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Lebensmittel­punkt und Steuerpflicht – Die häufigsten Fragen & Antworten 2024

1. Welche Rolle spielt dein Lebensmittelpunkt für deine Steuerpflicht in Deutschland?

Für deine Steuerpflicht ist im deutschen Steuerrecht nur dein Wohnsitz und dein gewöhnlicher Aufenthalt ausschlaggebend. Über deinen Lebensmittelpunkt kann das Finanzamt jedoch versuchen, dir einen Wohnsitz und/ oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland und damit eine unbeschränkte Steuerpflicht zu unterstellen. Dein Lebensmittelpunkt ist der Ort, an dem du dich die meiste Zeit aufhältst und tatsächlich lebst, mit allen notwendigen persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen.

Für den Lebensmittelpunkt sind alle Bereiche deines Lebens relevant, wie z.B. deine Familie, deine Freizeitgestaltung und dein Sozialleben, deine Einkünfte und unternehmerischen Tätigkeiten. Daher musst du auch all diese Bereiche beachten, wenn du keine Steuern mehr in Deutschland zahlen willst.

Die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht ist die allererste Phase (1.01) der 4 steueroptimierten Phasen für eine entspannte Umsetzung deiner Auswanderung. Eine Übersicht der 4 Phasen sowie eine umfassende Checkliste zur Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht findest du hier zum Download in unserer „Deine ultimative Checkliste zu deiner rechtssicheren Auswanderung“.

In diesem Artikel zeige ich dir welche Auswirkung dein Lebensmittelpunkt auf deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ich erkläre dir, wie du deinen Lebensmittelpunkt sicher ins Ausland verlagerst. Und ich zeige dir, warum der Lebensmittelpunkt zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung so wichtig sein kann.

Inhalt

2. Definition: Was bedeutet Lebensmittelpunkt im Steuerrecht?

„Der Lebensmittelpunkt ist nach der Gewichtung aller familiären, gesellschaftlichen, politischen, religiösen, sozialen und kulturellen Beziehungen zu bestimmen.“

Insgesamt sind für deinen Lebensmittelpunkt alle Aspekte deines Lebens relevant, also deine persönlichen (dein Sozialleben) und auch deine wirtschaftlichen Beziehungen (deine Einkünfte, Unternehmen etc.).

Regelmäßig dürfte der Gewichtung der persönlichen Beziehungen ein höheres Gewicht beigemessen werden. Vor allem auch deswegen, da die persönlichen Beziehungen häufiger auch eine physische Anwesenheit an einem „Punkt“ erfordern.

Die Gewichtung der wirtschaftlichen Beziehungen hängt primär von deinen Einkunftsarten ab. Dabei dürfte der Fokus auf deinen Einkünften als Unternehmer bzw. Arbeitnehmer liegen. Andere Einkunftsquellen, wie Kapitaleinkünfte, setzen meist keine physische Anwesenheit voraus. Wenn du ein digitales Unternehmen hast, welches oft gar keine wirkliche physische Präsenz erfordert, dürften die wirtschaftlichen Beziehungen weiter in den Hintergrund rücken. Gleiches gilt für eine Anstellung als remote (ortsunabhängiger) Arbeitnehmer.

Daher wollen wir in diesen Artikel hauptsächlich auf die persönlichen Beziehungen eingehen.

2.1. Wie ist der Lebensmittelpunkt im deutschen Steuerrecht definiert?

Eine Definition im Steuerrecht für den Lebensmittelpunkt gibt es nicht. Der Lebensmittelpunkt ist im nationalen, also „innerdeutschen“ Steuerrecht kein definierter Begriff. Aus dem Lebensmittelpunkt können aber bestimmte steuerliche Anknüpfungspunkte abgeleitet werden.

Die Frage, wo sich dein Lebensmittelpunkt befindet, spielt vor allem dann eine wesentliche Rolle, wenn

  • du keinen steuerlichen Wohnsitz hast oder
  • du mehrere steuerliche Wohnsitze hast oder
  • dein gewöhnlicher Aufenthalt nicht anhand der 183-Tage-Regelung bestimmt werden kann.

Du willst einen vollständigen Überblick, wie der steuerliche Wohnsitz definiert ist? Das erfährst du in diesem Artikel: Wohnsitz abmelden – Die häufigsten Fragen & Antworten 2024

Du willst einen vollständigen Überblick, wie der gewöhnliche Aufenthalt definiert ist? Das erfährst du in diesem Artikel: Gewöhnlicher Aufenthalt und 183-Tage-Regelung – Die häufigsten Fragen & Antworten 2024

2.2. Wie ist der Lebensmittelpunkt im internationalen Steuerrecht definiert?

Im internationalen Steuerrecht spielt die Definition des Lebensmittelpunktes dagegen eine erhebliche Rolle. Der Lebensmittelpunkt ist oft das entscheidende Kriterium zur Bestimmung deiner Ansässigkeit nach einem Doppel­besteuerungs­abkommen („DBA“). In Artikel 4 Abs. 2 a) des OECD-Musterabkommens 2017 ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen wie folgt definiert:

„…zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen);“

Es kommt also, wie wir oben schon gelernt haben, sowohl auf die persönlichen als auch auf die wirtschaftlichen Beziehungen an.

„Ein Ehegatte/Lebenspartner, der nicht dauernd getrennt lebt, hat seinen Wohnsitz grundsätzlich dort, wo seine Familie lebt. […] Diese Vermutung gilt regelmäßig unabhängig davon, welche räumliche Entfernung zwischen den Ehegatten/Lebenspartnern besteht. Deshalb ist eine inländische Wohnung, die von einem Ehegatten/Lebenspartner gelegentlich zu Wohnzwecken genutzt wird, auch dann ein Wohnsitz, wenn er sich zeitlich überwiegend im Ausland aufhält.“

Meine Empfehlung: Dein Ehegatte sollte (muss) immer mit auswandern und ihr müsst gemeinsam euren Wohnsitz in Deutschland aufgeben.

Möchtest du mehr über die unbeschränkte Steuerpflicht erfahren?

Trage dich in unseren Steuer-SparLetter ein und erhalte als Dankeschön für dein Vertrauen und deine E-Mail Adresse deine ultimative Checkliste per E-Mail. Die Checkliste zeigt dir, wie du deine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland wirksam beendest. Nur so ist deine Auswanderung auch steuerlich sinnvoll!

3. Wie kann der Lebensmittelpunkt einen Wohnsitz und damit eine Steuerpflicht in Deutschland auslösen?

Nach § 1 Abs. 1 Einkommenssteuer­-gesetz („EStG“) führt nur der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt zur unbeschränkten Steuerpflicht. Der Lebensmittelpunkt spielt demnach keine Rolle.

In vielen Gerichtsurteilen wurde jedoch ein Wohnsitz dort angenommen, wo auch der Lebensmittelpunkt angenommen wurde.

Das wurde daraus abgeleitet, dass du an deinem Lebensmittelpunkt auch Verfügungsmacht über eine Wohnung haben dürftest.

3.1. Dein Lebensmittelpunkt ist dort, wo dein Ehegatte lebt („Familienwohnsitz“)

In Randnummer 5.2 („Rn. 5.2“) zu § 8 im Anwendungserlass zur AO („AEAO“) hat der Gesetzgeber dies wie folgt definiert:

„Ein Ehegatte/Lebenspartner, der nicht dauernd getrennt lebt, hat seinen Wohnsitz grundsätzlich dort, wo seine Familie lebt. […] Diese Vermutung gilt regelmäßig unabhängig davon, welche räumliche Entfernung zwischen den Ehegatten/Lebenspartnern besteht. Deshalb ist eine inländische Wohnung, die von einem Ehegatten/Lebenspartner gelegentlich zu Wohnzwecken genutzt wird, auch dann ein Wohnsitz, wenn er sich zeitlich überwiegend im Ausland aufhält.“

Meine Empfehlung: Dein Ehegatte sollte (muss) immer mit auswandern und ihr solltet gemeinsam euren Wohnsitz in Deutschland aufgeben.

3.2. Entscheidend ist nur die engste Familie, also der Ehegatte und minderjährige Kinder

In Rn. 5.3 und Rn. 5.4 zu § 8 im AEAO hat der Gesetzgeber weiter ausgeführt:

„Wer sich – auch in regelmäßigen Abständen – in der Wohnung eines Angehörigen oder eines Bekannten aufhält, begründet dort keinen Wohnsitz, […] sofern es nicht wie im Fall einer Familienwohnung oder der Wohnung einer Wohngemeinschaft gleichzeitig die eigene Wohnung ist.

Minderjährige Kinder teilen grundsätzlich den Wohnsitz ihrer Eltern, weil sie über die Haushaltszugehörigkeit eine abgeleitete Nutzungsmöglichkeit besitzen und damit regelmäßig zugleich die elterliche Wohnung i. S. d. § 8 AO innehaben.“

Du kannst dich also bei deinen Deutschlandbesuchen bei anderen Familienmitgliedern und auch Bekannten (z.B. deinem Partner; Lebenspartner dürfte sich hier auf eine steuerlich eingetragene Lebenspartnerschaft begrenzen) aufhalten.

Eine präzisierte steuerrechtliche Definition für den Lebensmittelpunkt findet sich in R 9.10 Abs. 1 Satz 4 bis 8 der Lohnsteuerrichtlinien 2015 („LStR“). Hier heißt es:

„Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich bei einem verheirateten Arbeitnehmer regelmäßig am tatsächlichen Wohnort seiner Familie. Die Wohnung kann aber nur dann ohne nähere Prüfung berücksichtigt werden, wenn sie der Arbeitnehmer mindestens sechsmal im Kalenderjahr aufsucht. Bei anderen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z. B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten. Sucht der Arbeitnehmer diese Wohnung im Durchschnitt mindestens zweimal monatlich auf, ist davon auszugehen, dass sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befindet.“

3.3. Kein Lebensmittelpunkt, wenn du dich in der Wohnung weniger als 6 Mal im Kalenderjahr aufhältst

Grundsätzlich könnte aus der vorherigen Definition abgeleitet werden, dass du mindestens 6 Mal im Kalenderjahr an dem Wohnort deiner Familie sein musst. Wenn es sich nicht um die engste Familie handelt, müsstest du sogar im Durchschnitt mindestens zweimal monatlich dort sein.

Das kann sicherlich als Richtschnur genutzt werden. Rechtssicherheit kannst du daraus jedoch nicht ableiten.

Zum einen geht es hier nur um die Lohnsteuer. Die Definition entfaltet also keine Rechtswirkung für die allgemeine Steuerpflicht. Zum anderen wird auch hier auf die Gewichtung der persönlichen Beziehungen Bezug genommen.

Vor allem, wenn dein Ehegatte noch einen Wohnsitz in Deutschland hat, dürfte das Finanzamt immer von einem Lebensmittelpunkt in Deutschland ausgehen.

Du hast dann zwar die Möglichkeit einen Gegenbeweis anzustellen. Im Zweifel müsstest du das aber gerichtlich entscheiden lassen. Gerne stehen wir hierzu beratend und gegenüber dem Finanzamt verteidigend zur Verfügung. Ähnliche Fälle haben wir bereits begleitet.

Meine Empfehlung: Vermeide solche Auseinandersetzungen immer über eine richtige Gestaltung von Anfang an!

3.4. Ein geschiedener Ehepartner führt nicht zu einem Lebensmittelpunkt

Sofern du von deinem Ehepartner dauernd getrennt lebst, gilt dessen Wohnsitz nicht als steuerlicher Lebensmittelpunkt für dich.

Schwierig halte ich in solchen Fällen das „dauernd getrennt leben“ glaubhaft nachweisen zu können.

Meines Erachtens dürfte das „dauernd getrennt leben“ zumindest dann vorliegen, wenn die Scheidung bereits eingereicht ist, ihr aber noch für das Trennungsjahr dauernd getrennt lebt. Im § 1567 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch („BGB“) definiert der Gesetzgeber diesen Status so:

„Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.“

Übrigens: Ab diesem Zeitpunkt ist auch keine Zusammenveranlagung mehr möglich.

3.5. Bei minderjährigen Kindern ist das Sorgerecht entscheidend

Schauen wir uns dazu wieder an, was der Gesetzgeber zum Wohnsitz eines Kindes in § 11 BGB definiert hat:

„Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen. Steht keinem Elternteil das Recht zu, für die Person des Kindes zu sorgen, so teilt das Kind den Wohnsitz desjenigen, dem dieses Recht zusteht. Das Kind behält den Wohnsitz, bis es ihn rechtsgültig aufhebt.“

Wenn du also für ein minderjähriges Kind das Sorgerecht hast, muss auch dieses mit dir auswandern. Ansonsten dürftest du an dessen Wohnsitz in Deutschland einen Lebensmittelpunkt begründen.

Eine Ausnahme davon dürfte z.B. die Entsendung deines Kindes nach Deutschland in ein Internat sein. Dort kannst du grundsätzlich keinen Wohnsitz haben, da du nicht über eine Wohnung verfügen kannst.

Ob das Kind bei deinem Ehepartner oder einer anderen Aufsichtsperson in Deutschland lebt, sollte dagegen keine Rolle spielen.

3.6. Eine doppelte Haushaltsführung für zur Steuerpflicht in Deutschland

Wenn du eine doppelte Haushaltsführung bzw. einen „Zweitwohnsitz“ in Deutschland hast, weil du z.B. einen Doppelwohnsitz in Deutschland und im Ausland hast, bist du immer unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland.

Du musst dadurch jedoch nicht zwangsläufig deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Dieser bestimmt sich nach den in diesem Artikel aufgezeigten Kriterien, nämlich über deine Ansässigkeit und diese bestimmt maßgeblich über deine Besteuerung.

Die steuerlichen Folgen zeige ich dir im weiteren Verlauf des Artikels.

Lebensmittelpunkt

4. Wie kann der Lebensmittelpunkt einen gewöhnlichen Aufenthalt und damit eine Steuerpflicht in Deutschland auslösen?

Für den gewöhnlichen Aufenthalt bzw. die 183-Tage-Regel spielt der Lebensmittelpunkt noch eine viel gewichtigere Rolle.

Beim Wohnsitz spielt der Lebensmittelpunkt in der Regel nur eine Rolle, wenn du noch einen Ehepartner in Deutschland hast.

Für den gewöhnlichen Aufenthalt spielt der Lebensmittelpunkt jedoch dann die ausschlaggebende Rolle, wenn du

  • weder in Deutschland noch im Ausland einen gewöhnlichen Aufenthalt aufgrund der 183-Tage-Regelung hast und
  • du noch gewisse persönliche und wirtschaftliche Beziehungen zu Deutschland hast.

Denn dann kannst du über den Lebensmittelpunkt bereits einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, wenn du weniger als 183 Tage in Deutschland bist.

4.1. Entscheidendes Kriterium: Gewichtung aller familiären, gesellschaftlichen, politischen, religiösen, sozialen und kulturellen Beziehungen

Das entscheidende Kriterium ist dabei die Gewichtung aller familiären, gesellschaftlichen, politischen, religiösen, sozialen und kulturellen Beziehungen.

Du solltest dir also folgenden Fragen stellen:

  • Wie plane ich konkret, mich in die Gesellschaft im Ausland zu integrieren?
  • Werde ich Sport in einem Sportverein treiben?
  • Kann ich Mitglied in einem Fitnessstudio oder Verein werden?
  • Wie finde ich vor Ort Freunde und knüpfe soziale Beziehungen?
  • Wie kann ich mich sozial integrieren?

Insgesamt gilt, je mehr persönliche und wirtschaftliche Beziehungen du noch zu Deutschland aufrechterhalten willst, desto mehr solltest du im Ausland aufbauen. In der Gesamtschau sollten die persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen im Ausland überwiegen.

4.2. Auch den Partner bzw. den / die Verlobte(n) mitnehmen

Wenn du in einer festen Beziehung lebst, sollte auch dein Partner mit dir auswandern.

Der Wohnsitz deines Partners in Deutschland begründet für dich zwar nicht unmittelbar einen Wohnsitz. Wenn du deinen Partner jedoch regelmäßig besuchst, könnte dir das im Zweifelsfall als Lebensmittelpunkt ausgelegt werden.

4.3. Für die laufende Unterstützung andere Familienmitglieder (z.B. Eltern) sorgen, die Hilfe benötigen

Wenn du bisher die laufende Unterstützung und Betreuung andere Familienmitglieder (z.B. deiner Eltern) oder von Bekannten übernommen hast, solltest du dir hierfür jemand Verlässliches als Ersatz suchen.

Auch hier gilt: regelmäßig Besuche könnten als Lebensmittelpunkt ausgelegt werden.

4.4. Haustiere mitnehmen oder abgeben

Deine Haustiere solltest du im besten Fall bei deiner Auswanderung mitnehmen. Andernfalls solltest du diese abgeben und das ganze gut dokumentieren, z.B. indem du anmeldepflichtige Tiere auf den neuen Halter ummeldest.

Sonst spricht auch das für einen Lebensmittelpunkt in Deutschland bzw. für eine nur vorübergehende Abwesenheit.

4.5. Regelmäßig notwendige Arztbesuche ins Ausland verlagern

Sofern du regelmäßig Medizinchecks und Arztbesuche benötigst, solltest du dir dafür zukünftig einen Arzt im Ausland suchen.

Auch diese regelmäßigen Besuche können für deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland sprechen.

Zudem ist es bei vielen Krankenversicherungen notwendig, einen deutschen Wohnsitz zu haben.

4.6. Verträge und Mitgliedschaften

Kommen wir zu einem weiteren wichtigen und auch spannenden Thema für deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland: deinen Verträgen und Mitgliedschaften.

Wenn du Verträge und Mitgliedschaften hast, die nur mit einer physischen Anwesenheit in Deutschland Sinn machen, solltest du diese kündigen. Dazu zählen insbesondere das Fitnessstudio, der Kultur- oder Sportverein, der Golf- und der Buchclub etc.

Wenn du diese aufrecht erhältst, spricht doch einiges dafür, dass du diese weiterhin nutzen willst und somit nur vorübergehend abwesend bist.

Sofern du einen Vertrag aus idealistischen Gründen aufrechterhalten willst, z.B. um den Sportverein aus deiner Jugend zu unterstützen, kannst du diesen natürlich behalten. Es kommt eben immer auf die tatsächlichen Verhältnisse und wie oft du diesen nutzt an. Im Zweifel sollte die Nutzungsweise nachweisbar sein.

Die Verträge, die keinerlei physischen Anwesenheit erfordern, sind für die Steuerpflicht grundsätzlich nicht relevant. Das betrifft zum Beispiel deinen Handyvertrag oder Verträge für digitale Dienstleitungen, wie eine virtuelle Festnetznummer etc.

Meine Empfehlung: Verträge, die nur mit physischer Anwesenheit in Deutschland Sinn machen, solltest du kündigen!

4.7. Dein Auto und Leasing-Verträge

Ich empfehle dir dein Auto zu verkaufen, z.B. an eine Vertrauensperson mit entsprechender Ummeldung. Für die Zulassung brauchst du mind. einen Empfangsbevollmächtigen in Deutschland. Für die Versicherung regelmäßig einen Wohnsitz.

Leasing-Verträge können oft nicht kurzfristig gekündigt werden. Dann würde ich jedoch empfehlen, diesen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beenden und ggf. zu übertragen.

4.8. Versicherungen

Versicherungen ohne deutschen Wohnsitz sind ein heikles Thema. Schau dir dazu auch meine Empfehlung zur Prüfung der Verträge an.

Für die Steuerpflicht sind diese grundsätzlich irrelevant. Zumindest bei der gesetzlichen Krankenversicherung könnte, sofern du diese behalten kannst, jedoch einiges auf einen Lebensmittelpunkt oder zumindest eine zeitnahe Rückkehrabsicht hindeuten.

Hier könnte sich der Wechsel zu einer internationalen Krankenversicherung anbieten. Der Favorit meiner Mandanten ist derzeit die Foyer Global Health und die Passport Card.

In meinem Artikel „Krankenversicherungen für Deutsche, die sich im Ausland aufhalten“ findest du weitere Informationen zur Krankenversicherung.

4.9. Bankkonto

Deine privaten deutschen Bankkonten spielen für die Steuerpflicht keine Rolle. Geschäftskonten solltest du jedoch nur dann weiternutzen, wenn auch das zugehörige deutsche Unternehmen weiter besteht.

Grundsätzlich empfehle ich immer vor Wegzug noch ein bis zwei zuverlässige deutsche Bankkonten zu eröffnen. Dann hast du ein Backup, falls dir andere Bankkonten gekündigt werden.

Aus meiner Beratungspraxis kann ich hier die DKB Bank und die Comdirect Bank empfehlen. Mit beiden kannst du kostenlos weltweit Geld abheben und beide machen in der Regel wenig Probleme, wenn die überwiegende Anzahl deiner Transaktionen im Ausland erfolgt.

4.10. Empfehlung: Prüfung deiner Verträge, Versicherungen und Bankkonten

Im ersten Schritt solltest du bei allen der oben genannten Vertragsbeziehungen, die du behalten willst, prüfen, ob du diese ohne deutschen Wohnsitz behalten darfst.

Bei den üblichen Verträgen und Bankkonten dürfte dir im schlimmsten Fall eine kurzfristige Kündigung drohen. Rückwirkender Schaden sollte dabei nicht entstehen. Daher bietet sich bei Bankkonten an, frühzeitig für Back-up-Lösungen zu sorgen.

Die Versicherungen solltest du in jedem Fall prüfen. Viele Versicherungen setzen in den AGBs einen Wohnsitz in Deutschland voraus (das hat vor allem Gründe für eine korrekte Abführung der Versicherungssteuer im Wohnsitzland des Versicherten). Im Zweifelsfall haben diese im Leistungsfall ein Leistungsverweigerungsrecht.

Meine Empfehlung: Stelle eine unverbindliche Anfrage, ohne auf deinen konkreten Fall hinzuweisen: „Was würde mit meiner Versicherung passieren, wenn ich theoretisch in ein paar Jahren für einen längeren Zeitraum nach XXX auswandern würde…“

Mein Tipp: Prüfe deine Verträge, Versicherungen und Bankkonten vor der Auswanderung!

4.11. Hinweis: Sonderkündigungsrecht

Bei Aufgabe deines Wohnsitzes besteht für die Vertragsbeziehungen oft ein Sonderkündigungsrecht mit der Abmeldebestätigung. Dazu solltest du dich rechtzeitig (mehr als 3 Monate) vorher erkundigen, wie das jeweils funktioniert.

Teilweise ist dabei auch ein Wegzug in ein Drittland (außerhalb der EU) notwendig.

5. Wie verlagere ich meinen Lebensmittelpunkt rechtssicher ins Ausland?

Bei jeder steuerlichen Auswanderung empfehle ich immer einen klaren Schnitt zu deinem bisherigen Leben in Deutschland zu machen. So kann ein exakter Zeitpunkt für die Beendigung deiner Steuerpflicht in Deutschland bestimmt werden.

Das gilt maßgeblich für die rechtssichere Verlagerung deines Lebensmittelpunkts ins Ausland. Du solltest also alle relevanten Verträge, Versicherungen, Mitgliedschaften etc. bis zu diesem Zeitpunkt beenden. Sollte das bei einzelnen Vertragsbeziehungen nicht möglich sein, solltest du diese zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.

Wenn du einzelne Vertragsbeziehungen behalten möchtest, ist das durchaus möglich. Diese sollten möglichst keine physische Präsenz erfordern.

Insgesamt solltest du dabei immer die Gewichtung aller Vertragsbeziehungen im Blick behalten.

5.1. Kann ich den Zeitpunkt der Verlagerung meines Lebensmittelpunkt beliebig bestimmen?

Nein, für den Lebensmittelpunkt sind allein die tatsächlichen Lebensverhältnisse maßgeblich. Durch vertragliche Vereinbarungen oder Gestaltungen kannst du deinen Lebensmittelpunkt nicht beeinflussen. Gleiches gilt im Übrigen für deinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt.

5.2. Kann ich mehrere Lebensmittelpunkte haben, z.B. wenn ich mehrere Wohnsitze habe?

Nein, im Steuerrecht kannst du immer nur einen einzigen Lebensmittelpunkt oder auch Mittelpunkt deiner Lebensinteressen haben. Mehrere Wohnsitze kannst du jedoch haben.

Dann spielt der Lebensmittelpunkt für ein DBA eine entscheidende Rolle.

5.3. Spielt eine Rückkehrabsicht eine Rolle für die Verlagerung meines Lebensmittelpunkts?

Eine Vielzahl meiner Mandanten planen irgendwann wieder nach Deutschland zurückzukehren. Also spielt eine unbestimmte Rückkehrabsicht, d.h. in mehreren Jahren, keine Rolle.

Solltest du nur für eine vorab begrenzten Zeitraum auswandern, kann deine Auswanderung als nur vorübergehend eingestuft werden.

Meine Empfehlung: Wandere für mehr als 2 Jahre aus, mindestens aber 13 Monate!

Andernfalls könnten dein gewöhnlicher Aufenthalt und damit dein Lebensmittelpunkt für diese Zwischenzeit weiterhin in Deutschland liegen und du steuerpflichtig bleiben.

In meinem Artikel „Wie lange musst du auswandern, um wirklich Steuern zu sparen?“ habe ich das genau vorgerechnet.

5.4. Muss ich dem Finanzamt den Lebensmittelpunkt im Ausland nachweisen?

Hier gilt ein „nein, aber“. Wenn eindeutig klar ist, dass du keine bzw. nur einen geringen Anteil deiner persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen im Ausland sind und du keinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland hast, dann dürfte eine Dokumentation für das Finanzamt nicht notwendig sein.

Wenn du aber durchaus noch Beziehungen zu Deutschland hast und dich hier einige Zeit aufhältst, solltest du eine vernünftige Dokumentation erstellen.

Um dann einen glaubhaften Nachweis für das Finanzamt zu haben, solltest du deine „Beziehungen“ und Aufenthalte im Ausland entsprechend dokumentieren.

In meinem Artikel zum gewöhnlichen Aufenthalt empfehle ich es wie folgt:

„Grundsätzlich empfehle ich dir, die Zeit im Ausland durch geeignete Belege zu dokumentieren (Reise- und Unterkunftsbelege, Bankauszüge mit Abhebungen und Zahlungen, Ein- und Ausreisestempel etc.).

Die Tage in Deutschland solltest du dann Tag genau aufzeichnen, wenn du häufiger in Deutschland bist. So kannst du die (rollierenden) Anzahl der Tage in Deutschland immer klar nachvollziehen. Für die 183-Tage-Regelung gilt immer ein rollierender 365-Tage Zeitraum (nicht das Kalenderjahr).“

5.5. Kann ich trotz Lebensmittelpunkt im Ausland unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland bleiben?

Ja, sofern du noch einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast.

Bei mehreren Wohnsitzen spielt der Lebensmittelpunkt die entscheidende Rolle, welcher Staat das Besteuerungsrecht nach einem DBA hat. Das beschreibe ich genau im nächsten Punkt: „Welche Rolle spielt der Lebensmittelpunkt für ein Doppel­besteuerungs­abkommen?“

Der gewöhnliche Aufenthalt dürfte dabei nachrangig bedeutend sein. Meiner Ansicht nach dürfte der Lebensmittelpunkt immer auch dort sein, wo du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Ich hatte in meiner Beratungspraxis noch keinen Fall, wo das auseinandergefallen wäre.

6. Welche Rolle spielt der Lebensmittelpunkt für ein Doppel­besteuerungs­abkommen?

Wie bereits geschrieben, stellt der Lebensmittelpunkt für ein DBA oft die entscheidende Rolle dar.

Der primäre Entscheidungsmaßstab für deine Ansässigkeit ist der Wohnsitz.

Wenn du in beiden Vertragsstaaten über einen Wohnsitz verfügst, ist nach der sogenannten „Tie Breaker Rule“ im internationalen Steuerrecht der Lebensmittelpunkt der sekundäre Entscheidungsmaßstab. Erst danach wäre der gewöhnliche Aufenthalt relevant.

Lebensmittelpunkt

7. Fazit:

Im deutschen Steuerrecht spielt der Lebensmittelpunkt nur eine untergeordnete Rolle. Für Auswanderer dagegen für die zukünftige Besteuerung in Deutschland eine ganz Entscheidende!

  • Der Lebensmittelpunkt spielt grundsätzlich nur eine Rolle, wenn daraus dein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt abgeleitet werden könnte.
  • Da es aber keine klare Definition für den Lebensmittelpunkt gibt, genügen dem Finanzamt oft wenige Anhaltspunkte, um daraus den Lebensmittelpunkt abzuleiten. Dafür könnte die Mitgliedschaft im Fitnessstudio zusammen mit regelmäßigen Deutschland-Besuchen ausreichen. Entsprechend ist der Lebensmittelpunkt hauptsächlich für den gewöhnlichen Aufenthalt wichtig.
  • Du solltest den Lebensmittelpunkt als dritten Faktor unbedingt beachten, wenn du rechtssicher keine Steuern mehr in Deutschland zahlen willst. Dein Lebensmittelpunkt spielt für das internationale Steuerrecht eine entscheidende Rolle. Mit einem Lebensmittelpunkt im Ausland lässt sich oft eine Besteuerung in Deutschland bzw. eine Doppelbesteuerung vermeiden.

Du willst mehr erfahren, was noch zu einer unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland führen kann?

Hast du alle drei Fachartikel in der Reihe „Keine Steuern mehr in Deutschland zahlen“ gelesen? Das würde ich dir für deine rechtssichere Auswanderung sehr ans Herz legen.

Mit der Reihe „Keine Steuern mehr in Deutschland zahlen“ will ich all deine Fragen zu den drei Faktoren, die für eine rechtssichere Beendigung deiner unbeschränkten Steuerpflicht notwendig sind, beantworten:

Was musst du bei Aufgabe deines Wohnsitzes alles beachten? Das lernst du im Fachartikel: Wohnsitz abmelden – Die häufigsten Fragen & Antworten 2024

Warum ist der gewöhnliche Aufenthalt und die 183-Tage-Regelung der wichtigste Schritt zur Beendigung deiner Steuerpflicht in Deutschland? Das lernst du im Fachartikel: Gewöhnlicher Aufenthalt und 183-Tage-Regelung – Die häufigsten Fragen & Antworten 2024

Welche Rolle spielt der Lebensmittelpunkt für die Steuerpflicht? Das hast du hier bereits gelernt!

Michael Wohlfart
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15 Antworten

  1. Hallo,

    das ist ein toller Blog.
    Ich habe ein Anliegen. Meine Auswanderung nach Teneriffa ist ab September/Oktober 2020 geplant.
    Aus Deutschland werde ich mich abmelden. Ich bin Freelancer/Berater im Bereich IT und Trader.
    Für 2020 muss ich dann auch das Einkommen aus Trading für die letzten 3 Monate ohne Meldung in Deutschland ganz normal versteuern?
    Für 2020 muss mein gesamtes Einkommen in Deutschland versteuert werden und in Spanien gar nichts?
    Ab 2021 würde ich dann nur noch in Spanien meine Steuer bezahlen, weil ich in DE keinen Wohnsitz mehr habe und mich dort kaum noch aufhalte.
    Allerdings werde ich voraussichtlich deutsche Kunden behalten? Hier muss ab 2021 die Rechnung unter einer Spanischen Steuernummer durchgeführt werden.
    Mein Einkomme aus Trading läuft ebenfalls wie in DE unter einer Abgeltungssteuer (Betrag wird automatisch) abgezogen. Im Unterschied zu den 25 % zzgl. Soli variert in Spanien der Betrag der Abgeltungssteuer.
    Meine Bank werde ich auch nach Spanien wechseln. Liege ich mit meiner Annahme richtig?

    LG

    Matthias

    1. Hallo Matthias,
      deine Fragen beziehen sich jetzt nicht konkret auf den Blogartikel. Ich will dir aber gerne ein erste Einschätzung geben. 1) Nein 2) Nein 3) Ja, die Besteuerung deiner IT Dienstleistungen erfolgt dann nicht mehr in Deutschland, sofern du es nicht über dein deutsches Unternehmen erbringst.
      Wenn du aber dein deutsches Unternehmen nach Spanien verlagerst, musst du die Entstrickung / Funktionsverlagerung beachten. Schau mal hier: https://easydigitax.de/wegzugssteuern/
      Oder hol dir meinen kostenlosen Auswanderer-Fahrplan. Dort beschreibe ich die Schritte, die relevant sind: https://steuer.easydigitax.de/rechtssicher-auswandern-fahrplan/

  2. Hallo Michael,

    vielen Dank für den tollen Beitrag! Ich habe noch ein paar Fragen bzw. will ich mich vergewissern ob ich alles (aus mehreren deiner Beiträgen) richtig verstanden habe.
    Und zwar lebe ich seit knapp 2 Jahren in China und bin mit einem Chinesen verheiratet. Aus Deutschland habe ich mich abgemeldet, jedoch besitze ich noch ein privates deutsches Konto bei der DKB um meinen Studienkredit (bei einer deutschen Bank) zurückzahlen zu können. Auch habe ich noch eine Anwartschaftsversicherung, falls ich doch mal wieder nach Deutschland zurück kommen will.

    Nun meine Fragen:

    1) Die Post von der DKB und meiner Anwartschaftsversicherung gehen jetzt immer an die deutsche Adresse meiner Mutter, da ich mir relativ sicher bin, dass Briefe nicht immer in China ankommen würden. Könnte das zu Problemen hinsichtlich der Besteuerung führen?

    2) Ich arbeite in China und zahle hier meine Steuern, muss aber jeden Monat einige hundert Euro auf mein deutsches Konto einzahlen um meinen Studentenkredit zurückzahlen und meine Anwartschaftsversicherung bezahlen zu können. Könnte das Finanzamt möglicherweise auf die Idee kommen, dass diese Überweisungen Einkünfte sind, die ich versteuern muss, weil ich eben noch ein deutsches Konto besitze, auch wenn ich körperlich nicht länger als die 183 Tage am Stück in Deutschland bin.

    3) Wir planen in der Zukunft eine Wohnung oder Haus in Deutschland zu kaufen, in dem wir aber physisch nicht wohnen. Evtl. nur für ein paar Wochen beim Heimatbesuch. Müsste ich meine Einnahmen aus China und von Kunden aus anderen Ländern dann auch in Deutschland versteuern, obwohl ein DBA zwischen den beiden Ländern besteht? Wie wäre es wenn meine Mutter in diesem Haus leben würde, das Haus aber trotzdem auf meinen Namen läuft? Sollte ich es dann besser meiner Mutter „vermieten“?

    4) Was wäre wenn ich weniger als 183 Tage im Jahr in Deutschland zu Besuch bin, aber länger als 2 Monate am Stück?

    Vielen Dank im Voraus für deine Zeit und Hilfe!

    LG Andrea

    1. Hallo Andrea,
      vielen Dank für deine Frage. Wie zuletzt schon geschrieben, bitte die Frage in unserer Facebook-Gruppe stellen. Dort kann dir sicherlich am schnellsten und besten geholfen werden und es ist auch eine Diskussion deiner Frage möglich:
      Facebook-Gruppe
      Freue mich dich dort zu treffen.

      Ansonsten kannst du Frage auch gerne eine einem meiner regelmäßigen, kostenlosen Live Q&As stellen. Dazu am besten zu unserem Newsletter anmelden und wir schicken dir eine E-Mail, wenn der nächste Termin feststeht. Als gratis Zugabe bekommst du unseren ULTIMATIVEN FAHRPLAN ZU DEINER RECHTSSICHEREN AUSWANDERUNG. Dazu einfach auf den orangenen Button klicken und eintragen.
      https://steuer.easydigitax.de/rechtssicher-auswandern-fahrplan/

      Besten Dank
      Michael

  3. Hallo Michael,
    Danke für den tollen Beitrag.
    Ich habe noch ein paar Fragen zum Thema.
    Und zwar lebe und arbeite ich schon seit knapp zwei Jahren in Asien und zahle hier meine Steuer. Meinen deutschen Wohnsitz hab ich Anfang 2019 abgemeldet.

    Nun meine Fragen:

    1) Ich arbeite hier für ein lokales Unternehmen und verdiene nebenbei noch etwas Geld als Freelancer für ein portugiesisches online Übersetzungsunternehmen, d.h. ich habe keine Einkünfte in oder aus Deutschland. Ich würde mir aber gerne das Geld, das ich monatlich als Freelancer verdiene, auf mein privates deutsches Paypal-Konto einzahlen lassen und es danach auf mein privates DKB-Konto überweisen, um meinen Studienkredit bei einer deutschen Bank zurück zahlen zu können. Könnte das Finanzamt auf die Idee kommen, dass diese Einnahmen aus Deutschland stammen, weil es auf mein deutsches Paypal-Konto geschickt wird und mich somit besteuern wollen?

    2) Ich habe eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen, falls ich doch mal wieder nach Deutschland zurückkehren möchte. Kann ich dadurch als beschränkt steuerpflichtig gelten?

    3) Briefpost der DKB, der Bank bei der ich meinen Studienkredit zurückzahle und meiner Anwartschaftsversicherung werden an die deutsche Adresse meiner Mutter geschickt, könnte das so gedeutet werden, dass ich doch noch in Deutschland wohne, obwohl ich abgemeldet bin?

    Vielen Dank im Voraus!
    LG Andrea

    1. Hallo Andrea,
      vielen Dank für deine Frage. Wie zuletzt schon geschrieben, bitte die Frage in unserer Facebook-Gruppe stellen. Dort kann dir sicherlich am schnellsten und besten geholfen werden und es ist auch eine Diskussion deiner Frage möglich:
      Facebook-Gruppe
      Freue mich dich dort zu treffen.

      Ansonsten kannst du Frage auch gerne eine einem meiner regelmäßigen, kostenlosen Live Q&As stellen. Dazu am besten zu unserem Newsletter anmelden und wir schicken dir eine E-Mail, wenn der nächste Termin feststeht. Als gratis Zugabe bekommst du unseren ULTIMATIVEN FAHRPLAN ZU DEINER RECHTSSICHEREN AUSWANDERUNG. Dazu einfach auf den orangenen Button klicken und eintragen.
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      Besten Dank
      Michael

  4. Sehr guter Überblick. Ich bin nun schon eine halbe Generation weiter und frage mich, wie zukünftig der Bezug deutscher Rente mit der Auswanderung nach Asien zusammenpassen. Da kann man z. B. lesen, dass der Steuerfreibetrag entfällt, man eine Steuererklärung abgeben und auch Angaben über Einkommen im Ausland machen muss. Kann man das von vorn herein geschickt gestalten?

    1. Hallo Uli,
      vielen Dank für deine Frage.

      Es freut uns, dass der Fachartikel hilfreich für dich war.

      Wie zuletzt schon geschrieben, bitte die Frage in unserer Facebook-Gruppe stellen. Dort kann dir sicherlich am schnellsten und besten geholfen werden und es ist auch eine Diskussion deiner Frage möglich:
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      Besten Dank
      Michael

  5. Hallo Michael,
    eine Frage zu:
    3.5. Bei minderjährigen Kindern ist das Sorgerecht entscheidend
    „Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen. Steht keinem Elternteil das Recht zu, für die Person des Kindes zu sorgen, so teilt das Kind den Wohnsitz desjenigen, dem dieses Recht zusteht. Das Kind behält den Wohnsitz, bis es ihn rechtsgültig aufhebt.“

    Ich stehe kurz vor der Rechtskraft der Scheidung (3 Jahre getrennt) und habe das gemeinsame Sorgerecht für mein 7-jähriges Kind. Das Kind lebt dauerthaft bei der Mutter und wird 2-wöchentlich am WE von mir abgeholt.

    Zukünftig möchte ich alle Wohnsitze in DE abmelden und meine dt. Steuerpflicht verlieren.
    Gleichzeitig möchte ich meine Tochter weiterhin mit veränderter Frequenz an den WE abholen.

    1. Frage: Ich verstehe deine Beschreibung so, dass dies steuerlich für mich möglich ist, da ich nicht das alleine Sorgerecht habe, richtig?
    2. Frage: Gibt es bei diesen individuellen Rahmenparamtern etwas, das ich dennoch beachten sollte?

    Vielen Dank für deine Mühe!

    1. Hallo Claudius,
      vielen Dank für deine Frage.

      Es freut uns, dass der Fachartikel auf dein Interesse gestoßen ist.
      Da wir sehr viele Anfragen über verschiedene Kanäle erhalten, möchten wir gerne darum bitten, Fragen grundsätzlich in unsere Facebook-Gruppe einzustellen. Dort bündeln wir die Kommunikation, so dass du vom Austausch und der Diskussion deiner und weiterer Fragen profitieren kannst. Die Gruppe findest Du hier:
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      Vielen Dank und bis bald
      Dein Team von EasyDigiTax

    2. Hallo claudius,
      hast du von FB, o.ä. eine Antwort erhalten, die du hier posten kannst?
      Ich frage mich die gleiche Frage, verstehe §11 BGB aber anders als Michael, bin aber kein Fachmann. Da steht m.E. ja nicht umgekehrt, dass ich meinen Wohnsitz da begründe, wo das Kind wohnt.
      DAnke Michael

  6. Vielen Dank für Michael!
    Es ist dann so, wenn ich ins Ausland für zwei Jahre mit meiner Tochter umziehe (mit Abmeldung meines Wohnsitzes) und in dieser Zeit nicht nach Deutschland wieder fliege aber mein Ehemann in Deutschland weiter lebt und arbeitet (er wird mich ins Ausland besuchen kommen), bin ich dann immer noch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig?
    Danke dir!

    1. Hallo Monica,
      vielen Dank für deine Frage. Es freut uns, dass der Fachartikel hilfreich für dich war.

      Wir möchten grundsätzlich darum bitten, Fragen nach Möglichkeit in unserer Facebook-Gruppe einzustellen. Wir erhalten sehr viele Anfragen über verschiedene Kanäle und möchten die Fragen gerne für euch an einem Ort bündeln. So kann dir und allen anderen am schnellsten und besten geholfen werden und es ist auch eine Diskussion deiner Frage möglich. Die Facebook-Gruppe findest du hier:
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      Besten Dank und viele Grüße
      Dein Team von EasyDigiTax

  7. Hallo,
    das ist ein super Blog, aber zu einer Frage habe ich keine Antwort gefunden: Welche steuerlichen Vor- und Nachteile gibt es für Altersentner? Was solltes sie beachten? Können sie über ihre Rente die Krankenkasse beibehalten und sind trotzdem in einem NICHt-EU-Land krankenversichert? Da findet man im Netz sehr unterschiedlliche Aussagen.

    1. Hallo Ellionor,
      Renten sind immer beschränkt steuerpflichtig. Je nach DBA und Art der Rente, kann das Besteuerungsrecht jedoch dem anderen Staat zugeordnet werden. Und wenn das dort günstiger besteuert wird, kann man so Steuern sparen. Das dürfte zB mit Griechenland funktionieren. Einen ersten Überblick gibt es zB hier: https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/

      Beste Grüße
      Michael Wohlfart

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