digitale Unternehmerin möchte auswandern

Unternehmen ins Ausland verlagern? Der beste Zeitpunkt

1. Einführung

Wer als Unternehmer auswandert und seinen Firmensitz ins Ausland verlegt, spart in einigen Ländern sehr viele Steuern. Vor allem digitale Unternehmer, die von überall auf der Welt arbeiten können, wandern daher gerne in steuergünstige Staaten aus. Besonders beliebt sind derzeit Zypern, Portugal, Bulgarien, Georgien, Panama oder Paraguay. Dort lockt nicht nur das schöne Wetter und vorteilhaftere Lebensumstände, sondern auch günstige Steuermodelle für Unternehmensgründer.

Wer Deutschland den Rücken kehren möchte, kann nicht früh genug mit der Planung beginnen. Denn wer bereits ein deutsches Unternehmen auf dem Erfolgskurs führt, sollte unbedingt den richtigen Zeitpunkt abpassen. Nur so können Steuernachteile sicher vermieden werden.

In diesem Beitrag beantworte ich die häufigsten Fragen zum Thema und zeige dir, wann der beste Zeitpunkt ist, um deine Firma ins Ausland zu verlegen.  

Noch ein Hinweis: Ich habe das Thema „Bester Zeitpunkt für eine Auswanderung“ in zwei Artikel aufgeteilt. In meinem anderen Artikel geht es um den besten Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres. Diesen findest du hier: Auswandern & Wohnsitz abmelden: der beste Zeitpunkt im Kalenderjahr?

Inhalt

2. Die wichtigsten 4 Fragen:

2.1. Kann ich mein deutsches Unternehmen aus dem Ausland weiterführen?

Wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland abmeldest und im Ausland lebst, bist du in Deutschland nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig. Ob du weiterhin ein Unternehmen in Deutschland hast, spielt für deine unbeschränkte Steuerpflicht keine Rolle. Daher kannst du dein deutsches Unternehmen prinzipiell weiterführen, ohne dadurch eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland zu begründen.

Folgende Einkünfte sind in Deutschland allerdings beschränkt steuerpflichtig: Einkünfte aus einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft, Dividenden aus einer Kapitalgesellschaft sowie dein Gehalt.

In manchen Fällen kann es Sinn machen, das bestehende Unternehmen in Deutschland weiterzuführen. Das gilt z. B. dann, wenn du nur für eine kurze Zeit auswandern möchtest und sich eine Sitzverlegung ins Ausland steuerlich nicht lohnt.

Das Thema ist sehr komplex und soll in diesem Beitrag nicht im Fokus stehen. daher fasse ich hier nur das Wichtigste zusammen:

  • Betriebsaufgabe des Einzelunternehmens: Als Steuerberater empfehle ich immer, ein Einzelunternehmen zeitnah nach der Auswanderung zu beenden (Betriebsaufgabe) und im Ausland neu zu gründen. Am besten geschieht das noch im Jahr der Auswanderung, spätestens aber im Folgejahr. Das ist der übliche Weg, wenn das Geschäft im Ausland weiter betrieben werden soll und eine Zwischenphase ohne Unternehmen nicht in Frage kommt.

    Vorübergehend kein Unternehmen zu haben, ist meist nur für Dienstleister interessant, die eine Pause machen können.

  • Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH: wer sein Einzelunternehmen nicht aufgeben möchte, sollte es in eine GmbH umwandeln.
    Das gilt zumindest in zwei Fällen: 1. Du verlegst deinen Wohnsitz in ein Land innerhalb der EU oder 2. Du wanderst in ein Land aus, das Regelungen zum Ort der Geschäftsleitung und zur Betriebsstätte hat, die mit den deutschen Regeln vergleichbar sind. Das sind also all diejenigen Staaten, die Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland haben.

    Andernfalls dürfte dein Einzelunternehmen eine Betriebsstätte im Ausland begründen, was steuerlich unbedingt vermieden werden sollte.

  • Weiterführung einer GmbH / Kapitalgesellschaft: wenn du als Geschäftsführer einer deutschen GmbH oder einer Kapitalgesellschaft tätig bist und auswanderst, sollte ein fremder Geschäftsführer bestellt werden. Zeitgleich solltest du deine Tätigkeit als Geschäftsführer entweder stark einschränken oder ganz aufgeben.

    Andernfalls gilt das gleiche, wie im vorherigen Punkt. Deine Tätigkeit als Geschäftsführer dürfte eine Betriebsstätte im Ausland begründen, was steuerlich unbedingt vermieden werden sollte.

2.2. Was sind Wegzugssteuern und wann muss ich damit rechnen?

Exkurs: Wer auswandert und seine unternehmerische Tätigkeit ins Ausland verlegt, zahlt in Deutschland keine Steuern mehr auf seine Gewinne. Gerade das ist das Ziel einer steuerlichen Auswanderung. Durch die Verlagerung des Firmensitzes ins Ausland entziehst du Deutschland das Besteuerungsrecht an deinen zukünftigen Gewinnen. Deutschland und viele andere westliche Länder finden das natürlich nicht gut. Daher wurde die „Gewinnverlagerung“ in den letzten zehn Jahren auf OECD-Ebene sowie in Deutschland erheblich verschärft. Die OECD spricht dabei von „Base Erosion and Profit Shifting“, kurz BEPS.

Diese Verschärfung der „Gewinnverlagerung“ betrifft auch dich, wenn du mit deinem Unternehmen auswanderst. Unabhängig von der Rechtsform greifen bei der Verlagerung des deutschen Geschäftsbetriebs ins Ausland immer die sogenannte Funktionsverlagerung nach § 1 (3) AStG und die Regelung zur Entstrickung nach § 4 (1) EStG. Das Ergebnis gleicht einer fiktiven Veräußerung deines Unternehmens in Deutschland. Wenn du außerdem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft bist, greift für dich noch zusätzlich die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG.

Im weiteren Beitrag rede ich von den Wegzugssteuern“, die grundsätzlich jeden Unternehmer bei seiner Sitzverlegung ins Ausland betreffen und alle drei aufgezählten steuerlichen Anknüpfungspunkte umfasst.

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2.3. Warum zahle ich umso weniger Wegzugssteuern, je früher ich auswandere?

Die Höhe deiner Wegzugssteuern hängt prinzipiell von dem Wert deines Unternehmens ab. Stell dir folgende Frage: würde dir zum Zeitpunkt deiner Auswanderung jemand Geld für dein Unternehmen zahlen? Oder für einzelne Vermögenswerte, Wirtschaftsgüter oder andere Bestandteile? Wenn du diese Frage mit Ja beantwortest, ist eine Wegzugssteuer sehr wahrscheinlich.

Daher spielt der Zeitpunkt der Sitzverlegung ins Ausland so eine wichtige Rolle: je „jünger“ dein Unternehmen ist, desto geringer ist in der Regel auch sein Wert. Das bedeutet, je früher du deinen Betrieb ins Ausland verlagerst, desto geringer sind in der Regel die Wegzugssteuern. Das gilt vor allem dann, wenn dein Unternehmen auf dem Erfolgskurs ist und jedes Jahr mehr wert ist.

2.4. Welcher konkrete Zeitpunkt ist für die Wegzugssteuern am günstigsten?

Diese Frage lässt sich am besten anhand von Beispielen beantworten. Schauen wir uns also verschiedene „Zeitpunkte in der der Entwicklung deines Unternehmens“ und deren Bedeutung für eine Wegzugssteuer an:

Du lebst bereits im Ausland oder möchtest zeitnah auswandern und dein eigenes Unternehmen gründen. Ideal! Denn das ist steuerlich und bürokratisch der günstigste Zeitpunkt für die Unternehmensgründung im Ausland. Wegzugssteuern werden nicht fällig, da du gar kein Unternehmen in Deutschland hast und somit keine „Gewinnverlagerung“ stattfindet.

Solange du mit deinem Unternehmen Gewinne bis ca. 40.000 € erzielst, musst du wahrscheinlich keine Wegzugsbesteuerung befürchten. Denn in der Aufbauphase hat dein Unternehmen noch einen relativ geringen Wert, sodass dir noch niemand einen bedeutenden Kaufpreis bieten würde.

Das gilt allerdings nicht, wenn du eine Marke, eine Software oder etwas Vergleichbares entwickelst, das schon einen signifikanten Wert hat. Der tatsächliche Profit ist dann nicht entscheidend. Du solltest daher dokumentieren und begründen können, weshalb dein Unternehmen (noch) keinen besonderen Wert hat.

Das ist oft bei „Wachstumsunternehmen“ der Fall. Diese haben ein hohes Umsatzwachstum, erzielen aber noch keine Gewinne. Spätestens, wenn dann schon Investoren an Bord sind, haben diese Unternehmen schon einen signifikanten Wert.

Wenn du bereits Gewinne bis etwa 100.000 € erzielst, wird es komplizierter. Im Regelfall lassen sich hohe Wegzugssteuern mit einer entsprechenden Dokumentation und nachvollziehbaren Bewertung vermeiden. Du solltest begründen und mit Zahlen untermauern können, dass niemand einen wesentlichen Kaufpreis für deine Firma zahlen würde.

Gerade bei der Wegzugsbesteuerung für Gesellschafter einer GmbH ist das Finanzamt sehr formalistisch und beruft sich primär auf deine Unternehmenszahlen als auf eine nachvollziehbare qualitative Werteinschätzung. Mit der richtigen Strategie bei der Bewertung deines Unternehmens sollte daher eine Wegzugssteuer vermeidbar sein.

Hier fallen regelmäßig Wegzugssteuern an. Denn man darf davon ausgehen, dass dir jemand dein Unternehmen abkaufen würde. Bei derartigen Gewinnen ist es sehr schwer, einen Unternehmenswert von 0 € sinnvoll zu begründen.

Wenn du mit einem mittelständischen Unternehmen auswandern möchtest, brauchst du eine fundierte Strategie. Die steuerlichen Vorteile einer Sitzverlegung ins Ausland müssen dann mit den Wegzugssteuern verglichen werden. Das kann mit einer klassischen Investitionsrechnung verglichen werden. In manchen Fällen gibt es auch sehr kreative Wege, um eine Wegzugsbesteuerung ganz zu vermeiden. Hierbei ist professionelle Beratung unumgänglich.

Unternehmen ins Ausland verlagern

3. Fazit: der beste Zeitpunkt für die Unternehmens­gründung ins Ausland ist immer

Je früher du in der Entwicklung deiner unternehmerischen Tätigkeit auswanderst, desto besser. Denn grundsätzlich gilt: je geringer der Wert deines Unternehmens, desto geringer die Wegzugssteuern.

Spätestens ab etwa 40.000 € Gewinn wird es zu einer anspruchsvollen Aufgabe, eine Wegzugsteuer komplett zu vermeiden. Dann ist jedenfalls eine umfangreiche Beratung, Dokumentation und Unternehmensbewertung notwendig, um die Wegzugssteuern zu minimieren oder ganz zu vermeiden.

Wann macht eine Auswanderung als Unternehmer Sinn?

Hast du alle vier Fachartikel in der Reihe „Wann macht eine Auswanderung als Unternehmer Sinn?“ gelesen? Das würde ich dir für deine rechtssichere Auswanderung sehr ans Herz legen.

Mit der Reihe „Wann macht eine Auswanderung als Unternehmer Sinn?“ will ich die wichtigste Frage vieler Unternehmer für oder gegen ein Auswanderung beantworten:

Wann macht eine Auswanderung finanziell Sinn? Das lernst du im Fachartikel: „Steuern sparen beim Auswandern: Beispielrechnung für Unternehmer“

Wie lange solltest du Deutschland mindestens den Rücken kehren? Das lernst du im Fachartikel: „Wie lange musst du auswandern, um wirklich Steuern zu sparen?“

Wann ist der beste Zeitpunkt im Kalenderjahr für eine Auswanderung? Das lernst du im Fachartikel: „Auswandern & Wohnsitz abmelden: Der beste Zeitpunkt im Kalenderjahr“

Wann ist der beste Zeitpunkt, um dein Unternehmen ins Ausland verlagern? Das hast du bereits hier gelernt! 

Michael Wohlfart
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Christopher Krug
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14 Antworten

  1. Danke für den spannenden Artikel, dann werde ich meine Wegzugspläne auf jeden Fall jetzt angehen und konkretisieren!

  2. Hallo nochmal,

    nach Lesen dieses Artikels bin ich leider noch verwirrter als vorher. Während du hier sagst:

    „Als Steuerberater empfehle ich immer, ein Einzelunternehmen zeitnah nach der Auswanderung zu beenden (Betriebsaufgabe) und im Ausland neu zu gründen. Am besten geschieht das noch im Jahr der Auswanderung, spätestens aber im Folgejahr.“

    heißt es sonst eigentlich immer:

    „Allerdings solltest du vermeiden, in deiner deutschen Steuererklärung ausländische Einkünfte angeben zu müssen, die dann dem Progressionsvorbehalt unterliegen und somit deinen Steuersatz erhöhen. Daher ist es sinnvoll, erst im Jahr nach der Auswanderung persönliche ausländische Einkünfte zu erzielen.“ und

    „Wie du siehst, gibt es daher mehrere Gründe, erst im Jahr nach deiner Auswanderung auf persönlicher Ebene ausländische Einkünfte zu erzielen. Und auch bei einer unterjährigen Auswanderung gilt: gründe dein Unternehmen im Ausland besser erst nach deiner Auswanderung, idealerweise sogar erst im darauffolgenden Jahr.“

    Muss ich nun auf mein Auslandseinkommen für das Jahr, in dem die Abmeldung statt findet, noch Steuern zahlen oder nicht? Wenn ich das neue Unternehmen erst nach meiner Abmeldung im Ausland gründe (ohne Wohnsitz), müsste ich das neue UN doch eigentlich nicht mal mehr angeben?

    Sicher hab ich hier irgendein Detail verpasst oder etwas missverstanden?

    1. Hallo Anna,
      ja, das ist in der Tat etwas kompliziert. In meinem Artikel https://easydigitax.de/auswandern-bester-zeitpunkt-im-kalenderjahr/ erkläre ich es etwas genauer.

      Ja, die Meldepflicht greift nicht, wenn du erst nach der Auswanderung gründest.
      Ja, besteuern musst du die Einkünfte im Ausland im Regelfall auch nicht. Aber: Du wirst für das ganze Kalenderjahr als unbeschränkt steuerpflichtig veranlagt, besteuert werden nach der Auswanderung aber nur noch die beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte. Die weiteren Einkünfte im Ausland musst aber angeben und diese erhöhen den Steuersatz in Deutschland (Progressionsvorbehalt).

  3. Ich bin Coach/Trainer und verkaufe neben 1:1 und Live-Gruppen-Trainings auch Onlinetrainings. Wenn ich jetzt auswandere, wäre es doch möglich, eine Firma im Ausland zu gründen und dann einfach mehr und mehr über diese Firma abzurechnen und dann einfach den Gewinn der deutschen Firma zu schmälern. So könnte ich diese „Wegzugsteuer“ umgehen, oder machen ich hier einen Denkfehler?

    1. Hello, leider ist das in der Tat nicht so einfach. Sobald du die Tätigkeit in deinem Unternehmen im Ausland vergleichbar zu deiner bisherigen Tätigkeit aufnimmst, ist das bereits eine Funktionsverlagerung mit etwaiger Wegzugssteuer. Wenn die Tätigkeit durch das Unternehmen im Ausland komplett neu ist (Funktionsverdoppelung), wäre das möglich. Du musst das also schon etwas geschickter umsetzen.
      Du willst wissen wie? Dann ist habe ich etwas Spannendes für dich: Nächste Woche (Montag, 28.09) öffnet wieder meine MASTERCLASS: RECHTSSICHER AUSWANDERN IN 7 SCHRITTEN. Dabei lernst du alles, was du für eine Auswanderung wissen musst, vermeidest unnötige (Wegzugs-) Steuern zu zahlen und baust ein rechtssicheres Setup für die Zukunft. Mehr hier: https://steuer.easydigitax.de/masterclass/

      Würde mich freuen, von dir zu hören!
      Michael

  4. Hallo,

    ich bin an einer GbR beteiligt, die Waren in Deutschland bearbeitet und verschickt (E-Commerce).

    Bleib ich mit meinem Einkommen aus der GbR in Deutschland steuerpflichtig, wenn ich auswandere und der Firmensitz in Deutschland bleibt?

    1. Hello,
      Auswanderung mit einer GbR ist sehr schwierig. Die Frage ist, wo ist die/eine Betriebsstätte der GbR nach der Auswanderung. Ziel sollte sein, dass die Betriebsstätten in DE verbleiben, sonst droht eine Entstrickung/Funktionsverlagerung und im schlimmsten Falle Zwangs-Betriebsaufgabe. Daher wäre z.B. eine Umwandlung in einem GmbH zu empfehlen. Vorher muss aber die Geschäftsführung der GbR eindeutig geregelt werden.
      Dazu gibt es in meiner Masterclass auch ein spezifisches Zusatzmodul: ZUSATZMODUL #3: Weiterführung eines deutschen Unternehmens nach der Auswanderung
      https://steuer.easydigitax.de/masterclass/
      Freue mich von dir zu hören
      Michael

  5. Hallo Michael,

    siehst Du es als schädlich an, wenn in DE in 2021 ein Einzelunternehmen angemeldet werden soll, die Kundenverträge dieses Einzelunternehmens allerdings bereits nach 3-4 Monaten auf eine Zypern-Ltd. (gleicher Gesellschafter) übertragen werden und das DE-Einzelunternehmen abgemeldet wird?

    Wenn das Einzelunternehmen in den 3-4 Monaten nur geringfügige Umsätze erwirtschaftete (70-100 TEUR), die Kundenverträge dann übertragen werden auf die Ltd., wäre dies auch Sicht der Funktionsverlagerung / Steuerentstrickung als heikel anzusehen? Habe auf Deinem Blog gelesen, dass die Öffnungsklauseln für die Fuktionsverlagerung ja wegfallen bzw. verschärft werden.
    Wie wäre es, wenn die Kundenverträge direkt im ersten Monat übertragen werden (noch kein Umsatz über das Einzelunternehmen)? Hintergrund ist die Befürchtung, dass die dt. B2B Kunden einen Vertrag mit einer Zypern Ltd. scheuen könnten. Der Entwurf der Kundenverträge sieht jedoch eine Übertragungsmöglichkeit auf eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in EU vor.

    Vielen Dank vorab für Deine Rückmeldung und Danke auch für den sehr hilfreichen Blog!

    Gruß Marc

    1. Hallo Marc,
      das kommt darauf an, ob die Kundenverträge bzw. dein Unternehmen einen Wert haben. Du erbringst derzeit in DE ja scheinbar schon Leistungen und schaffst damit Werte. Und geringfügig sind die geplanten Umsätze sicherlich nicht. Funktionsverlagerung dürfte es in jedem Fall sein.
      Ansonsten werde ich zukünftig Fragen bevorzugt in meiner Facebook-Gruppe beantworten, sonst verliere ich den Überblick: Facebook-Gruppe
      Freue mich dich dort zu treffen.
      Beste Grüße
      Michael

      1. Hallo Michael, vielen Dank für die Rückmeldung. Gerne wende ich mich zukünftig per Facebook-Gruppe an Dich. VG Marc

  6. Eine Frage von meiner Seite. Ich habe in Deutschland kleine Massage Praxis, mit einer Teilzeitkraft. Ich selbst bin Anfang 2020 nach Florida ausgewandert. …. meine Praxis läuft also ohne mich…. hier in Florida habe ich bereits die gleiche “ Firma “ angemeldet … ich weiss aber nicht wie ich am besten meine Praxis inklusive meiner Angestellten nach Florida verlegen soll, so daß die Angestellte praktisch die Erlaubnis bekommt in Florida, in meiner Praxis weiter zu arbeiten?

    1. Hallo Helena,
      vielen Dank für deine Frage.

      Es freut uns, dass der Fachartikel auf dein Interesse gestoßen ist.
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      Rechtssicher Auswandern in 7 einfachen Schritten – Dein Fahrplan

      Wenn du das Gefühl hast, dass der Fahrplan nicht für deine steuerlichen Herausforderungen und Fragen rund um deine Auswanderung ausreicht und du mehr Leistungen wünschst, können wir dir die „Steuer-MasterMind: Rechtssicher Auswandern“ anbieten.
      Weitere Informationen zur Steuer-MasterMind: Rechtssicher Auswandern findest du hier: Steuer-MasterMind: Rechtssicher Auswandern

      Vielen Dank und bis bald
      Dein Team von EasyDigiTax

  7. Guten Abend an das Easydigitax Team ich bin seit ca 2.5Jahren Selbständig mit meinen Lkw aber kauf verdient man mal ein bisschen mehr kommt echt gleich jeder und zieht sich richtig was ab helfen kann mur irgendwie niemand selbst der Steuerberater denkt auch nur an sich würde es Sinn machen die Firma im Ausland weiterzuführen. Über ein Gespräch würde ich mich sehr freuen
    Mit freundlichen Grüßen
    Peter Bottek Transporte

    1. Hallo Peter

      vielen Dank für deine Frage.

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      Wir danken für Dein Verständnis und freuen uns auf den Austausch mit dir 🙂

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      Besten Dank und viele Grüße
      Dein Team von EasyDigiTax