ohne Rückbehalt eines Schlüssels und auf Basis der gesetzlichen Kündigungsfristen) erfolgen.

3.3.4 Kann ich meine Wohnung nicht einfach an Familie oder Freunde vermieten?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Vermietung sollte entsprechend einer Vermietung an fremde Dritte ablaufen. Das heißt, du solltest keinen Schlüssel mehr haben und dort nicht über dein eigenes Zimmer verfügen. Vor allem sollte die Wohnung tatsächlich von deinen Mietern (als Hauptwohnsitz) genutzt werden.

3.3.5 Kann ich meine Wohnung alternativ an mein Unternehmen im Ausland vermieten?

Das ist ein kritischer Punkt. Dabei muss im ersten Schritt beachten werden, zu welchem Zweck die Wohnung vermietet werden darf. Ist eine gewerbliche Vermietung überhaupt erlaubt?

Zudem ist die Frage, wie die Wohnung durch das Unternehmen genutzt werden soll. Wenn nur eine kurzfristige oder gar keine Vermietung erfolgt sehe ich das kritisch. Meines Erachtens besteht hier das Risiko, dass du als Gesellschafter / Geschäftsführer / Eigentümer deines Unternehmens im Ausland (oder verbleibenden Unternehmens in Deutschland) mittelbar die Verfügungsmacht über die Wohnungen innehast. Folglich könnte dir das Finanzamt als Privatperson einen Wohnsitz bzw. die Aufrechterhaltung deines Wohnsitzes unterstellen.

Das Thema ist insgesamt nicht abschließend zu beurteilen. Es gibt durchaus ausländische Unternehmer, die Wohnungen in Deutschland kaufen oder anmieten und kurzfristig weitervermieten. Das sollte keinen Wohnsitz für die Unternehmer in Deutschland auslösen. Wenn du aber die Wohnung vor deiner Auswanderung selbst bewohnt hast, liegt der Verdacht nahe, dass du über die Zwischenschaltung eines Unternehmens den Wohnsitz nur verschleiern willst, faktisch jedoch weiter über eine Wohnung in Deutschland verfügst.

3.3.6 Darf ich noch einen Schlüssel zu einer Wohnung haben?

Nein, du solltest keinen Schlüssel mehr zu einer Wohnung haben. Andernfalls könnte dir auch darüber die Verfügungsmacht über eine Wohnung unterstellt werden.

Bei einer langfristigen Vermietung erhält im Regelfall der Mieter alle Schlüssel.

Wenn du für deine Besuche in Deutschland regelmäßig bei denselben Personen unterkommst, solltest du auch für diese Wohnung keinen Schlüssel haben.

Selbstverständlich kannst du für die Zeit deiner Besuche in Deutschland einen Schlüssel zu deiner Unterkunft haben. Vergleichbar wie bei einem Hotelaufenthalt oder bei Anmietung einer Ferienwohnung. Hier bekommst du für deinen Aufenthaltsdauer auch immer einen Schlüssel.

3.3.7 Ich habe einen Ehe- bzw. Lebenspartner bzw. minderjährige Kinder - Was bedeutet das für meinen Wohnsitz?

Grundsätzlich sollten dein Ehe- bzw. Lebenspartner und minderjährige Kinder immer mit auswandern. Andernfalls könnte dir daraus ein Wohnsitz in Deutschland unterstellt werden.

Du willst wissen, was genau unter Lebensmittelpunkt zu verstehen ist? Erfahre mehr in diesem Fachartikel: Lebensmittelpunkt und Steuerpflicht – Die häufigsten Fragen & Antworten 2024

3.4. Was bedeutet Beibehalten und Nutzen der Wohnung?

Kommen wir zum dritten und letzten Kriterium für den Wohnsitz. Unter Beibehalten und Nutzen der Wohnung versteht der Gesetzgeber nach Rn. 4.1 zu § 8 AO im AEAO folgende Definition:

„Die Nutzung muss zu Wohnzwecken erfolgen. Die Wohnnutzung muss weder regelmäßig noch über eine längere Zeit erfolgen; erforderlich ist aber eine Nutzung, die über bloße Besuche, kurzfristige Ferienaufenthalte bzw. unregelmäßige kurze Aufenthalte zu Erholungszwecken oder zu Verwaltungszwecken hinausgeht. […] Es ist nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige sich während einer Mindestzahl von Tagen oder Wochen im Jahr zu Wohnzwecken in der Wohnung aufhält.“

Daraus lässt sich ableiten, dass es keine Rolle spielt, wie oft und wie viele Tage du die Wohnung nutzt. In Grenzfällen kann sogar ein Wohnsitz vorliegen, wenn du die Wohnung innerhalb eines Kalenderjahrs gar nicht nutzt.

Sofern du eine Ferienwohnung besitzt, hast du darüber regelmäßig die Verfügungsmacht. Dann stellt sich die Frage, ob die Ferienwohnung einen Wohnsitz darstellt oder nicht. In diesen Fällen ist das „Nutzen der Wohnung“ entscheidend. In Rn. 4.1 zu § 8 AO im AEAO findet sich dazu folgende Aussage:

„…erforderlich ist aber eine Nutzung, die über bloße Besuche, kurzfristige Ferienaufenthalte bzw. unregelmäßige kurze Aufenthalte zu Erholungszwecken oder zu Verwaltungszwecken hinausgeht.“

Je nachdem wie du die Ferienwohnung in der Realität nutzt und wo diese liegt, kann hier nicht ausgeschlossen werden, dass die Ferienwohnung nicht zu einem Wohnsitz führt. Letztlich kommt es immer auf die tatsächliche Nutzung an, also dass du diese wirklich ausschließlich zu Ferienaufenthalten etc. nutzt. Wenn du diese für alle Deutschlandbesuche nutzt und vor allem von der Ferienwohnung aus arbeitest bzw. dort fest für einige Zeit lebst, könnte das einen Wohnsitz auslösen.

Lass dich zu solchen Fragen im Zweifelsfall sorgfältig beraten.

3.5. Kann ich bei meinen Besuchen in Deutschland dann überhaupt eine feste Wohnung anmieten?

Ja, aber: Du kannst eine Wohnung anmieten bzw. nutzen, wenn dies von vornherein in der Absicht erfolgt, die Wohnung nur vorübergehend zu nutzen.

Wichtig ist dabei, dass du keine Absicht auf einen längeren Aufenthalt hast und das klar ersichtlich ist.

3.6. Spielt es für den Wohnsitz eine Rolle, wenn ich nur noch wenige Tage im Jahr in Deutschland bin?

Im Abschnitt zum „Beibehalten und Nutzen der Wohnung“ habe ich bereits dargestellt, dass die Anzahl der Tage, die du im Jahr in Deutschland bist bzw. für wie viele Tage du deine Wohnung selbst nutzt, keine Rolle für deinen Wohnsitz spielt. Entscheidend ist in diesen Fällen immer die Verfügungsmacht, also ob du deine Wohnung überhaupt regelmäßig nutzen könntest.

Die Anzahl der Tage in Deutschland spielt nur dann eine Rolle, wenn du eindeutig keinen Wohnsitz in Deutschland hast. Dann musst du im zweiten Schritt zu prüfen, ob du unbeschränkt steuerpflichtig aufgrund eines gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland bist.

Du willst wissen, wie genau der gewöhnliche Aufenthalt definiert ist und auf was du achten musst? Das erfährst du in diesem Artikel: Gewöhnlicher Aufenthalt und 183-Tage-Regelung – Die häufigsten Fragen & Antworten 2024

3.7. Wie kann ich meine persönlichen Gegenstände in Deutschland einlagern, ohne einen Wohnsitz auszulösen?

Das ist ohne Probleme möglich. Das entscheidende Kriterium dabei ist, dass du den Lagerort nicht als Wohnung, also Übernachtungsmöglichkeit, nutzen kannst.

Die Einlagerung in einer Lagerbox, im Keller bzw. Dachboden bei Familie oder Freunden oder in einem separaten Raum ist möglich. Gerade bei letzterem sollte der Raum nicht zum Übernachten genutzt werden können, d.h. entweder dafür gänzlich nicht vorgesehen sein oder komplett vollgestellt sein, so dass keine Übernachtungsmöglichkeit eingerichtet werden kann.

Problematisch ist die Einlagerung in einem Zimmer, das auch zum Übernachten genutzt werden kann, z.B. ein festes Gästezimmer bei Familie oder Freunden.

Wohnsitz abmelden

4. Wohnsitz in Deutschland abmelden - was muss ich beachten?

Wir haben verstanden, wie der steuerliche Wohnsitz in Deutschland definiert ist. Jetzt wollen wir uns anschauen, was du beachten musst, um deinen Wohnsitz in Deutschland rechtssicher aufzugeben.

4.1. Wie kann ich meinen steuerlichen Wohnsitz bei Umzug ins Ausland beim Finanzamt abmelden?

Für Abmeldung deines steuerlichen Wohnsitzes gibt es keine Anforderungen vom Finanzamt und du musst hier zum Zeitpunkt deiner Auswanderung nicht tätig werden.

Steuerlich gibt es zwei „Fristen“, die du beachten solltest:

  1. Wenn du dein Einzelunternehmen bzw. eine Personengesellschaft zum Zeitpunkt deiner Auswanderung aufgeben willst, solltest du dich beim Finanzamt entsprechend binnen einem Monat nach deiner Ausreise abmelden. Das ist wichtig, damit der Zeitpunkt deiner Betriebsaufgabe anerkannt wird und du ab dem Folgemonat deiner Auswanderung keine Umsatzsteuervoranmeldungen mehr abgeben musst.
  2. Ansonsten solltest du die Auswanderung mit deiner „letzten“ Steuererklärung mitteilen. Also der Steuererklärung für das Jahr deiner Auswanderung. Das ist wichtig für die Besteuerung deiner Einkünfte, die du nach dem Zeitpunkt der Ausreise erzielst (Stichworte: beschränkte und erweitert beschränkte Steuerpflicht). Außerdem ist dieser Zeitpunkt u.a. für die Wegzugsbesteuerung entscheidend.
Eine Anleitung für die letzte Steuererklärung findest du im Zusatzmodul 4: „Deine letzte Steuererklärung“ in unserer Steuer-MasterMind: Rechtssicher Auswandern.

4.2. Muss ich dem Finanzamt eine neue Adresse im Ausland mitteilen (z.B. für Schreiben vom Finanzamt)?

Nein, eine neue Adresse im Ausland musst du dem Finanzamt nicht mitteilen. Das kann aber manchmal nützlich sein, wenn dich das Finanzamt weiterhin für steuerpflichtig hält.

Wichtig ist ein Empfangsbevollmächtigter (z.B. dein Steuerberater oder eine Vertrauensperson) in Deutschland, damit deine Schreiben des Finanzamtes und anderer Behörden bei dir ankommen. Das Finanzamt stellt i.d.R. keine Schreiben im Ausland (zumindest außerhalb der EU) zu.

Ohne Empfangsbevollmächtigter stellt das Finanzamt deine Schreiben öffentlich zu. Dadurch werden die Steuern fällig und gegebenenfalls Vollstreckungsmaßnahmen in Kraft gesetzt. Das kann die Pfändung deiner Konten sein (auch in anderen EU-Ländern) oder im Zweifel Beschlagnahmungen oder Festnahmen bei einer zukünftigen Einreise.

4.3. Ist es für den steuerlichen Wohnsitz notwendig, sich beim Einwohnermeldeamt abzumelden?

Die An- und Abmeldung beim Einwohnermeldeamt entfalten allein keine unmittelbare steuerliche Wirkung (vgl. Tz 1.2 AEAO). Die Abmeldung deines Wohnsitzes kann jedoch als Indiz dafür angesehen werden, dass du deinen Wohnsitz tatsächlich aufgegeben hast. Daher empfehle ich die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt immer zum Zeitpunkt der Ausreise.

Meine Empfehlung: Lass dir unbedingt eine Abmeldebescheinigung geben. Diese kann sehr hilfreich zur Vorlage bei deutschen (z.B., wenn du einen neuen Pass brauchst) und ausländischen Behörden sein. Außerdem steht dir damit bei einigen Verträgen bzw. Versicherungen ein Sonderkündigungsrecht zu.

Die Abmeldung kannst du gemäß § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) erst eine Woche vor deiner Ausreise erledigen:

„Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.“

Solche und viele weitere relevante Punkte zur Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht findest du hier zum Download in unserer „Deine ultimative Checkliste zu deiner rechtssicheren Auswanderung“:

Möchtest du mehr über die unbeschränkte Steuerpflicht erfahren?

Trage dich in unseren Steuer-SparLetter ein und erhalte als Dankeschön für dein Vertrauen und deine E-Mail Adresse deine ultimative Checkliste per E-Mail. Die Checkliste zeigt dir, wie du deine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland wirksam beendest. Nur so ist deine Auswanderung auch steuerlich sinnvoll!

4.4. Muss ich weiter Steuern zahlen, wenn ich mich erst nachträglich abmelde oder die Abmeldung vergesse?

Nein, wie gesagt spielt die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt für deine Steuerpflicht keine Rolle.

Viele Steuerpflichtige planen erstmal nur eine Reise bzw. Auswanderung für eine begrenzte Zeit und stellen dann fest, dass sie vorerst nicht nach Deutschland zurückkehren wollen. In den meisten Bundesländern kannst du dich mittlerweile auf elektronischem, zumindest aber postalischem Wege oder über eine Vollmacht, abmelden. Wenn das bei deiner Gemeinde nicht funktioniert, kannst du es bei deinem nächsten Deutschland-Besuch nachholen.

4.5. Bin ich sofort wieder steuerpflichtig, wenn ich mich beim Einwohnermeldeamt wieder anmelde?

Nein, die bloße Anmeldung beim Einwohnermeldeamt führt noch nicht zu einem Wohnsitz bzw. einer Steuerpflicht in Deutschland. Du bist grundsätzlich verpflichtet, dich bei Einreise aus dem Ausland beim Einwohnermeldeamt ab 3 Monaten an einem Ort anzumelden. Sofern du dort (deutlich) weniger als 6 Monate verweilst und Deutschland dann wieder verlässt, begründet das i.d.R. keinen Wohnsitz.

Hier habe ich noch den Auszug aus dem Bundesmeldegesetz aus § 27 Abs. 2 Satz 3 für dich:

„Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1 gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten.“

4.6. Wie kann ich meinen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn ich keinen neuen Wohnsitz im Ausland habe?

Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ist immer erst eine Woche vor der tatsächlichen Ausreise möglich. Du bist auch nicht verpflichtet, einen neuen Wohnsitz anzugeben.

4.7. Muss ich mich auch bei anderen Behörden abmelden und alle Verträge in Deutschland kündigen?

Nein, hier gilt das gleiche wie bei der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt. In Einzelfällen ist das aber zu empfehlen. Wenn du zum Beispiel ein Auto in Deutschland behältst, könnte das auf eine Rückkehrabsicht schließen.

Wenn du das genauer verstehen willst, empfehle ich dir meinem Artikel zum Lebensmittelpunkt. Dort habe ich diese Frage ausführlich beantwortet.

4.8. Welche Rolle spielt meine Staatsbürgerschaft?

Deine Staatsbürgerschaft spielt überhaupt keine Rolle für deine unbeschränkte Steuerpflicht. Wenn du als Ausländer deinen Wohnsitz in Deutschland hast, dann bist du unbeschränkt steuerpflichtig. Wenn du als Deutscher keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast, bist du es nicht.

Im deutschen Steuerrecht spielt die Staatsangehörigkeit z.B. eine Rolle bei der erweitert beschränkten Steuerpflicht und der Erbschaftssteuer.

5. Wo muss ich Steuern zahlen, wenn ich einen Wohnsitz im Ausland und in Deutschland habe (Doppelwohnsitz)?

Ich hatte schon viele Mandanten, die trotz Auswanderung ihren Wohnsitz in Deutschland nicht oder nicht sofort aufgeben wollten. Wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland behältst, bleibst du weiter unbeschränkt steuerpflichtig – egal, ob du einen neuen Wohnsitz im Ausland begründest.

5.1. Was passiert, wenn ich einen Erstwohnsitz im Ausland und einen Zweitwohnsitz in Deutschland habe?

Einen offiziellen Zweitwohnsitz in Deutschland kannst du bei Erstwohnsitz im Ausland gar nicht haben. Dein Wohnsitz in Deutschland wäre dann immer ein Erstwohnsitz.

Wenn du also einen Doppelwohnsitz, insbesondere einen Doppelwohnsitz in der EU hast, kommt es maßgeblich auf deine Ansässigkeit nach einem DBA an.

5.2. Warum ist der Wohnsitz so wichtig für deine Ansässigkeit nach einem Doppel­besteuerungs­abkommen?

Wenn du einen Doppelwohnsitz, also einen Wohnsitz in Deutschland und im Ausland hast, ist für deine Besteuerung maßgeblich, ob ein DBA anwendbar ist. Andernfalls bist du mit einem Welteinkommen komplett in Deutschland steuerpflichtig. Sofern du dann an deinem Wohnsitz im Ausland Steuern zahlst, können diese höchstens auf deine deutschen Steuern angerechnet werden.

Bei einem Doppelwohnsitz in der EU ist immer ein DBA anwendbar. Außerdem hat Deutschland mit insgesamt über 70 Staaten solche Abkommen abgeschlossen. In der Regel nicht mit Steueroasen und Niedrigsteuerländern.

Bei zwei Wohnsitzen ist das DBA aus Sicht beider Länder auf dich anwendbar. Dann ist im nächsten Schritt entscheidend, wo du deinen Lebensmittelpunkt hast. Dieser definiert deine Ansässigkeit nach dem DBA. Und die Ansässigkeit entscheidet über die Zuordnung des Besteuerungsrechts.

Wenn du also an deinem Wohnsitz im Ausland ansässig bist, ist für die tatsächliche Besteuerung in Deutschland oft gar nicht so schlimm, dass du noch einen Wohnsitz in Deutschland hast. Du musst nur weiterhin eine Steuererklärung in Deutschland abgeben und deine Einkünfte im Ausland zumindest offenlegen. In solchen Fällen solltest du dich immer sorgfältig beraten lassen, um Klarheit zu haben und keine Doppelbesteuerung zu riskieren.

Meine Empfehlung: Versuche immer, deinen Wohnsitz in Deutschland aufzugeben und keinen Doppelwohnsitz zu begründen!

6. Wohnsitz im Ausland - was muss ich beachten?

Steuerlich brauchst du nicht zwingend einen neuen Wohnsitz im Ausland anzumelden. Langfristig wird das aber zu Problemen führen, z.B. wenn du ein neues Bankkonto eröffnen oder bestimmte Versicherungen abschließen willst.

Ich empfehle immer, einen neuen Wohnsitz mit einer tatsächlichen Wohnung zu begründen (also kein „Fake-Wohnsitz“, bei dem du zwar einen Vertrag etc. hast, dir die Wohnung faktisch gar nicht zur Verfügung steht). Außerdem kann eine Meldebescheinigung im Ausland auch als weiterer Nachweis gegenüber dem deutschen Finanzamt nützlich sein. Zumindest, wenn das Finanzamt deine Auswanderung anzweifelt. Noch besser ist hier ein Tax Residency Certificate bzw. eine Ansässigkeitsbescheinigung im Ausland.

Steuerlich ist der wichtigste Vorteil an einem Wohnsitz im Ausland, dass dann meist auch ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dich Anwendung findet (siehe oben).

6.1. Wann bin ich trotz Wohnsitz im Ausland weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland?

Ein Wohnsitz im Ausland schützt nicht vor der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Wenn du noch einen Wohnsitz in Deutschland hast, bist du mit deinem Welteinkommen weiter in Deutschland steuerpflichtig.

Als weiteres Kriterium, kannst du aufgrund deines gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland weiter unbeschränkt steuerpflichtig sein. Das löst die gleiche Steuerpflicht, wie mit einem Wohnsitz aus. Wenn dann ein DBA anwendbar ist, giltst du im Regelfall als im anderen Land ansässig und Deutschland hat für viele Einkünfte kein Besteuerungsrecht.

6.2. Kann ich auch freiwillig unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland sein?

Ja, du kannst einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG in Deutschland stellen. Das kann Sinn machen, wenn du vornehmlich Einkünfte aus Deutschland beziehst und so steuerliche Vorteile nutzen kannst. So kannst du schnell mehrere tausend Euro Steuern in Deutschland sparen.

6.3. Wo bin ich ohne Wohnsitz in Deutschland steuerpflichtig und brauche ich überhaupt einen Wohnsitz im Ausland (z.B. als Perpetual Traveller)?

Wenn du keine Anhaltspunkte für eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bietest, spielt es keine Rolle, ob du einen Wohnsitz im Ausland hast oder nicht.

Du bist dann höchstens noch beschränkt oder erweitert beschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Gerade um die erweitert beschränkte Steuerpflicht zu vermeiden, kann ein Wohnsitz im Ausland Sinn machen. Z.B. bei betriebsstättenlosen Einkünften, Einkünften aus Aktienveräußerungen oder Kryptowährungen.

6.4. Was bedeutet die beschränkte Steuerpflicht in Deutschland bei Wohnsitz im Ausland für mich?

Bestimmte Einkünfte bleiben nach deiner Auswanderung immer steuerpflichtig in Deutschland. Diese sind dann nur noch beschränkt steuerpflichtige Einkünfte. Das betrifft vor allem Einkünfte aus Immobilien oder Dividenden von deutschen Unternehmen.

Für bestimmte Einkünfte, die weiter beschränkt steuerpflichtig wären, kann Deutschland jedoch das Besteuerungsrecht durch ein DBA entzogen werden. Das heißt, dass Deutschland diese dann trotz der beschränkten Steuerpflicht nicht oder nur teilweise besteuern darf.

Das kann vor allem folgenden Einkünfte betreffen:

  • Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen >1% an einer deutschen Kapitalgesellschaft (z.B. UG, GmbH)
  • Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit
  • Einkünfte als Geschäftsführer eines deutschen Unternehmens
  • Einkünfte der staatlichen Rente, einer Betriebsrente oder von einer Berufsunfähigkeitsversicherung

7. Wie kann ich meinen Wohnsitz verlagern und einen neuen Wohnsitz im Ausland begründen?

Deine Abmeldung aus Deutschland haben wir jetzt eingehend diskutiert. Bei der Wohnsitzverlagerung und der Anmeldung eines Wohnsitzes im Ausland gibt es jedoch ebenfalls Hürden zu beachten. Das ist oft sehr individuell, je nach Land, in welches du einwandern möchtest.

Meine Empfehlung: Hole dir mit einem Wohnsitz im Ausland auch eine Ansässigkeitsbescheinigung, also ein Tax Residency Certificate!

7.1. Wie funktioniert die Wohnsitzverlagerung innerhalb der EU z.B. nach Zypern, Portugal, Bulgarien usw.?

Jeder EU-Bürger genießt das Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht. Das bedeutet, dass du als Deutscher bis zu drei Monate in einem anderen EU-Land leben kannst, ohne auf Formalitäten achten zu müssen. Bei einem längeren Aufenthalt ab drei Monaten kannst bzw. musst du deinen Wohnsitz bei den zuständigen Behörden anmelden.

Grundsätzlich musst du über ausreichend finanzielle Mittel für deinen Lebensunterhalt verfügen und das entsprechend belegen können. Außerdem ist eine Krankenversicherung notwendig. Das betrifft vor allem Rentner und Studenten, die im Einwanderungsland keine Einnahmen haben. Arbeitnehmer und Selbständige müssen dagegen meist nur ihren Status nachweisen. Kurz gesagt: Du musst irgendwie belegen können, dass du in deinem Einwanderungsland nicht auf Sozialleistungen angewiesen bist.

In vielen EU-Ländern gibt es zudem Besonderheiten zu beachten, wenn du einen Wohnsitz anmelden möchtest. In der folgenden Tabelle findest du eine kurze Übersicht der wichtigsten Einwanderungsländer:

LandBesonderheiten zur Anmeldung eines Wohnsitzes
BulgarienRentner müssen in Bulgarien einen Rentennachweis vorlegen und nachweisen, dass sie in Bulgarien ein Bankkonto haben. Selbständige müssen lediglich nachweisen, dass sie finanziell unabhängig sind, d.h. dass sie ein Einkommen haben, dass mindestens dem monatlichen Mindestlohn in Bulgarien entspricht.
NiederlandeIn den Niederlanden benötigst du zur Anmeldung deines neuen Wohnsitzes eine beglaubigte und übersetzte Kopie deiner Geburtsurkunde. Innerhalb von vier Monaten nach deiner Ankunft musst du dich in den Niederlanden zudem krankenversichern.
PolenWer nicht in Polen arbeitet, also etwa Rentner und wirtschaftlich unabhängige Personen, müssen ihre finanziellen Mittel nachweisen. Dazu genügt allerdings schon die Vorlage eines aktuellen Kontoauszugs.
PortugalIn Portugal wird bei der Anmeldung des Wohnsitzes auf viele Nachweise verzichtet. Stattdessen muss unter Eides statt versichert werden, dass genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen oder dass man in Portugal als Arbeitnehmer angestellt bzw. selbständig ist. Außerdem ist der Nachweis einer Krankenversicherung Pflicht.
SpanienBei der Anmeldung deines Wohnsitzes in Spanien musst du deinen spanischen Arbeitsvertrag vorlegen oder deine Registrierung im Register für wirtschaftliche Aktivitäten (censo de actividades económicas) nachweisen. Wer nicht in Spanien arbeitet, muss ein ausreichendes Einkommen und eine Krankenversicherung belegen können.
TschechienFür deine Anmeldung in Tschechien benötigst du ein Lichtbild, den Nachweis einer Unterkunft sowie entweder einen Beleg über deine Businessaktivität bzw. Festanstellung oder alternativ eine Reisekrankenversicherung.
ZypernWer in Zypern keine Arbeitsstelle aufnimmt (auch bei seiner eigenen Limited möglich), muss seine finanziellen Mittel nachweisen. Das kann ein Lohnnachweis eines ausländischen Arbeitgebers, ein Rentennachweis, der Nachweis der Selbständigkeit oder finanzieller Anlagen in oder außerhalb von Zypern sein. Außerdem muss ein umfassender Krankenversicherungsschutz (z.B. über die Anstellung) in Zypern nachgewiesen werden.

7.2. Was ist der Unterschied zur Anmeldung eines Wohnsitzes in einem Drittstaat, z. B. in Panama, Paraguay oder Vereinigte Arabische Emirate („VAE“)?

Außerhalb der EU ist es wesentlich schwieriger, eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen und einen Wohnsitz anzumelden. Im Gegensatz zur Wohnsitzverlagerung innerhalb der EU haben Deutsche in Drittländern kein generelles Aufenthaltsrecht.

Hier eine kurze Übersicht zu den Voraussetzungen einer Aufenthaltsgenehmigung in einigen beliebten Einwanderungsländern:

LandVoraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung
PanamaUm in Panama eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (Permanent Residence) zu bekommen, hat man durch das „Friendly Nations“-Visa verschiedene Optionen: du musst wirtschaftliche Aktivitäten in Panama nachweisen, eine Immobilie kaufen oder einen Job finden. Du kannst z. B. eine Kapitalgesellschaft gründen, um deinen Wohnsitz dauerhaft nach Panama verlegen zu können.
ParaguayAuch in Paraguay kannst du relativ einfach und günstig eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Du musst nur einen bestimmten Geldbetrag vorübergehend auf ein Bankkonto in Paraguay überweisen und natürlich einige bürokratische Hürden überwinden.
Vereinigte Arabische Emirate ("VAE")Ein beliebtes Wohnsitzland sind auch die Vereinigten Arabischen Emirate. In der Regel wird ein Unternehmen in einer Freihandelszone der VAE gegründet, um die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.
Wohnsitz abmelden

8. Fazit

Du solltest unbedingt sicherstellen, dass du deinen Wohnsitz rechtssicher beendest und dem Finanzamt keine Anknüpfungspunkte geben, dich weiter in Deutschland zu besteuern

  1. Keine feste Unterkunft:
    Im Rahmen deiner Deutschland-Besuche sollte dir kein festes Zimmer bzw. keine feste Wohnung/kein festes Haus zur Verfügung stehen. Insbesondere sollte kein festes Zimmer (z.B. Gästezimmer) zur Verfügung stehen, in welchem du persönliche Sachen, wie Zahnbürste, Kosmetik, Kleidung (vergleichbar einer Wohnung) hast.
  2. Keinen Schlüssel:
    Außerdem solltest du keine Schlüssel zu einer Wohnung in Deutschland behalten, die dir einen jederzeitigen Zugang zu einer Wohnung ermöglichen (keine Verfügungsmacht).
  3. Übernachtungen wie Hotel-Besuche
    Für deine Deutschland-Besuche kannst du jedoch selbstverständlich ein Gästezimmer nutzen. Für diese Zeit kannst du dann einen eigenen Schlüssel haben. Nach Ende des Besuchs musst du den Schlüssel wieder zurückgegeben. Die Besuche sollten insgesamt vergleichbar mit einem Hotelaufenthalt ausgestaltet sein. Das heißt: Anreise mit den notwendigen persönlichen Sachen in eine „neutrale“ Unterkunft und bei Abreise werden alle persönlichen Sachen wieder mitgenommen.

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Mit der Reihe „Keine Steuern mehr in Deutschland zahlen“ will ich all deine Fragen zu den drei Faktoren, die für eine rechtssichere Beendigung deiner unbeschränkten Steuerpflicht notwendig sind, beantworten:

Was musst du bei Aufgabe deines Wohnsitzes alles beachten? Das hast du hier bereits gelernt!

Warum ist der gewöhnliche Aufenthalt und die 183-Tage-Regelung der wichtigste Schritt zur Beendigung deiner Steuerpflicht in Deutschland? Das lernst du im Fachartikel: Gewöhnlicher Aufenthalt und 183-Tage-Regelung – Die häufigsten Fragen & Antworten 2024

Welche Rolle spielt der Lebensmittelpunkt für die Steuerpflicht? Das lernst du im Fachartikel: Lebensmittelpunkt und Steuerpflicht – die häufigsten Fragen & Antworten 2024

Michael Wohlfart
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42 Antworten

  1. Hi Michael,

    Super Artikel und sehr hilfreich!

    Wie sieht es mit dem wirtschaftlichen Interesse aus?
    Es geht um folgendes Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/astg/__2.html

    „2. ihre Einkünfte, die bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht ausländische Einkünfte im Sinne des § 34d des Einkommensteuergesetzes sind, im Veranlagungszeitraum mehr als 30 Prozent ihrer sämtlichen Einkünfte betragen oder 62 000 Euro übersteigen oder

    3. zu Beginn des Veranlagungszeitraums ihr Vermögen, dessen Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht ausländische Einkünfte im Sinne des § 34d des Einkommensteuergesetzes wären, mehr als 30 Prozent ihres Gesamtvermögens beträgt oder 154 000 Euro übersteigt.“

    Frage 1: Was genau ist mit den unter Punkt 2 genannten Einkünften gemeint? Geht es hier um Gehalt, das man in Deutschland über ein deutsches Unternehmen bezieht? Wie steht das im Verhältnis zu den „sämtlichen Einkünften“?

    Frage 2: Unter Punkt 3 „zu Beginn des Veranlagungszeitraums“ bedeutet am 1.1. oder? D.h. zwischenzeitlich kann man die Grenze von 154.000 Euro überschreiten, solange man am 1.1. wieder darunter liegt?

    Frage 3: Wenn man über einen Broker mit Sitz im Ausland ETFs und Aktien kauft, werden diese in das Gesamtvermögen einberechnet sofern deren Domizil in Deutschland ist oder geht es darum wo der Broker seinen Sitz hat? Umgekehrt die Frage ob alle Fonds/Aktien bei einem deutschen Broker mit in das Gesamtvermögen zählen oder lediglich die Aktien mit deutschem Domizil?

    Frage 4: Wenn man als Perpetuell Traveller durch die e-residency ein Unternehmen in Estland gegründet hat und sich dort selbst anstellt und Gehalt auszahlt, zählt dieses Gehalt dann zu „Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz des Einkommensteuergesetzes, die bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht ausländische Einkünfte im Sinne des § 34d des Einkommensteuergesetzes sind“? Soweit ich das verstehe nicht, sodass ein Auslösen eines wirtschaftlichen Interesse (z.b. durch Aktien im Wert von über 154.000 Euro), trotzdem keine Steuerpflicht auf dieses Einkommen auslöst. Ist das richtig?

    Danke schon mal vorab!

    1. Hallo PT,
      zum Thema erweitert beschränkte Steuerpflicht sollte ich wohl auch mal etwas schreiben. Komm gerne in unsere Facebook-Gruppe. Dort können wir so umfangreiche Fragen besser diskutieren: Facebook-Gruppe/

      Soviel in Kürze:
      1) Mindestens die Einkünfte, die beschränkt steuerpflichtig sind
      2) Ja
      3) ETFs ist komplex. Aktien ist der Ort der Geschäftsleitung / Sitz entscheidend. Dann fällt in DE auch Quellensteuern an.
      4) Kommt darauf an. Sofern die Tätigkeit in DE ausgeübt wird, ist es hier (anteilig) steuerpflichtig.

  2. Hallo Michael,

    vielen Dank auch von meiner Seite für diesen tollen Artikel.

    Zu meiner Frage:

    Ich bin mit meiner Familie im September letzten Jahres in die USA ausgewandert und habe mich auch ordnungsgemäß abgemeldet. Ich habe keinen Bezug mehr nach Deutschland (Wohnung, Hausrat, sonstiges) und wenn ich in Deutschland bin, dann wohne ich im Hotel. Ich habe nun ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, dass zwar meine Einkünfte in den Staaten grundsätzlich steuerfrei sind, jedoch diese Einkünfte bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt werden müssen (§32b Abs. 1 Nr. 2 EStG). Dies würde meiner Meinung nach ja bedeuten, dass ich durch mein Einkommen im Ausland in eine andere Steuerklasse wandere und somit mein zuvor versteuertes Einkommen ggf. nachversteuern muss. Dies würde widerrum bedeuten, dass ich bei einer Auswanderung in ein Land mit hohen Lebenshaltungskosten und dem tendeziell höheren Verdienst in Deutschland höher versteuert werde und im Gegenzug in einem Land mit niedrigeren und tendenziell auch geringerem Verdienst aus Deutschland steuern erlassen bekomme.

    1. Ist dies so richtig?
    2. Endet mein Veranlagungszeitraum nicht mit meiner nachweislichen Abmeldung / Auswanderung?
    3. Gibt es eine Möglichkeit diese Steuersatzerhöhung zu vermeiden oder hätte ich zuvor etwas beachten müssen?

    Vielen Dank im Voraus!
    Simon

    1. Hallo Simon,
      dieser Hinweis dürfte 2019 betreffen. Für deine letzte Steuererklärung als unbeschränkt Steuerpflichtiger ist das richtig (Progressionsvorbehalt). Ab 2020, also wenn du nur noch beschränkt steuerpflichtig bist, spielt dein Auslandseinkommen keine Rolle mehr.

      Es gibt pro Jahr immer nur eine Veranlagungsart, wäre nur durch Auswanderung zum 31.12.18 vermeidbar gewesen. Oder wenn dir dir Einkünfte erst in 2020 zugeflossen wären.
      Beste Grüße
      Michael

  3. Hallo Michael,

    ich werde ab 9/20 in der Schweiz einen Job/Vollzeitstelle antreten. Mein Problem: Die Wohnung in Deutschland läuft als Hauptmieterin über mich und von mir seit 2011 an meine alleinerziehende Schwester und meine minderjährige Nichte untervermietet, da sie sich die Wohnung sonst nicht leisten können. Ich hatte immer einen weiteren Wohnsitz in Deutschland, da wo ich beschäftigt war. Aktuell habe ich jedoch nur noch die Wohnung, wo meine Schwester/Nichte auch wohnen und ich ein Zimmer habe. Wenn ich diese Wohnung kündigen muß, damit ich in Deutschland keinen Wohnsitz habe, dann verliert meine Schwester Ihre Wohnung und kann nicht ohne Weiteres eine geeignete Wohnung finden, da sie keinen Job hat (aktuell Arbeitslosengeld mit Hartz-Aufstockung), ich möchte die beiden auch nicht aus ihrer gewohnten Umgebung herausreißen und in Unsicherheit stürzen. Was mache ich nun wenn, damit ich keine Probleme mit dem deutschen Finanzamt bekomme?
    Für eine Lösung aus meinem Dilemma wäre ich Ihnen sehr dankbar!
    Wenn ich nicht anders kann und in der Schweiz sowie in Deutschland auch Steuern zahlen müßte, wie hoch wäre die Steuer bei Steuerklasse 1? Wegen Steuern kann ich doch nicht meine hilfsbedürftige Schwester/Nichte gefährden!

    Vielen Dank im voraus!
    Sevda

    1. Hallo Sevda,
      am besten wäre, ihr könntet den Mietvertrag einfach auf deine Schwester umschreiben. Ansonsten solltet ihr in dem Untermietvertrag klar regeln, dass du die Wohnung nicht nutzen darfst und der Untermietvertrag sollte langfristig geschlossen werden. Auch sollten alle Verträge wie Strom auf deine Schwester laufen. Also insgesamt so ausgestalten, wie bei einer Vermietung an fremde Dritte. Dazu müssen auch all deine persönlichen Sachen aus der Wohnung und du musst die Schlüssel abgeben. Zu Besuchszwecken vergleichbar einem Hotel dürfte dann gehen. Insgesamt sollte so nachweisbar sein, dass du keine Verfügungsmacht an der Wohnung hast.
      Wenn du dennoch unbeschränkt Steuerpflichtig sein solltest, dürfte dein Gehalt nur in der Schweiz steuerpflichtig sein (Art. 15 DBA). Du musst die Besteuerung in der Schweiz aber in DE nachweisen (§ 50d (8) EStG). Das dürfte so stimmen, das DBA mit der Schweiz ist aber ziemlich schwierig und einzigartig. Im Zweifel müsste man das individuell prüfen.

  4. Hallo Michael,

    vielen Dank für diesen tollen Artikel.

    Eine Frage beschäftigt mich.

    Bezüglich einer Feststellung oder Nichtfeststellung des Wohnsitzes:

    Ich habe deine Beispiele interessiert gelesen.
    Wie sieht das beim Teileigentum einer Wohnung / eines Hauses mit eingeräumten Niessbrauch aus?

    Wenn ich zu einem Teil (andere Eigentümer seien Familienmitglieder) eine zum Wohnen eingerichtete Immobilie besitze, für die für ein Familienmitglied Niessbrauch gilt, und dieses Familienmitglied besagte Immobilie bewohnt, zu anderem Teil ein anderes Familienmitglied, welches ebenfalls Teileigentümer der Immobilie ist, wie sieht es dann aus?

    Kann deiner Einschätzung nach in einem solchen Fall von einem Wohnsitz ausgegangen werden? Langfristige Vermietung der gesamten Immobilie ist in der Konstellation nicht möglich, da Nießbrauch.
    Eine Wohnung ist wohl vorhanden. Besteht bei Niessbrauch durch einen Dritten jedoch generell Verfuegungsmacht?

    1. Moin, das Thema Niessbrauch kommt in letzter Zeit wirklich oft auf. Wir haben das erst letzte Woche in meiner Masterclass ausgiebig diskutiert. Auch absolut nachvollziehbar, da meiner Erfahrung nach die Bandbreite der Auswanderer vor allem Menschen zwischen 25 bis 60 umfasst und für deren Eltern macht es absolut Sinn, eine sinnvolle Planung/Umsetzung für die vorweggenommene Erbfolge zu machen.
      Zur nächsten Masterclass kannst du dich hier für die Warteliste eintragen: https://steuer.easydigitax.de/der-auswandererkurs/

      Zum Thema Niessbrauch:
      Wohnrecht und Nießbrauch müssen dabei unterschieden werden. Das Wohnrecht ist das Nutzungsrecht einer Immobilie, sie darf also selbst bewohnt werden. Der Nießbrauch, also die „Fruchtziehung“ der Immobilie, kann dergestalt sein, dass sie selbst bewohnt wird – genauso kann sie aber auch vermietet werden.

      Es müsste also im ersten Schritt geklärt werden, welches Recht tatsächlich vorliegt.

      Zum Thema Wohnsitz:
      Für den Wohnsitz ist primär die Verfügungsmacht an der Wohnung relevant. Wenn das Wohnrecht (nachweisbar) bei der anderen Person liegt, dürfte die Verfügungsmacht ausgeschlossen sein. Wenn man das Wohnrecht selbst innehat, sollte es abgegeben bzw. entsprechend vertraglich geändert/gelöscht werden. Der Nießbrauch spielt entsprechend keine unmittelbare Rolle. Ich würde aber empfehlen, eine ergänzende schriftliche Vereinbarung (z.B. in Form eines unentgeltlichen Mietvertrags) zu schließen, die dem Inhaber des Nießbrauchs zugleich das Wohnrecht zugesteht. Im Zweifel sollte die rechtliche Ausgestaltung mit einem Anwalt / Notar besprochen werden.

  5. Hallo Michael,

    wirklich ein informativer und interessanter Artikel, den du da im Netz veröffentlicht hast.
    Da mein „Fall“ nicht vorkommt, möchte ich dir diesen gerne schildern:
    Meine Frau und ich werden uns zum 31.07.2020 in Deutschland abmelden.
    Wenn ein Flug geht, werden wir bis zum 30.09.2020 in ein außereuropäisches Land auswandern.
    Die benötigten Dokumente haben wir bereits.
    Von meiner Firma bekomme ich in Anfang 2021 eine Abfindung ausbezahlt.

    1. Wenn ich mich nicht beim Finanzamt abmelde, bin ich in 2021 weiterhin uneingeschränkt steuerpflichtig und ich habe die Abfindung nach der Fünftelregelung mit der Zusammenveranlagung mit meiner Frau zu versteuern. Steuerlich gesehen die eindeutig günstigste Variante.
    2. Wenn das Finanzamt von der Abmeldung informiert wird, bin ich beschränkt steuerpflichtig.
    Und da schaut es steuerlich übel aus. Die Zusammenveranlagung wäre nicht möglich und den Grundfreibetrag bekomme ich auch nicht.

    Zu meinen Fragen:
    – Wird das Finanzamt von der Ummeldung informiert oder muss der Steuerpflichtige selbst aktiv werden, wenn er sich steuerlich abmelden möchte?
    – Welcher Weg wäre gangbar, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, um die geringsten Steuern für die Abfindung zu bezahlen?

    VG Andreas

    1. Hallo Andreas,
      das Finanzamt bekommt üblicherweise eine Meldung. Die interne Bearbeitung erfolgt oft aber nicht, d.h. die Meldung kommt nicht an der zuständigen Stelle an.
      Du kannst u.U. einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen (§ 1 (3) EStG). Dann dürften die üblichen Regelungen anwendbar sein.
      Beste Grüße
      Michael

      1. Hallo Michael,

        die Abfindung habe ich mittlerweile erhalten.
        Da meine Frau und ich nach der Abmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt geheiratet haben, hat aus diesem Grund das Finanzamt die Änderung der Steuerklasse von 1 auf 3 nicht vollzogen.

        Meine Fragen:
        Bin ich in D noch steuerpflichtig, obwohl ich abgemeldet bin?
        – wenn nein: welche Möglichkeit habe ich die bereits entrichteten Steuern und den Sozi zurückzubekommen? Welche Nachweise sind dabei gegenüber dem Finanzamt zu erbringen?
        – wenn ja: Gibt es einen Möglichkeit zumindest die Steuern „nur“ für die Steuerklasse 3 zu entrichten?
        Was ist hierzu meinerseits zu tun?
        -Oder gibt es noch einen anderen Lösungsweg, den ich nicht auf dem Schirm habe?

        Ich bin schon gespannt auf Deine Antwort und

        VG aus Südamerika

        1. Hallo Andreas,
          vielen Dank für deine Frage.
          Wie zuletzt schon geschrieben, bitte die Frage in unserer Facebook-Gruppe stellen. Dort kann dir sicherlich am schnellsten und besten geholfen werden und es ist auch eine Diskussion deiner Frage möglich:
          Facebook-Gruppe
          Freue mich dich dort zu treffen.

          Ansonsten kannst du Frage auch gerne eine einem meiner regelmäßigen, kostenlosen Live Q&As stellen. Dazu am besten zu unserem Newsletter anmelden und wir schicken dir eine E-Mail, wenn der nächste Termin feststeht. Als gratis Zugabe bekommst du unseren ULTIMATIVEN FAHRPLAN ZU DEINER RECHTSSICHEREN AUSWANDERUNG. Dazu einfach auf den orangenen Button klicken und eintragen.
          https://steuer.easydigitax.de/rechtssicher-auswandern-fahrplan/

          Besten Dank und schöne Ostern, Michael

  6. Einen schönen Guten Abend!
    Wir wohnen in BW. Diese Woche möchte ich mich und meinen 12 jährigen Sohn abmelden. Wir ziehen ins europäische Ausland. Ich habe aber noch keine neue Wohnung im Ausland. Nun sagte mir die Dame vom Bürgerbüro, dass ich eine neue Adresse angeben muss, in BW sei das so.
    Was kann ich tun?
    Dann ist es so dass unsere Wohnung erst zum 31.10. übergeben werden kann. Aus dem Grund müssen wir auch noch mal kurz zurück nach D.
    Könnte ich jetzt nur mein Kind abmelden?(mein Sohn muss irgendwie abgemeldet werden, da nächste Woche die Schule beginnt)
    Und mich dann erst zum 31.10.?
    Ich wäre dankbar für eine Auskunft.
    Liebe Grüße

    1. Hallo,
      meines Wissens muss man keine neue Adresse angeben. In der Regel reicht das erste Land, in das man nach der Auswanderung einreist. Das gibt auch eine gewisse Flexibilität. Genau das würde ich der Dame mitteilen. Wenn Sie sie Abmeldung nicht akzeptiert, würde ich einen Brief / eine E-Mail mit Darstellung des Sachverhalts aufsetzen oder irgendeine Adresse im ersten Hotel etc. im Ausland angeben.
      Ich hoffe, das hilft bei der Diskussion mit den Behörden.
      Viel Erfolg, Michael

  7. Hallo Michael,

    könntest Du bitte ein pdf-buch erstellen, wo diese Dinge gut erläutert sind, und wo auch steht, wie man z.B. eine UG in eine KG oder sonstwas überführt, damit bei einem Wegzug, der eventuell ungeplant (Tolles Projekt im Ausland bekommen, Streit mit der Freundin Zahnbürste wird weggeworfen, kein Grund in Deutschland zu sein) geschieht, man nicht in die Steuerfalle tappen kann.

    1. Hallo Ludwig,
      ein „pdf“ erstelle ich in der Tat aktuell zum Thema „Rechtssicher Auswandern“. In meiner Masterclass gibt es ein e-book, Videos dazu, ein Workbook mit ca. 100 einfachen Ja/Nein Fragen und 2-wöchentlichen Live Q&A Workshops, um alle Fragen zu dem Thema zu beantworten, keine unnötigen Weggzugssteuern zu zahlen und nicht in die Steuerfalle zu tappen. In der Masterclass wird es auch Zusatz-Modul zu „Weiterführung eines deutschen Unternehmen nach der Auswanderung“ geben. Hier kannst du dich in die Warteliste eintragen: https://steuer.easydigitax.de/masterclass/
      Ich freue mich auf deine Rückmeldung
      Michael

  8. Hallo:)
    Ich bin auch in einem Dilema.
    Ich habe bisher in der Schweiz gearbeitet(nun bin ich arbeitslos). Habe alle 3 Monate die gewöhnliche vorauszahlung an das Finanzamt gemacht. Nun, da ich gekündigt habe muss ich eine steuererklärung von 2019 machen. Ich möchte aber zu meinen Verlobten in die Niederlande ziehen wenn es geht jetzt sofort. Würde meine Steuererklärung natürlich teotzdem machen. Darf ich das Land verlassen und dannach meine Steuererklärung machen oder muss ich so lange angemeldet bleiben, bis ich nichts mehr in Deutschland zu zahlen habe?
    Falls ich es sofort darf, also Auswandern, muss ich das dann sofort dem Finanzamt und dem Bürgerzentrum melden? Habe auch keine Probleme mit Wohnsitz abmelden, da ich keine eigene Wohnung habe sondern bei meinen Eltern lebe.
    Danke in vorraus 🙂

    1. Hello,
      die Steuererklärung ist auch bei einer Auswanderung/Abmeldung in den üblichen Fristen abzugeben. Also keine Eile.
      Melden musst du es dem Finanzamt auch erst mit der Steuererklärung, nur in Einzelfällen macht eine pro-aktive frühere Meldung Sinn. Beim Bürgeramt abmelden wäre aber notwendig, andernfalls ggf. eine Ordnungswidrigkeit.
      Alles Gute in den Niederlanden
      Michael

  9. Guten Tag,
    erst einmal vielen Dank für den sehr informativen Artikel.
    Meine Situation ist leider nicht beschrieben, daher einmal hier die Nachfrage.

    Ich bin selbstständiger Software Entwickler und arbeite hauptsächlich für deutsche Unternehmen.

    Ich bin bereits in 2020 aus Deutschland weggezogen (aktuell wohne ich in Neuseeland), habe aber noch meinen Wohnsitz bei meinen Eltern in Hamburg gemeldet. Nun würde ich in 2021 gerne nach Barbados umziehen, da ich dort unter dem „Barbados Welcome Stamp“ (https://barbadoswelcomestamp.bb) ein Visum bekommen habe.

    Ich plane längerfristig in Barbados zu bleiben, mir dort eine Wohnung zu mieten und mich in Deutschland in Januar abzumelden und mein Geld auf ausländische Konten zu überweisen.

    Nun ist die Sache so, dass noch nicht klar ist ob ich 2021 in Barbados Steuern bezahlen kann. Normalerweise ist es so, dass man unter dem „Welcome Stamp“ Programm nicht „tax resident“ wird. Ich habe allerdings bereits mit dem Finanzamt dort Kontakt aufgenommen und gefragt, ob möglich wäre trotzdem „tax resident“ zu werden. Die Entscheidung steht noch aus.

    Wie wäre nun die Lage, wenn das dortige Finanzamt zum Ende des Jahres entscheidet, dass ich trotz Lebensmittelpunkt nicht in Barbados steuerpflichtig bin. Würde dann automatisch dem deutschen Finanzamt die Besteuerung zufallen obwohl ich keinen Wohnsitz und keinen ständigen Aufenthalt habe?

    Allgemeiner gefragt: Wenn ein neues (nicht DBA) Wohnsitzland die Möglichkeit hätte mich zu besteuern, da ich mich permanent dort aufhalte, eine Wohnung besitze etc. und sich aber entscheidet dies nicht zu tun, welche Auswirkung hätte dies auf meine Steuerpflicht in Deutschland.

    Vielen Dank!
    Jakob

    1. Hallo Jakob,
      vielen Dank für deine Frage. Wie zuletzt schon geschrieben, bitte die Frage in unserer Facebook-Gruppe stellen. Dort kann dir sicherlich am schnellsten und besten geholfen werden und es ist auch eine Diskussion deiner Frage möglich:
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      Besten Dank
      Michael

  10. Hallo Michael,
    auch von meiner Seite besten Dank für den sehr gut geschriebenen Artikel. Folgende Fragen wären bei mir noch offen.
    1. Wenn ich meine Eigentumswohnung als 4er-WG vermiete (und auch grundsätzlich mit den WG-Bewohnern mind. 6-Monats-Mietverträge schließe), wird dann diese Konstellation vom FA anerkannt, d.h. es wird mir keine Verfügungsgewalt und damit einen Wohnsitz unterstellen?
    2. Wenn einer der WG-Bewohner ein Freund wäre, der jedoch sein Zimmer nur gelegentlich (als Zweitwohnsitz) nutzt, wäre dann das Kriterium der „nachweisbaren tatsächlichen“ Nutzung erfüllt? Schließlich kann ich ja nicht bestimmen, wie und in welchem Umfang meine WG-Bewohner Ihr Zimmer nutzen.
    Vielen Dank!

    1. Hallo Lars,
      vielen Dank für deine Frage. Wie zuletzt schon geschrieben, bitte die Frage in unserer Facebook-Gruppe stellen. Dort kann dir sicherlich am schnellsten und besten geholfen werden und es ist auch eine Diskussion deiner Frage möglich:
      Facebook-Gruppe
      Freue mich dich dort zu treffen.

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      Besten Dank
      Michael

  11. Hallo Michael,
    was wäre Steuererklärungtechnisch der nächster bestmöglicher Termin um sich abzumelden wenn man den 31.12 verpasst hat? Habe etwas gehört wenn man sich Ende Juni (oder Juli, oder August? Nicht sicher) abmeldet, muss man die Steuererklärung nur bis zum Mitte des Jahres abgeben. Weisst du da mehr?
    Grüße

    1. Hallo Alex,
      vielen Dank für deine Frage.
      Wie zuletzt schon geschrieben, bitte die Frage in unserer Facebook-Gruppe stellen. Dort kann dir sicherlich am schnellsten und besten geholfen werden und es ist auch eine Diskussion deiner Frage möglich:
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      Besten Dank
      Michael

  12. Hallo ich hab vor kurzem ein Job als online Nachhilfelehrerin angenommen bin aber schon seit fast drei Monaten in Süd-Amerika. Laut meinem Vertrag mit der Nachhilfeschule habe ich drei Monate Zeit um mich als Freiberufler anzumelden. Allerdings gefällt es mir hier und ich würde gerne länger bleiben. Müsste ich mich dann in Südamerika als Freiberufler anmelden? Ich bin zwar bei meiner Mutter in Deutschland angemeldet damit jegliche Art von Post da ankommt, wohne dort jedoch schon seit längerem nicht mehr und habe auch meine Sachen nicht bei ihr gelagert.
    Was müsste ich denn als Nächstes tun um nicht mehr steuerpflichtig in Deutschland zu sein? Und gebe es sonst noch irgendwelche Sachen die ich beachten müsste?

    1. Hallo Grace,
      vielen Dank für deine Frage.

      Wie zuletzt schon geschrieben, bitte die Frage in unserer Facebook-Gruppe stellen. Dort kann dir sicherlich am schnellsten und besten geholfen werden und es ist auch eine Diskussion deiner Frage möglich:
      Facebook-Gruppe
      Freue mich dich dort zu treffen.

      Ansonsten kannst du Frage auch gerne eine einem meiner regelmäßigen, kostenlosen Live Q&As stellen. Dazu am besten zu unserem Newsletter anmelden und wir schicken dir eine E-Mail, wenn der nächste Termin feststeht. Als gratis Zugabe bekommst du unseren ULTIMATIVEN FAHRPLAN ZU DEINER RECHTSSICHEREN AUSWANDERUNG. Dazu einfach auf den orangenen Button klicken und eintragen.
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      Besten Dank
      Michael

  13. Hi Michael,

    wie sieht es hiermit aus. Unsere kleine 2 Mann privatunternehmung wird noch dieses Jahr verkauft. Das Haus wird auch dieses Jahr noch verkauft. Wir versuchen noch dieses Jahr dann im Nov. auszuwandern.
    Wir haben hier dann keinen Bezug noch irgendwas. Konto wird auch gekündigt. Versicherungen etc.
    Auch in Lateinamerika haben wir noch keinen Wohnsitz, da wir dies erst dann vor Ort in den nächsten Wochen veranlassen.
    Worauf ist zu achten damit wir steuerlich nicht noch behaftet werden können. Wir versuchen die kleine Firma noch weit vor dem 31,12 2021 zu verkaufen. Wir gehen sozusagen nur mit 3 koffern und unseren Klamotten auf dem Leib nach Lateinanmerika. Das Konto wird dort eröffnet und das Geld transferiert. Die Vorbereitung zur anschlließenden Kontolöschung wird zuvor mit der Bank abgeklärt damit wir wenn wir im neuen Land sind, das Konto haben die Daten nach Deutschland übermitteln können. O

    1. Hallo Matze,
      vielen Dank für deine Frage.

      Wir bitten grundsätzlich darum, Fragen in unserer Facebook-Gruppe einzustellen, da wir sehr viele Anfragen über verschiedene Kanäle erhalten und die daher Fragen gerne für euch an einem Ort bündeln möchten. So kann dir sicherlich am schnellsten und besten geholfen werden und es ist auch eine Diskussion deiner Frage möglich:
      Facebook-Gruppe
      Wir freuen uns auf den Austausch mit dir.

      Ansonsten kannst du deine Frage auch gerne in einem unserer regelmäßigen, kostenlosen Live Q&As stellen. Melde dich dazu bitte zu unserem Newsletter an und wir schicken dir eine E-Mail, wenn der nächste Termin feststeht. Als gratis Zugabe bekommst du unseren ULTIMATIVEN FAHRPLAN ZU DEINER RECHTSSICHEREN AUSWANDERUNG. Dazu einfach auf den orangenen Button klicken und eintragen.
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      Besten Dank
      Dein Team von EasyDigiTax

  14. Danke für diesen ausführlichen Artikel!
    Ich weiß nicht, ob ich mit meiner Frage hier an der richtigen Stelle bin, aber ich wüsste auch nicht, wo ich sonst nachfragen kann. Bin für jeden Tipp dankbar!
    Kann ich mich als Freiberufler in Deutschland wohnsitzmäßig abmelden, aber steuerlich registriert bleiben? Soweit ich bisher informiert bin, ist das möglich. Was sind dafür die Voraussetzungen?Aufgrund meines voraussichtlich niedrigen Einkommens würde ich ohnehin kaum Steuern zahlen.
    Und jetzt meine eigentliche Frage: Sofern ich freiberuflich als Lehrer arbeite unterliege ich in Deutschland der Rentenversicherungspflicht und natürlich auch der Krankenversicherungspflicht. Wie verhält sich das mit beiden, speziell der Rentenversicherungspflicht, wenn ich nicht in Deutschland gemeldet bin?
    Also noch einmal zusammengefasst: Ist es möglich, ohne in Deutschland gemeldet zu sein und einen Wohnsitz zu haben als freiberuflicher Lehrer ( digital nomad) steuerlich in Deutschland registriert zu sein, aber nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zu unterliegen?
    Danke schon mal!

    Herzliche Grüße, Antje

    1. Hallo Antje,
      vielen Dank für deine Frage. Es freut uns, dass der Fachartikel hilfreich für dich war.

      Wir bitten grundsätzlich darum, Fragen in unserer Facebook-Gruppe einzustellen, da wir sehr viele Anfragen über verschiedene Kanäle erhalten und die daher Fragen gerne für euch an einem Ort bündeln möchten. So kann dir sicherlich am schnellsten und besten geholfen werden und es ist auch eine Diskussion deiner Frage möglich:
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      Wir danken für Dein Verständnis und freuen uns auf den Austausch mit dir.

      Ansonsten kannst du deine Frage auch gerne in einem unserer regelmäßigen, kostenlosen Live Q&As stellen. Melde dich dazu bitte zu unserem Newsletter an und wir schicken dir eine E-Mail, wenn der nächste Termin feststeht. Als gratis Zugabe bekommst du unseren ULTIMATIVEN FAHRPLAN ZU DEINER RECHTSSICHEREN AUSWANDERUNG. Dazu einfach auf den orangenen Button klicken und eintragen.
      Rechtssicher Auswandern in 7 einfachen Schritten – Dein Fahrplan

      Besten Dank
      Dein Team von EasyDigiTax

  15. Hallo Herr Wohlfahrt,

    Ihr Artikel war sehr aufschlussreich.

    Ich bin in Brasilien geboren und habe auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Ich arbeite und lebe im Ausland (steuerlicher Wohnsitz im Ausland), aber meine Familie, Frau und Kinder wohnen in Deutschland in einer Mietwohnung. Ich musste mich in Deutschland anmelden, um die Wohnung zu mieten. Früher habe ich sie jeden Monat für ein paar Tage besucht, aber nach der Pandemie nicht mehr. Werde ich in Zukunft wegen meiner Familie in Deutschland steuerpflichtig?

    Ich bedanke mich

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre

    1. Hallo Andre,
      vielen Dank für deine Frage. Es freut uns, dass der Fachartikel hilfreich für dich war.

      Wir bitten grundsätzlich darum, Fragen in unserer Facebook-Gruppe einzustellen, da wir sehr viele Anfragen über verschiedene Kanäle erhalten und die Fragen gerne für euch an einem Ort bündeln möchten. So kann dir am schnellsten und besten geholfen werden und es ist auch eine Diskussion deiner Frage möglich:
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      Wir danken für Dein Verständnis und freuen uns auf den Austausch mit dir.

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      https://easydigitax.de/rechtssicher-auswandern-fahrplan/

      Besten Dank
      Dein Team von EasyDigiTax

  16. Hi Michael,

    Danke für diesen Artikel! Mein Aufenhaltstitel läuft (visum D) am ende dieses Jahres ab und ich überlege den nicht zu verlängern. Soll ich mich dann nur von Finanzamt und meiner Krankenkasse abmelden? Und kann ich das per email machen?

    Wenn ich mich abmelde, verliere ich dann auch meine Deutsche Bank account oder nicht?

    1. Hallo Vera,
      vielen Dank für deine Frage. Es freut uns, dass der Fachartikel hilfreich für dich war.

      Wir möchten grundsätzlich darum bitten, Fragen in unserer Facebook-Gruppe einzustellen. Wir erhalten sehr viele Anfragen über verschiedene Kanäle und möchten die Fragen gerne für euch an einem Ort bündeln. So kann dir und allen anderen am schnellsten und besten geholfen werden und es ist auch eine Diskussion deiner Frage möglich. Die Facebook-Gruppe findest du hier:
      Facebook-Gruppe
      Wir danken für Dein Verständnis und freuen uns auf den Austausch mit dir.

      Alternativ kannst du deine Frage auch gerne in einem unserer regelmäßigen, kostenlosen Live Q&As stellen. Melde dich dazu bitte zu unserem Newsletter an und wir schicken dir eine E-Mail, wenn der nächste Termin feststeht. Als gratis Zugabe bekommst du unseren ULTIMATIVEN FAHRPLAN ZU DEINER RECHTSSICHEREN AUSWANDERUNG. Dazu einfach auf den orangenen Button klicken und eintragen.
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      Besten Dank und viele Grüße
      Dein Team von EasyDigiTax

  17. Hallo Michael,

    Herzlichen Dank für diese Seite!

    Ich bin digitaler Nomade für das Jahr 2021 mit Einkünften aus den USA. Ich habe mich fristgerecht aus Deutschland abgemeldet. Ich habe keinen Wohnsitz im Ausland und wechsel monatlich das Land.

    Ich überlege, ob ich mich nächstes Jahr wieder in Deutschland zurückmelde.

    Ich hatte gehört, dass wenn man nirgends gemeldet ist, das letzte Land in dem man unbeschränkt steuerpflichtig war, Anspruch auf Steuern erheben kann.

    Meine Frage: Stimmt das? Kann das Finanzamt auf das Jahr 2021 versuchen Steuern zu erheben? ( obwohl man keinen Wohnsitz/ gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte)
    Wie sieht es aus wenn ich mich erst 2023 zurückmelde? ( nach zwei Jahren)

    Herzl Dank für das Feedback!

    LG

    1. Hallo Judith

      vielen Dank für deine Frage.

      Gerne möchten wir darum bitten, Fragen nach Möglichkeit in unserer Facebook-Gruppe einzustellen.
      Wir erhalten sehr viele Anfragen über verschiedene Kanäle und möchten die Fragen gerne für euch an einem Ort bündeln. So kann dir und allen anderen am schnellsten und besten geholfen werden und vor allem ist auch eine Diskussion deiner Frage und Situation möglich. Die Facebook-Gruppe findest du hier:
      Facebook-Gruppe
      Wir danken für Dein Verständnis und freuen uns auf den Austausch mit dir 🙂

      Alternativ kannst du deine Frage auch gerne in einem unserer regelmäßigen, kostenlosen Live Q&As stellen. Melde dich dazu bitte zu unserem Newsletter an und wir schicken dir eine E-Mail, wenn der nächste Termin feststeht. Als gratis Zugabe bekommst du unseren ULTIMATIVEN FAHRPLAN ZU DEINER RECHTSSICHEREN AUSWANDERUNG. Dazu einfach auf den orangenen Button klicken und eintragen.
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      Im Fahrplan erfährst du, wann eine Auswanderung Sinn macht, wie viel Steuern du sparen kannst und welche steuerlichen Fallstricke und Wegzugsrisiken du kennen solltest.

      Besten Dank und viele Grüße
      Dein Team von EasyDigiTax

  18. Hallo Michael,

    besten Dank für den tollen Artikel! Ich habe viel gelernt…

    Nun zu unserem Fall.

    Ich werde zum 1.2.22 und meine Familie zum 1.9.22 nach Saudi Arabien auswandern.
    1) Habe ich es richtig verstanden, dass ich mein Einkommen welches ich in SA beziehe, in Deutschland trotzdem versteuern muss (für 2022), weil ich nicht schon zum 31.12.21 ausgewandert bin?
    2) Oder bin ich/wir eh für 2022 in Deutschland steuerpflichtig, da meine Frau nebst Kinder erst zum September 2022 nach SA zieht, weil wir ja noch ein Haus haben.
    Das Haus wird dann an Dritte vermietet. Wir haben dann kann Zugang mehr.

    Ziel sollte es sein, eine Situation herzustellen, in der wir keine Einkommenssteuer in Deutschland zahlen müssen.

    Vielen Dank!
    Beste Grüße

    1. Hallo Stefan

      vielen Dank für deine Frage und schön, dass der Artikel hilfreich für dich war.

      Gerne möchten wir darum bitten, Fragen nach Möglichkeit in unserer Facebook-Gruppe einzustellen.
      Wir erhalten sehr viele Anfragen über verschiedene Kanäle und möchten die Fragen gerne für euch an einem Ort bündeln. So kann dir und allen anderen am schnellsten und besten geholfen werden und vor allem ist auch eine Diskussion deiner Frage und Situation möglich. Die Facebook-Gruppe findest du hier:
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      Wir danken für Dein Verständnis und freuen uns auf den Austausch mit dir 🙂

      Alternativ kannst du deine Frage auch gerne in einem unserer regelmäßigen, kostenlosen Live Q&As stellen. Melde dich dazu bitte zu unserem Newsletter an und wir schicken dir eine E-Mail, wenn der nächste Termin feststeht. Als gratis Zugabe bekommst du unseren ULTIMATIVEN FAHRPLAN ZU DEINER RECHTSSICHEREN AUSWANDERUNG. Dazu einfach auf den orangenen Button klicken und eintragen.
      https://easydigitax.de/rechtssicher-auswandern-fahrplan/

      Im Fahrplan erfährst du, wann eine Auswanderung Sinn macht, wie viel Steuern du sparen kannst und welche steuerlichen Fallstricke und Wegzugsrisiken du kennen solltest.

      Besten Dank und viele Grüße
      Dein Team von EasyDigiTax

  19. Hallo,
    ich bin aus Deutschland abgemeldet seit über 2 jahren und brauche nun ein neues Bankkonto welches ich bei einer digitalen Bank eröffnet habe. Nun wird hier eine Steuer ID verlangt. Kann ich hier noch meine alte deutsche ID eingeben, obwohl ich in DE keinen Wohnsitz mehr habe und auch länger als 183 tage nicht in DE bin? Was passiert wenn ich es tue?
    Danke vorab für die Info

    1. Hallo,
      richtig ist die Angabe deines aktuellen steuerlichen Wohnsitzes. Bei Angabe der deutschen Steuer ID bekommt das Finanzamt die Informationen zu dem Konto und kann ggf. kritische Rückfragen stellen.

      Dieses Thema erkläre ich Übrigens umfassend in unserer Steuer-MasterMind: Rechtssicher Auswandern im „Nicht-steuerliches Modul 2: Bankkonten und Depots“.
      Beste Grüße
      Michael Wohlfart
      Der Steuerberater für eine rechtssichere Auswanderung und steuerintelligente Unternehmensstruktur

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