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Auswanderung und Wohnsitz: Die 3 häufigsten Fehler bei Beendigung deiner Steuerpflicht in Deutschland

1. Der Traum vom Leben und Arbeiten im Ausland

Der Traum vom Leben und Arbeiten im Ausland ist so beliebt wie nie zuvor. Immer mehr digitale Unternehmer sehen ihre Chance in der Digitalisierung und damit die Möglichkeit, ihren eigenen Arbeitsplatz in internationale Gefilde zu verlegen. Dabei sollten die steuerlichen Verpflichtungen stets besonders gründlich bedacht werden. Gerade hinsichtlich des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts und des Lebensmittelpunktes werden häufig Kleinigkeiten übersehen, die rückwirkend zu einer unbeschränkten Steuerpflicht und Besteuerung des Welteinkommens in Deutschland führen.

In diesem Artikel zeige ich dir die 3 häufigsten Fehler bei Beendigung deiner Steuerpflicht in Deutschland.

Inhalt

Exkurs: Erklärung unbeschränkte Steuerpflicht:
Unbeschränkt steuerpflichtig bist du, wenn du in Deutschland einen Wohnsitz hast oder dich hier gewöhnlich aufhältst.
Einen Wohnsitz hast du, wenn du über eine Wohnung oder auch nur ein Zimmer verfügen kannst.
Einen gewöhnlichen Aufenthalt hast du, wenn du länger als 183 Tage im Jahr in Deutschland bist.
Beschränkt steuerpflichtig bist du, wenn du in Deutschland zwar Einkünfte erzielst, aber weder einen Wohnsitz noch deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast.
Erweitert beschränkt steuerpflichtig bist du, wenn du als deutscher Auswanderer in ein Niedrigsteuerland ziehst und damit werden weitere Einkünfte beschränkt steuerpflichtig in Deutschland.

Mit den richtigen Strategien kannst du durch einen Wegzug nicht nur Steuern Sparen, sondern du hast auch ein beruhigtes Gewissen, in diesem komplexen Thema alles richtig gemacht zu haben und kannst dich auf dein Business und dein neues Leben konzentrieren. Erfahre hier, welche drei häufigsten Fehler du vermeiden kannst und wie du (mit der Auswanderung) Steuern Sparen kannst. 

2. Die drei häufigsten Fehler und wie du sie vermeidest:

2.1. Wohnsitz: Du behältst die Verfügungsgewalt über deine Wohnung in Deutschland

Die Steuerpflicht wird in den meisten Staaten in erster Linie über den Wohnsitz bestimmt. Dort, wo du wohnst, musst du Steuern zahlen. Wenn du eine deutsche Wohnung hast, kannst du sie natürlich behalten und weitervermieten – zum Verkauf oder zur Kündigung des Mietvertrags bist du nicht verpflichtet. Nicht selten besteht bei Auswanderern jedoch der Fall, dass sie sowohl im Aus- als auch im Inland eine Wohnung unterhalten oder ein Zimmer zur Verfügung steht. Die deutschen Finanzbehörden schauen in diesem Fall genau hin, um zu prüfen, wo dein Wohnsitz liegt und du verpflichtet bist Steuern zu zahlen.

Entscheidend ist also deine Verfügungsgewalt. Du solltest keinen Wohnungsschlüssel mehr haben, denn dies kann ein Anzeichen sein, dass der Wohnsitz in Deutschland bestehen bleibt. Es sollte auch kein Zimmer bei Familie oder Freunden geben, dass du stets nutzen kannst. Letztlich ist entscheidend, dass Deutschlandbesuche egal ob im Hotel oder bei Familie oder Freunden immer Hotelcharakter haben, d.h. du solltest nur für die Zeit des Aufenthaltes einen Schlüssel haben und alle persönlichen Sachen mitbringen und wieder mitnehmen.

Die Abmeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt hingegen ist für die steuerliche Definition des Wohnsitzes nicht notwendig. Das entfaltet laut Tz. 1.2 zu § 8 im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) lediglich eine sogenannte Indizwirkung und wäre entsprechend „nur“ zu empfehlen.

2.2. Gewöhnlicher Aufenthalt: Längerer Aufenthalt für mehr als zwei Monate in Deutschland

Der zweite Faktor, der am häufigsten zur weiteren Besteuerung in Deutschland führt, ist die Beibehaltung des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland. Grundsätzlich gilt hier die 6 Monats (183 Tage) Regelung als feste Kriterium, dass unbedingt unterschritten bleiben muss. Die gesetzliche Definition ist hier jedoch nicht trennscharf, sondern definiert lediglich einen „nicht nur vorübergehenden“ Aufenthalt. Daher hat sich in der Beratungspraxis bewährt, lediglich Besuche von einer Dauer von maximal 2 Monaten am Stück in Deutschland zu empfehlen. Dazwischen solltest du dich immer mindestens 3 Wochen im Ausland aufhalten und es sollte klar erkennbar sein, dass du dort keinen kurzfristigen Urlaub verbringst oder lediglich eine Geschäftsreise unternimmst.

Letztlich ist gerade dieses Kriterium ein gefährlicher Faktor, der nicht immer eindeutig beurteilt werden kann. Um zu vermeiden, dass die steuerliche Einordnung im Zweifelsfall auf dem Gerichtsweg erkämpft werden muss, sollte die 2 Monats-Empfehlung eingehalten werden.

Jedoch gibt es hier auch Ausnahmeregelungen, z.B. für Krankenbehandlungs-, Kur- oder Erholungszwecken, wo du sogar länger als 183 Tage in Deutschland verweilen darfst. 

2.3. Lebensmittelpunkt: Deine Familie in Deutschland

Bist du verheiratet und dein Ehepartner bleibt in Deutschland, kann die Steuerpflicht in Deutschland weiterhin bestehen, wenn der Lebensmittelpunkt durch die Familienwohnung angenommen wird. Entscheidend für einen möglichen Lebensmittelpunkt sind Ehepartner und minderjährige Kinder. Eltern, Geschwister oder Verwandte in Deutschland haben keinen Einfluss auf deinen Lebensmittelpunkt. Um einen Lebensmittelpunkt in Deutschland zu vermeiden, solltest du also mit deiner Familie gemeinsam auswandern. Selbst wenn ihr vorübergehend getrennt lebt, ist dies kein Argument bei der Steuerpflicht.

Michael Wohlfart
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Christopher Krug
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87 Antworten

  1. Ich arbeite als Reiseleiter für verschiedene deutsche Firmen im EU Ausland und in Russland, Armenien etc.
    Jetzt möchte ich am Liebsten in der Ukraine wohnen und viel Reisen und hier keine Steuern mehr zahlen. Gerne zahle ich Steuern in Estland, einem Land der Zukunft. Wenn ich mich hier abmelde und nur etwa zwei Monate im Jahr in Deutschland verbringe, kann ich es einrichten keine Steuern als Selbständiger zu zahlen?

    1. Hallo Dominik,

      wenn du dein Unternehmen an deinen Wohnsitz (Ukraine) verlagerst, dürfte das so gehen. Sofern du die Leistungen dann noch in DE ausübst, wären diese ggf. beschränkt steuerpflichtig (vgl. § 49 (1) Nr. 4 EStG). Das wäre vermeidbar, wenn du die Leistungen als Gewerbe im Ausland ausübst und/oder wenn das DBA Ukraine das Besteuerungsrecht der Ukraine zuweist.

      Beste Grüße
      Michael

  2. Hallo Michael,
    ich habe ein Angebot das ich weiter als Homeoffice arbeite,
    ich bleibe weiter angemeldet in der Firma (DE) und „wohne“ in Kroatien ,
    bleibe 4-5 Wochen in Kroatien und dann 1 Woche in Deutschland.
    Brauch ich ein Wohnsitz oder eine Adresse in Deutschland wo ich angemeldet bin?
    Oder kann ich normal mein Wohnsitzt in Kroatien angeben?
    wie funktioniert dann das mit Steuer ? ich bezahle Steuer normal in Deutschland ,oder?
    Krankversicherung bleibt auch die gleiche wie jetzt,oder?

    Danke!

    1. Hallo,
      du kannst selbstverständlich aus dem Ausland für einen deutschen Arbeitgeber arbeiten. Dafür reicht der Wohnsitz in Kroatien. Das Gehalt dürfte dann aufzuteilen und in Deutschland und Kroatien zu besteuern sein (vgl. Art. 15 im DBA). Vermutlich musst du dich aber in Kroatien kranken-versichern und dort die Sozialversicherungsabgaben leisten.

      Beste Grüße, Michael

  3. Hallo,
    ich würde gerne wissen, wie es ist wenn ich in Dubai eine Arbeit annehme und noch in Deutschland gemeldet bin. In Deutschland jedoch keine Wohnung habe lediglich ein paar mal im Jahr (maximal 50 Tage) meine Familie und Freunde besuche.
    Laut der Beschreibung oben müsste ich dann keine Steuern in Deutschland zahlen, richtig?

    Liebe Grüße

    1. Hallo,
      die Abmeldung ist immer zu empfehlen, stellt aber nur ein Indiz für die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht dar. Entscheidend ist die Aufgabe des Wohnsitzes / gewöhnlichen Aufenthalts nach §§ 8, 9 AO.

      Schau dazu mal in Tz. 1.2 des AEAO:
      „Die bloße Absicht, einen Wohnsitz zu begründen oder aufzugeben, bzw. die An- und Abmeldung bei der Ordnungsbehörde entfalten allein keine unmittelbare steuerliche Wirkung (BFH-Urteil vom 14.11.1969, III R 95/68, BStBl 1970 II S. 153). Hat der Steuerpflichtige eine Wohnung inne, die nach objektiven Maßstäben dauerhaft genutzt und beibehalten werden soll, kommt einem etwaigen Willen des Steuerpflichtigen, an diesem Platz keinen Wohnsitz begründen oder beibehalten zu wollen, keine Bedeutung zu (vgl. BFH-Urteil vom 23.11.1988, II R 139/87, BStBl 1989 II S. 182). Maßgeblich sind alleine die tatsächlichen Lebensverhältnisse; völkerrechtliche Vereinbarungen, insbesondere des Konsularrechts, stehen der Annahme eines Wohnsitzes gem. § 8 AO im Inland daher nicht entgegen (BFH-Urteil vom 8.8.2013, VI R 45/12, BStBl 2014 II S. 836). Die An- und Abmeldung bei der Ordnungsbehörde können im Allgemeinen als Indizien dafür angesehen werden, dass der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz unter der von ihm angegebenen Anschrift begründet bzw. aufgegeben hat.“

  4. Hallo,
    ich habe einen DE Arbeitgeber, bei dem ich in Homeoffice arbeite. Wenn ich in der Schweiz wohne und weiter für die Deutsche Firma arbeite, welchem Steuerrecht und welchem Sozialverdicherungsrecht unterliege ich?

    Gruß
    Wilhelm

    1. Hallo Wilhelm,
      das dürfte dann die Schweiz sein. Die Steuer wäre insoweit aufzuteilen, wie die Tätigkeit in DE erbracht wird. Für die SV gibt es in der EU/EWR einheitliche Regelungen.
      Beste Grüße
      Michael

  5. Hallo Michael,
    ich lebe mit meinem argentinischen Mann seit über 3 Jahren in Argentinien, konnte mich hier aber nicht offiziell anmelden, da ich erst seit Ende Februar alle Papiere für die Aufenthaltsgenehmigung zusammen habe, aber zur Zeit alle Behörden wegen Covid 19 geschlossen sind.
    Vorher habe ich 15 Jahre in der Schweiz gelebt und weil meine Töchter in Deutschland studieren, habe ich mich im Dezember in Deutschland angemeldet (ich besitze eine Eigentumswohnung, die meine Mutter bewohnt), damit meine Töchter mein Auto in Deutschland fahren können, während ich in Argentinien bin (mit einem Schweizer Kennzeichen ist das nur für eine begrenzte Zeit möglich). Ende des Jahres kann ich meiner Tochter mein Auto schenken sonst muss ich Einfuhrsteuer für mein eigenes Auto bezahlen.
    Ich habe immer eine Steuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige abgegeben, da ich ja in der Schweiz gelebt habe und nur die Vermietung der Eigentumswohnung versteuert habe. Jetzt habe ich diese wieder ausgefüllt, da ich ja nicht wirklich in Deutschland wohne, auch wenn ich dort gemeldet bin. Muss ich das dem Finanzamt mitteilen? Ist es sinnvoll in Deutschland weiter gemeldet zu sein oder melde ich mich besser ganz ab?
    Ich arbeite hier in Argentinien nicht und bin bei meinem Mann krankenversichert.
    Danke für Deine Antwort
    Isabel

    1. Hallo Isabel,
      das ist ein recht komplexer Fall. Nur soviel: „die An- und Abmeldung bei der Ordnungsbehörde entfalten allein keine unmittelbare steuerliche Wirkung (BFH-Urteil vom 14.11.1969, III R 95/68, BStBl 1970 II S. 153).“
      https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/500001_8/

      Du könntest also beschränkt steuerpflichtig bleiben, wenn sonst kein Wohnsitz anzunehmen ist. Das würde ich dem Finanzamt mit Abgabe der Steuererklärung so mitteilen, da die Meldung dort ggf. erfasst ist.
      Viel Erfolg,
      Michael

  6. Hallo Michael,
    ich habe im Dez. 2019 meine Praxis in Deutschland aufgegeben, habe heuer nachträglich noch ein halbes Jahreseinkommen bezogen. Jetzt arbeite ich nirgends mehr, beziehe auch keine Rente; allerdings habe ich in Deutschland (geringe) Mieteinkünfte. Ich möchte meinen Wohnsitz nach Spanien verlagern, allerdings betreue ich in Deutschland meine pflegebedürftige Mutter – dies ist für insgesamt 6 Monate jährlich vorgesehen – ich wohne während der Zeit auch in ihrem Haus, wo derzeit auch noch mein Hauptwohnsitz ist. Spricht was dagegen, meinen Wohnsitz jetzt schon zu verlagern, oder ist es besser, bis 2021 zu warten?
    Vielen Dank für eine eventuelle Antwort!

    1. Hallo Renate,
      ein Doppelwohnsitz kann kompliziert sein, da dadurch i.d.R. 2 volle Steuererklärungen abgegeben werden müssen. Wenn du in 2021 weiterhin deine Mutter 6 Monate betreust, könnte das Finanzamt auch weiterhin von einem Wohnsitz ausgehen. Ansonsten ist das bei nur Miet-Einkünften unkritisch. Diese sind in Spanien nicht steuerpflichtig. Ob bei Wohnsitznahme in 2020 eine Steuererklärung in Spanien abzugeben ist, solltest du am besten vorher dort abklären.
      Viel Erfolg
      Michael

  7. Vielen Dank,

    wie ist es wenn ich das Bankkonto in deutschland behalten würde um unter anderem Geld einzuzahlen und die deutsche Fernuni zu bezhalen? Würde das gehen?

  8. Hallo Michael,

    ich werde meinen Hauptwohnsitz in die Schweiz verlegen, auf Grund einer Jobveränderung. Ich habe aber weiterhin eine Wohnung an der Ostsee gemietet, für die ich dann wohl Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss.. Ich halte mich in jedem Fall mehr als 183 Tage im Jahr in der Schweiz auf. In der Schweiz habe ich eine Festanstellung, arbeite aber zu einem geringen Teil auch selbständig. In Deutschland habe ich zusätzlich noch eine kleine Festanstellung, wo ich ca. 1x im Monat bin.

    Wo muss ich Steuern zahlen?

    Vielen Dank für eine Antwort!

    Mit freundlichen Grüssen

    Claudia Freitag

    1. Hallo Claudia,
      wenn du einen Doppelwohnsitz hast, dürftest du in beiden Ländern unbeschränkt steuerpflichtig sein. Dia Ansässigkeit wäre aber wohl in der Schweiz. Die Besteuerung der Festanstellungen richtet sich grs. nach dem Ort der Ausübung. Die Selbständigkeit grs. nach der Betriebsstätte des Unternehmens. Kompliziert ist in diesem Fall das DBA mit der Schweiz. Zum einen solltest du prüfen, ob die Selbständigkeit ggf. abweichend beurteilt wird. Vor allem aber dürfte die überdachende Besteuerung greifen.
      Insgesamt kann das also nicht eindeutig beantwortet werden. Am besten gehst du zu einem grenznahen und auf das DBA Schweiz spezialisierten Steuerberater.
      Viel Erfolg
      Michael

  9. Wir sind 2019 nach Kanada ausgewandert.
    Mein Mann hat ein Haus 2019 in Deutschland veräußert.
    Steuer zahlen wir in Kanada.
    Ist eine Steuer für den Erlös aus dem Haus in D fällig? Oder eine Erklärung?
    Lebensmittelpunkt liegt in Kanada, Arbeit, Kind in der Schule, Arbeitgeber, Wohnsitz.

    1. Hallo,
      hier greift üblicherweise das Belegenheitsprinzip. Die Immobilie wäre demnach nach den üblichen Regeln in DE zu besteuern, inkl. Steuererklärung.

      Gute Zeit in Kanada

  10. Ich bin Deutscher, wohnhaft und steuerlich ansässig in Thailand (das ist gekärt). Bei einer deutschen GmbH bin ich einer von zwei Geschäftsführern (der andere wohnt in Deutschland). Falls mir die GmbH zukünftig ein Gehalt zahlen würde, gehe ich davon aus, dass dieses in Thailand zu versteuern wäre, zumal das Besteuerungsrecht auf mein Welteinkommen bei Thailand liegt, wo die Tätigkeit im übrigen auch ausgeübt wird. Nun die Frage: unterläge dieses Gehalt trotzdem noch irgendwelchen deutschen Abgaben? Wenn ja, bekomme ich die aufgrund des DBA zurück, und löst ein solches Gehalt eine beschränkte Steuerpflicht aus?

    Falls relevant: ich bin wirtschaftlich Berechtigter (über eine Holding-KG) aber nicht Gesellschafter der GmbH.

    1. Hallo,
      das lässt sich pauschal nicht beantworten. Grundsätzlich sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die als Vergütung für eine Tätigkeit als Geschäftsführer mit Geschäftsleitung im Inland bezogen werden, beschränkt steuerpflichtig.
      Laut DBA ist das Gehalt aber je nach Ausübungsort aufzuteilen.

      In diesem Zusammenhang muss auch § 12 (3) KStG beachtet werden: „Verlegt eine Körperschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz und scheidet sie dadurch aus der unbeschränkten Steuerpflicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat aus, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, gilt sie als aufgelöst, und § 11 ist entsprechend anzuwenden.“

      Ich hoffe, das ist für eine erste Einschätzung hilfreich. Hier sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.

  11. Hallo Michael,
    Ich finds super, dass du dir so viel Zeit nimmst hier die Fragen zu beantworten, so konsequent machen das die wenigsten.
    Ich habe mich überall durchgelesen, bin mir aber nicht ganz sicher, habe ich folgendes richtig verstanden? Undzwar möchte ich bald ein Gewerbe gründen und 2 freie Berufe eintragen, daraufhin mich hier endgültig abmelden und auf die Philippinen ziehen. Ich wäre dann ab Einzugsdatum auf den Philippinen allein dort steuerpflichtig, ist das richtig so? Die Arbeit würde ich nämlich nur vom Laptop aus machen und damit eben auf den Philippinen, allerdings das deutsche Gewerbe beibehalten. Müsste ich dann quasi eine Nullsteuererklärung abgeben, weil ich in Deutschland keine Einnahmen habe, nur in der Anlage Aus meine ganzen Einnahmen aufzählen? Auch frage ich mich, ob ich dort überhaupt Steuern zahlen kann, da ich nur mit Touristenvisum da leben möchte und Touristen ja das Arbeiten nicht gestattet ist, oder verhält es sich bei Freelancern anders? Dann könnte ich auch dort ein Gewerbe anmelden, aber das wird wohl nicht erlaubt sein. Des weiteren haben die Philippinen ja ein Territorialsteuersystem. Wenn ich jetzt Einnahmen von Amazon aus Luxemburg habe, muss ich die dort versteuern? Und wie sieht es aus wenn ich für einen deutschen Kunden einen Text lektoriere, aber die Leistung auf den Philippinen erbringe? Habe mal gelesen das der Ort des Leistungsempfängers bestimmt, ob es Aulandseinkommen ist und damit wäre ja beides Aulandseinkommen was ich in den Philippinen nicht versteuern müsste. Dann müsste ich aber nirgendwo Steuern zahlen, das kann doch auch nicht so stimmen?
    Ich hoffe das Beantworten der ganzen Fragen ist nicht zu viel verlangt, aber genau diese Infos findet man so nicht im Internet, vielleicht schreibst du mal einen Artikel drüber.
    Danke.

    1. Hallo,
      danke für dein tolles Feedback, viel Arbeit. 😉
      Die rechtliche Situation auf den Philippinen musst du dort klären. Zu den Philippinen habe ich nur rudimentäres Wissen. Ein Steuerzertifikat bekommst du m.W. nur, wenn du auch Steuern zahlst. Ein Touristenvisum wird nicht ausreichen.
      Die Gewerbe in DE wirst du mit einer „Nullsteuererklärung“ nicht führen können. Ohne Betriebsstätte in DE wird das eine Betriebsaufgabe auslösen.
      Gerne beantworte ich einzelne, zum Artikel passende Fragen. Aber deine Anfrage ist insgesamt zu komplex.
      Wenn wir dich mit meiner Kanzlei kwpartners Steuerberatungsgesellschaft mbH unterstützen können, kannst du dich gerne hier melden: https://www.kwpartners.de/rechtssichere-auswanderung
      Beste Grüße, Michael

  12. Lieber Michael – das sind ja viele spannende Infos! Super – danke!! Ich hätte aber ausnahmsweise einmal das umgekehrte Problem. Wir (Mann festangestellt, arbeitet weiter weg als ein Grenzgänger weiterhin in D und ich – Freiberuflerin) möchten nach Österreich ziehen. Kannst Du uns hierbei auch einen Tipp geben? – Wir sind beide Deutsche. Wegen div. Probleme wg. Ehegattensplitting (gibt es dort nicht mehr), Kinderfreibeträgen unserer studierenden Kinder und der Pflichtversicherung für Selbständige in Österreich würden wir aber zunächst noch gerne zumindest für die ersten Jahre gerne BEIDE in D unbeschränkt steuerpflichtig bleiben.
    Bei ihm scheint es kein Problem zu sein, diesen Status zu bekommen. Problem scheint eher, dass er dann auf Steuerklasse 1 zurückfallen könnte? – Daher: Wie stelle ich das an, die normalerweise vorwiegend von zu Hause im eigenen Office arbeitet und nur gelgentlich Kunden besucht (die allerdings sind vorwiegend in D und bleiben auch dort), ohne dass ich ein Büro im nächsterreichbaren Ort in Deutschland mieten und dauernd von dort aus arbeiten müsste!? Genügt ein virtual office/eine Geschäftsadresse, kann ich mein Office beim meiner Schwiegermutter im Haus anmelden oder bei meinen Eltern – auch wenn mein Mann und ich beide den ersten Wohnsitz in Österreiche haben? Oder sollte ich bei meinen Eltern dann zumindest noch einen weiteren Wohnsitz anmelden? Gibt es irgendeine Lösung mit der wir das steuerlich sicher hinbekommen für ein paar Übergangsjahre, dass auch ich unbeschränkt steuerpflichtig in D und wir beide gemeinsam veranlagt bleiben?

    LG Paula

    1. Hallo Paula,
      die unbeschränkte Steuerpflicht und die Besteuerung deines Unternehmens sind verschiedene Themen. Wenn du keine Betriebsstätte/Substanz in Deutschland hat, lässt sich eine Besteuerung deines Unternehmens in Österreich kaum vermeiden.
      Für die unbeschränkte Steuerpflicht reicht grundsätzlich ein (Zweit-) Wohnsitz. Alternativ kann man ggf. auch einen Antrag nach §§ 1 (3) bzw. 1a EStG stellen. Insgesamt dürfte das aber nicht wirklich zielführend sein und ein Doppelwohnsitz sollte im Regelfall vermieden werden. Zusammenfassend lässt sich das also wohl nicht ohne detaillierte Analyse einschätzen. Ich hoffe, das hilft für eine erste Einschätzung.
      Beste Grüße
      Michael

  13. Hallo Michael,

    vielen Dank für die verständliche Erklärung dieser komplexen Thematik.

    Ich wohne in seit mehreren Jahren ausschließlich in Portugal und habe dort auch meinen Steuerwohnsitz.
    In Deutschland bin ich komplett abgemeldet.

    Nun möchte ich gerne eine Immobilie in Deutschland kaufen, um diese zu vermieten.
    Die Banken wollen zur Finanzierung einen deutschen Wohnsitz nachgewiesen haben.
    Dieser muss grundsätzlich nur bestehen, wenn der Kredit vergeben wird.

    Frage:
    Kann ich mich für ein paar Wochen oder 2 Monate in Deutschland melden und mich danach wieder abmelden, ohne in Deutschland steuerpflichtig zu werden oder mühsam Nachweise über meinen portugiesischen Lebensmittelpunkt erbringen zu müssen?

    Herzlichen Dank!
    Andreas

    1. Hallo Andreas,
      die Meldung beim Einwohnermeldeamt hat für das Finanzamt grundsätzlich keine Relevanz:
      Die bloße Absicht, einen Wohnsitz zu begründen oder aufzugeben, bzw. die An- und Abmeldung bei der Ordnungsbehörde entfalten allein keine unmittelbare steuerliche Wirkung (BFH-Urteil vom 14.11.1969, III R 95/68, BStBl 1970 II S. 153).

      Es kann aber sein, dass das Finanzamt die An- und Abmeldung mitbekommt und dann entsprechende Fragen stellt. Diese sollten sich aber beantworten lassen. Mehr dazu findest du in meinen 3 anderen Artikeln zum Thema Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt und Lebensmittelpunkt.
      https://easydigitax.de/wohnsitz-abmelden/

      Viel Erfolg mit der Immobilie
      Michael

  14. Ein toller Beitrag.

    Wie ist die Situation wenn ich Ende Februar 2021 auswandere und die oben genannten Bedingungen erfüllen und im Januar und Februar kein Einkommen in Deutschland beziehe?

    Für 2021 müsste ich dann keine Steuererklärung mehr in Deutschland machen oder?

    Kein Lebensmittelpunkt mehr in Deutschland und auch keine Einkommen.

    1. Moin, ob eine Steuererklärung abgegeben werden muss, kann an vielen verschiedenen Faktoren hängen. Wenn aber kein Einkommen während der unbeschränkten Steuerpflicht erzielt wurde und auch keine beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen, entfällt die Pflicht in vielen Fällen.

  15. Hello Michael,

    I have a German temporary residency visa (Aufenthaltserlaubnis) and have lived in Germany for 2 years. I will be returning to my home country, Australia, on the 30 January 2021 and will no longer own or rent and apartment in Germany or have any family ties in Germany. Will I become a non-tax resident of Germany from then on and hence not subject to tax on my non-German income from the 30 January 2021. Also, does the same apply for inheritance tax?

    Best regards,

    Philip

    1. Hallo Philip,
      ja, mit Aufgabe des Wohnsitzes und Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht endet die unbeschränkte Steuerpflicht. Bzgl. Versteuerung von Einkünften, hängt das bei der beschränkten Steuerpflicht von der Einkunftsart ab. Schau mal in § 49 EStG. non-German income fällt regelmäßig nicht darunter.
      Für 2021 musst du aber noch eine normale Steuererklärung abgeben und dein non-German income etc. als Auslandseinkommen angeben.
      Beste Grüße und gute Heimreise nach Australien
      Michael

  16. Hallo Michael,
    ich werde in die USA auswandern zum Arbeiten und meinen Wohnsitz dorthin verlegen. Mit meinem geschiedenen Ex-Mann besitze ich noch hälftig ein Grundstück das inzwischen bebaut ist. Er wohnt dort allein, ich habe keine Schlüssel. Er trägt die Kosten für das Haus.
    Wäre ich in Deutschland weiter steuerpflichtig aufgrund der Tatsache, dass ich Eigentümerin einer Grundstückshälfte bin?
    Danke und viele Grüße
    Steffi

    1. Hi Steffi,
      grundsätzlich Nein. Dazu fehlt die Verfügungsmacht an dem Haus des Ex-Mannes. Ein Familienwohnsitz kann spätestens dann auch nicht mehr daraus abgeleitet werden, wenn das Trennungsjahr vorbei ist und die Scheidung auch offiziell nachweisbar ist.

      Alles Gute in den USA

  17. Hallo Michael,

    bis 31.08.2013 lebte ich als freiberuflicher selbständiger für ein paar Jahre in Brasilien und kam am 01.09.2013 nach Deutschland zurück (inkl. Anmeldung beim Amt). Bin ich in dem Fall beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig, und dies für vier oder für zwölf Monate?

    Ich dachte bisher, dass ich beschränkt steuerpflichtig sei und das seit meiner Rückkehr (schließlich verbrachte ich weitaus weniger als sechs Monate in D). Das Finanzamt jedoch verlangt eine unbeschränkte Steuerpflicht für das gesamte Jahr.

    Was ist nun richtig? Ich bin verzweifelt…

    Danke und beste Grüße

    1. Moin, ob du nun unbeschränkt Steuerpflichtig warst/bist, kann ich mit den Angaben nicht beurteilen. Einen Wohnsitz begründet man grs. erst nach 6 Monaten. Die Anmeldung ist irrelevant. Wenn dem so war, musst du eine Steuererklärung für das ganze Jahr abgeben. Pro Kalenderjahr gibt es nur eine Veranlagungsart. Es sind aber für dem Zeitraum vor der Einreise nur die beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte zu versteuern, die restlichen Auslandeinkünfte kommen in den Progressionsvorbehalt.

      Ich hoffe, das hilft für`s erste. Ansonsten gerne hier melden: https://www.kwpartners.de/rechtssichere-auswanderung

  18. Hallo Michael,

    und vielen herzlichen Dank für diesen wirklichen tollen und gut erklärten Artikel Du erklärst es in einer verständlichen Sprache auch für den nicht Steuerprofi.
    Wie ist es steuerlich wenn man seinen Wohnsitz in Dänemark hat und Einkünfte aus einer Vermietung in Deutschland? Muss die Miete bzw. die Wohnung weiter in Deutschland versteuert werden wenn ich keinen Wohnsitz mehr in Deutschland habe? Oder wird die Wohnung in beiden Ländern besteuert.

    Ich danke Dir im voraus ganz herzlich für eine Antwort und hoffe Du kannst mir ein wenig helfen.

    Viele Grüße

    Sandra

    1. Hallo Sandra,
      eine Vermietung ist immer beschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Wie Dänemark damit umgeht, hängt vom DBA ab, entweder Anrechnung der deutschen Steuer oder Freistellung der deutschen Einkünfte. Dürfte bei ca. Artikel 23 im DBA geregelt sein.

      Gerne kann ich dazu beraten. Sende deine Anfrage dazu gerne hier: https://www.kwpartners.de/rechtssichere-auswanderung

      Beste Grüße
      Michael

  19. Hallo, ich bin selbstständiger Unternehmer im MLM für ein Amerikanisches Unternehmen. Mein Geschäft ist online und zu 100% Ortsunabhängig. Ich würde gerne nach Dubai auswandern und auch eine Firma dort in der Freihandelszone gründen, um keine Steuern zu zahlen. Meine Wohnung in DE möchte ich gerne behalten und auch dort gemeldet bleiben. Mein Plan ist es, den Großteil des Jahres dort zu leben und evtl 2-4 Monate im Jahr in DE zu sein. Ist das so problemlos möglich?
    LG

    1. Hallo,
      möglich vielleicht, problemlos sicher nicht. Mit dem Wohnsitz in Deutschland bleibst du unbeschränkt Steuerpflichtig. Ob dein Ansatz dann funktioniert, hängt davon ab, ob die einzige Betriebstätte deines Auslandsunternehmens in Dubai anzunehmen ist und ob du als in Dubai ansässig giltst. Dann muss das DBA geprüft werden und vor allem immer in DE Steuererklärungen abgegeben werden.

      Also in jedem Fall ein anspruchsvoller Plan. Gerne können wir das im Rahmen einer Erstberatung einmal durchdiskutieren. Melde dich einfach hier: https://easydigitax.de/kontakt/kontakt-auswanderung/

  20. Hi Michael, ich lebe und arbeite Seit knapp 2 Jahren im Nicht-EU Ausland. In Deutschland bin ich schon seit dem Weggang ins Ausland nicht mehr gemeldet, habe auch keine Wohnung in DL behalten, habe jedoch ein Konto bei einer Sparkasse nicht geschlossen, da ich darauf mein Geld liegen hatte, mit dem ich meine Reisen finanziert habe. Die Adresse, hinterlegt bei der Bank fuer das Konto, ist die meiner Eltern in DL. Das Konto kostet aber und ich moechte es jetzt schliessen. Die Filiale in Deutschland macht jedoch es nicht einfach. Sie verlangt meine auslaendische Steuernummer – wohl gemaess 154 Abganeordnung, wie sie meint – und den Wohnsitz im Ausland. Dann sind sie bereit meine Anfrage zu bearbeiten. Ich habe nun eine Vollzeitstelle in Neuseeland und zahle hier normal Steuern. Muss ich damit rechnen, dass der deutsche Staat irgendwann auf mich zukommt und mich doppelt besteuern will, nur weil ich meine auslaendische SteuerID bekannt gegeben habe? Mir erscheint es nicht plausibel, diese angeben zu mussen, um ein Konto zu schliessen und zudem habe ich wo ich ja weder Wohnsitzt noch Einkuenfte in Deutschland. Kenne mich auf dem Gebiet nicht so aus, will aber auch nicht jedes Wort glauben, das von der Bank kommt.

    Hab vielen Dank.

    Beste Gruesse,
    Jan

    1. Hallo Jan, ohne deinen Fall umfassend zu kennen, würde ich nicht mit Problemen rechnen, wenn du der Bank deine Daten aus dem Ausland mitteilst. Auf der anderen Seite sollte eine Kontoschließung auch als Wohnsitzloser möglich sein. Das ist aber ein rechtliches und weniger ein steuerliches Thema.
      Gute Zeit in Neuseeland
      Grüße, Michael

  21. Hi,

    Super Seite, super Hilfen und hoffentlich kann auch mir geholfen werden.

    Ich habe gestern Abend einen Artikel gelesen über Griechenland und die geplante Steuersenkung von 44 auf 22% für Ausländer, die ihren Lebensmittelpunkt nach Griechenland verlagern möchten.

    Siehe Link https://www.handelsblatt.com/politik/international/digitale-nomaden-steuersparen-in-griechenland-ein-homeoffice-in-der-sonne/26628638.html

    Ich bin angestellt in einem deutschen Unternehmen und arbeite immer aus dem Home-Office. Nun würde ich gerne, nach Griechenland, für einen gewissen Zeitraum auswandern wollen um die Steuervergünstigungen mitzunehmen.
    Welche Schritte muss ich gehen, um diesen Plan umsetzen zu können?
    Kann ich weiterhin in die Rentenkasse in Deutschland einzahlen? Wie läuft das mit der KV (aktuell Privat). Darf ich noch in DE gemeldet sein?

    Grüße und Danke
    Volkan

    1. Hallo Volkan,
      stark, dass du das umsetzen kannst und willst. Für die Besteuerung deines Gehalts ist Art. 11 Abs. 2 und 3 im DBA mit Griechenland relevant. Demnach ist die Besteuerung zwischen DE und GR aufzuteilen, primär aber in GR zu besteuern.
      Für die Sozialversicherung/Rentenkasse müsstest du einen Anwalt fragen. Weiterhin in die Rentenkasse einzahlen dürfte nur bei einer Entsendung und nicht bei remote work aus dem Ausland gehen.
      Viel Erfolg beim umsetzen
      Michael

  22. Hallo Michael,
    ich benötige ebenfalls einmal Unterstützung bzw. Auskunft.
    Ich werde nach Portugal ziehen und auch meinen Wohnsitz dorthin verlagern. Momentan arbeite ich als Angestellte für ein deutsches Unternehmen und müsste theoretisch kündigen. Ich möchte meinem Arbeitgeber jedoch vorschlagen, weiterhin von Portugal für ihn tätig zu sein. Mir wurde gesagt, es würde erst dann für meinen Arbeitgeber interessant, wenn ich nicht mehr Angestellte sondern Freelancerin bin, da ich meine Sozial-/Steuerabgaben dann selbst in Portugal übernehme und das Unternehmen nur noch mein Gehalt übernimmt. Ist das richtig?
    Plan wäre es, ca. 1x pro Monat zu größeren Meetings/Büro nach Deutschland zu fliegen.
    Würde der Plan so aufgehen oder ist das dann doch nicht ganz so einfach?
    Liebsten Dank.

    1. Hello,
      als Freelancerin bekommst du kein Gehalt, sondern stellst Rechnungen. Dein Auftraggeber bezahlt dich also wie anderen Dienstleister. Scheinselbständigkeit in DE dürfte kein Problem sein, wenn du nicht mehr hier bist. Das kann dir aber nur ein Rechtsanwalt verbindlich beantworten (Rechtsberatung). In deiner Vergütung musst du entsprechend die Abgaben, die du dann selbst zahlst, etc. berücksichtigen. Meetings kann man auch als Dienstleister wahrnehmen. Der gewöhnliche Aufenthalt und Lebensmittelpunkt muss eindeutig nach PT verlagert sein.
      Gerne können wir das auch in unserer FB-Gruppe diskutieren: Facebook-Gruppe
      Viel Erfolg mit deinem Auftraggeber
      Michael

  23. Hallo Michael,

    ich ziehe in Erwägung zu meinem Partner in die Schweiz zu ziehen und dort Vollzeit zu arbeiten. Ich miete aktuell eine Wohnung in Deutschland, die ich auch ungerne aufgeben würde, falls man wochenends nach Deutschland kommen möchte. Alternativ könnte wahrscheinlich auch der Mietvertrag auf bspw. meine Eltern umgeschrieben werden.

    Wenn ich mich in Deutschland abmelde, in der Schweiz anmelde und die Wohnung in Deutschland trotzdem beibehalte, sollte ich doch in Deutschland eigentlich nicht besteuert werden, oder?

    Vielen Dank und liebe Grüße
    Michael

    1. Hallo Michael,
      mit einem Wohnsitz in Deutschland bist du weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig. Für die Besteuerung ist die Ansässigkeit entscheidend. Dazu plane ich in meinem Newsletter demnächst einen Beitrag.

      Ansonsten werde ich zukünftig Fragen bevorzugt in meiner Facebook-Gruppe beantworten, sonst verliere ich den Überblick: Facebook-Gruppe
      Freue mich dich dort zu treffen.
      Beste Grüße
      Michael

  24. Hallo Michael, vielen Dank für die sehr hilfreichen Informationen und die Zeit, die Du Dir zur Beantwortung nimmst. Mir bereitet folgende Frage Kopfzerbrechen :
    Ich gebe meine Anstellung in DE auf, um künftig als Auftragnehmer IT-Leistungen an meinen derzeitigen Arbeitgeber zu erbringen. Entweder aus einer operativen Zypern-Ltd. mit dortiger Substanz (nach erfolgtem Wegzug) oder aus einer operativen sp z o.o. (polnische GmbH), die von einer Zypern Ltd. (Holding) gehalten wird. In beiden Fällen wäre ich in Zypern steuerlich und tatsächlich ansässig. Die PL Variante mit Zypern Holding deshalb, da wahrscheinlich die Akzeptanz beim derzeitigen Arbeitgeber / künftigen Auftraggeber (DE GmbH) höher wäre. Siehst Du irgendein Problem, wenn in der PL Konstellation mit Zypern Holding in PL nicht wirklich Substanz vorliegt? Könnte der dt. Fiskus etwa eine BS in PL deswegen in Frage stellen und beschränkte Steuerpflicht in DE unterstellen (dann hätte ich doch zumindest das Argument der Zypern Ansässigkeit mit Tax Certificate in der Hinterhand)? Bzw. liefe ich Gefahr, sowohl in PL als auch in CY körperschaftsteuerlich veranlagt zu werden für die Betriebstätigkeit der polnischen operativen Gesellschaft? Vielen Dank vorab für Deine Mühe. Adam

    1. Hallo Adam,
      wie in meinem letzten Post schon geschrieben, bitte die Frage in meiner Facebook-Gruppe beantworten, sonst verliere ich den Überblick: Facebook-Gruppe
      Freue mich dich dort zu treffen.
      Besten Dank
      Michael

  25. Hallo, ich möchte ins Ausland auswandern und mich hier Abmelden. Möchte mein eigentumswohnung vermieten..
    Wie läuft das ab muss ich hier in deutschland ein Bankkonto haben damit ich die miete bekomme?
    Muss ich steuern und
    Und krankenversicherung auch zahlen da ich miete bekomme?

    1. Hallo,
      wie zuletzt schon geschrieben, bitte die Frage in unserer Facebook-Gruppe stellen. Dort kann dir sicherlich am schnellsten und besten geholfen werden und es ist auch eine Diskussion deiner Frage möglich:
      Facebook-Gruppe
      Freue mich dich dort zu treffen.

      Ansonsten kannst du Frage auch gerne eine einem meiner regelmäßigen, kostenlosen Live Q&As stellen. Dazu am besten zu unserem Newsletter anmelden und wir schicken dir eine E-Mail, wenn der nächste Termin feststeht. Als gratis Zugabe bekommst du unseren ULTIMATIVEN FAHRPLAN ZU DEINER RECHTSSICHEREN AUSWANDERUNG. Dazu einfach auf den orangenen Button klicken und eintragen.
      https://steuer.easydigitax.de/rechtssicher-auswandern-fahrplan/

      Besten Dank
      Michael

  26. Hallo,
    Ich lebe seit 7 Jahren auf meinem Schiff und bereisen die Welt. Bin in dieser Zeit nur einmal für 4 Monate nach Deutschland gekommen. Das war vor 3 Jahren. Ich bin abgemeldet, habe keine Wohnung in D.
    Ich habe lediglich Einkünfte aus Aktien Geschäften. Sämtliche Aktien sind von ausländischen Firmen. (Norwegen, USA)
    Kann ich mich daher von der Abgeltungssteuer bzw Kapitalertragssteuer befreien lassen? Und wenn ja wie mache ich das am besten?
    Vielen Dank für den guten Artikel und den pdf guide..
    Chris

    1. Hallo Chris,
      wie zuletzt schon geschrieben, bitte die Frage in unserer Facebook-Gruppe stellen. Dort kann dir sicherlich am schnellsten und besten geholfen werden und es ist auch eine Diskussion deiner Frage möglich:
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      Besten Dank
      Michael

  27. Hallo,
    Danke erstmal für die mega guten Infos und die Top Website!

    Hier meine speziellere Frage:
    Ich arbeite remote bei einem deutschen Unternehmen und überlege mit meinem Partner nach Luxemburg zu ziehen (er arbeitet dort). Wenn ich von dort aus weiterhin remote für das nur in Deutschland ansässige Unternehmen arbeite und mich in Deutschland abmelde, müsste ich dann trotzdem noch Steuern in Deutschland zahlen oder nur in Luxemburg?

    Vielen Dank und liebe Grüße,
    Steffi

    1. Hallo Steffi,
      vermutlich in beiden Ländern, wenn du die Tätigkeit auch in DE ausübst. Sonst nur in LUX.

      Wie zuletzt schon geschrieben, bitte die Frage in unserer Facebook-Gruppe stellen. Dort kann dir sicherlich am schnellsten und besten geholfen werden und es ist auch eine Diskussion deiner Frage möglich:
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      Besten Dank
      Michael

  28. Hallo,
    da meine Frau und ich nicht mehr arbeiten und unser Einkommen zu 100% aus Vermietung ( in Deutschland) besteht würden wir gerne in ein Land auswandern wo wir wen möglich keine oder nur geringe Steuern aus Einkünften aus.Vermietung und Verpachtung besteht.
    Wäre Spanien hierfür geeignet? Gibt es weitere vergleichbare Länder?

    Mit freundlichen Grüßen
    Christian

    1. Hallo Christian,
      vielen Dank für deine Frage. Wie zuletzt schon geschrieben, bitte die Frage in unserer Facebook-Gruppe stellen. Dort kann dir sicherlich am schnellsten und besten geholfen werden und es ist auch eine Diskussion deiner Frage möglich:
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      Besten Dank
      Michael

  29. Hi aus Down Under,

    Ich bin Neuseelaender und Deutscher (offiziell) und lebe/ arbeite mit meiner Family immer mehr als 183 Tage in Neuseeland. In Deutschland besitze ich jedoch ein Haus welches leersteht und in welchem ich (mit Familie) ca. 3-5 Monate im Jahr verbringe. Wir sind dann nicht angemeldet und dieses Haus ist kein offizieller Zeitwohnsitz. Wir machen dort ueberweigend Urlaub, jedoch arbeite ich hin und wieder auch als free-lancer. Bisher habe ich deutsche Einkuenfte in D beschraenkt versteuert und meine Kiwi-Einkuenfte voll in NZ (mit Gegenrechnung wegen des Doppelbesteuerungabkommens). Mache ich da etwas falsch???

    1. Hallo Thomas,
      vielen Dank für deine Frage. Wie zuletzt schon geschrieben, bitte die Frage in unserer Facebook-Gruppe stellen. Dort kann dir sicherlich am schnellsten und besten geholfen werden und es ist auch eine Diskussion deiner Frage möglich:
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      Besten Dank
      Michael

  30. Hi.Ich halte Doppel Staatsbürgerschaft DL/ USA. Lebe ausschließlich die letzten 10 Jahre in den USA und zahle dort Steuern. in DL habe ich keine n Wohnsitz oder Einkommen, nur ein Bankkonto das ich benutze für meine private Deutsch Krankenversicherung zu zahlen oder Rückerstatungen zu erhalten. Meine Bankauszüge werden zu meiner Schwester in DL gesendet.. Meine Bank möchte nun wissen und von mir nachgewiesen haben, welches meine USA Steuernr. ist und meine genaue Adresse in den USA mit Prüfung bei Stromrechnung e.c.t. ist dort ein Sturm zu erwarten von meiner Bank , da diese denken das dies einzigen KV Aktivitäten auf dem Konto steuerpflichtig sind oder können mein Konto schließen. Hoffe, das ich mir unnötig den Kopf zerbreche. Danke für jede Info

    1. Hallo Angelika,
      vielen Dank für deine Frage. Wie zuletzt schon geschrieben, bitte die Frage in unserer Facebook-Gruppe stellen. Dort kann dir sicherlich am schnellsten und besten geholfen werden und es ist auch eine Diskussion deiner Frage möglich:
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      Besten Dank
      Michael

  31. Hallo Michael,

    ich habe ein Jobangebot in Australien und werde ggfs. ab Juli/August für erstmal 3 Jahre dahin gehen. Die Auswanderung erfolgt zusammen mit meiner Freundin. Die Wohnung hier in Deutschland werden wir sehr wahrscheinlich auflösen.
    Gibt es Möglichkeiten dass das deutsche Gehalt welches ich bis ca. 1.7./1.8.2021 bekomme nicht versteuern zu müssen? (z.B. abhängig vom Zeitpunkt der Abmeldung hier in Deutschland. Mit Überstunden/Urlaub habe ich hier etwas Spielraum um auch früher ausreisen zu können. Zudem war ich schon insg. 1 Monat beruflich im Ausland falls sich das positiv auswirkt)

    Würde das ganze ggfs. auch mit einer Abfindung funktionieren?

    Vielen lieben Dank!

    Beste Grüße
    Simon

    1. Hallo Simon,
      vielen Dank für deine Frage.

      Es freut uns, dass der Fachartikel hilfreich für dich war.

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      Besten Dank
      Michael

  32. Hallo Michael,
    Ich habe aktuell eine Firma in den Vereinigten Arabischen Emiraten gegründet sowie mein Arbeits- und Aufenthaltsvisum dort erhalten und bin gerade dabei mich aus Deutschland abzumelden alle Verträge und Bankkonten zu kündigen und zu meiner Frau nach Dubai zu ziehen. Da ich Kinder aus meiner ex partnerschaft habe würde ich noch zu Besuchen kurzfristing für 2 Wochen alle 1,5-2 Monate nach Deutchland zurückkommen. Da ich meine Firma auch Deutsche Kunden bedienen wird (Tätigkeit wird aber Remote aus Dubai vollbracht) habe ich jetzt folgende Fragen:
    -Bin ich hierbei noch beschränkt steuerpflichtig in Deutschland wenn ich dort hingezogen bin und über meine Firma Deutsche Kunden Remote bediene (Rechnung von der VAE Firma gestellt und Aufenthalt dort weit größer als 185 Tage)?
    -Viel mehr interessiert mich wie es mit der Steuerpflicht ausschaut, wenn ich meine Mietwohnung hier behalte für meine Kurzbesuche aber oben genannte Bedingungen gleich bleiben?

    Vielen Dank dir schon einmal im Voraus. Hoffe du kannst mir helfen, da mir das ganze einiges an Kopfschmerzen bereitet.

    GRÜßE,
    Peter

    1. Hallo Peter,
      vielen Dank für deine Frage.
      Es freut uns, dass der Fachartikel hilfreich für dich war.

      Wie zuletzt schon geschrieben, bitte die Frage in unserer Facebook-Gruppe stellen. Dort kann dir sicherlich am schnellsten und besten geholfen werden und es ist auch eine Diskussion deiner Frage möglich:
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      Besten Dank, dein Team von EasyDigiTax

  33. Hallo Michael,

    danke für Deinen Beitrag und Dein Engagement im Bezug auf die Fragen hier.
    Daher möchte auch ich mich kurz zu Wort mit einer Frage melden.

    Ich habe in D eine gemeinsame Wohnung mit meiner Lebensgefährting (nicht eingetragen, keine Ehe), bin aber nun nach AT ausgewandert, inkl. neuem Job, neuer Wohnung und auch entsprechender Anmeldung im sogenannten Bürgerbüro. Ich bin ca. 2/3 des Monats in AT und 1/3 in D und arbeite da vom Homeoffice aus.

    Wie verhält es sich nun mit der Steuer, da ich kein Interesse habe, in D Steuern zu zahlen, da sich mein Lebensmittelpunkt nun in AT befindet, meine Partnerin aber (noch) in D wohnt und wir beide im D-Mietvertrag stehen. In AT bin ich allein als Mieter vermerkt.

    Grüße,
    Chris

    1. Hallo Chris,
      vielen Dank für deine Frage.
      Es freut uns, dass der Fachartikel hilfreich für dich war.

      Wie zuletzt schon geschrieben, bitte die Frage in unserer Facebook-Gruppe stellen. Dort kann dir sicherlich am schnellsten und besten geholfen werden und es ist auch eine Diskussion deiner Frage möglich:
      Facebook-Gruppe
      Freue mich dich dort zu treffen.

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      Besten Dank, Michael

  34. Ich bin Pensionär, verheiratet mit einer Philippina ohne deutschen Pass, habe mein Haus verkauft und wandere im Juni 21 in das Billigsteuerland Philippinen aus. Das FA hat mich nun von Lohnsteuerklasse 3 in Lohnsteuerklasse 1 versetzt. War dies richtig?
    Danke für die Rückantwort.
    Günther

    1. Hallo Günther,
      vielen Dank für deine Frage.

      Es freut uns, dass der Fachartikel hilfreich für dich war.
      Wir bitten grundsätzlich darum, Fragen in unserer Facebook-Gruppe einzustellen, da wir viele Anfragen über verschiedene Kanäle erhalten und die daher Fragen gerne für euch an einem Ort bündeln möchten. So kann dir sicherlich am schnellsten und besten geholfen werden und es ist auch eine Diskussion deiner Frage möglich:
      Facebook-Gruppe
      Wir freuen uns auf den Austausch mit dir.

      Ansonsten kannst du deine Frage auch gerne in einem unserer regelmäßigen, kostenlosen Live Q&As stellen. Melde dich dazu bitte zu unserem Newsletter an und wir schicken dir eine E-Mail, wenn der nächste Termin feststeht. Als gratis Zugabe bekommst du unseren ULTIMATIVEN FAHRPLAN ZU DEINER RECHTSSICHEREN AUSWANDERUNG. Dazu einfach auf den orangenen Button klicken und eintragen.
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      Besten Dank
      Dein Team von EasyDigiTax

  35. Hallo Michael,
    Ich bin in Altersteilzeit bis 30.9.2022. Beziehe die Rente ab 1.10.22. Möchte meinen Erstwohnsitz auf La Gomera, Kanaren, anmelden. Habe auf La Gomera eine Eigentumswohnung und lebe 9 Monate hier. Ca. 3 Monate verbringe ich in Deutschland. Habe hier eine Eigentumswohnung. Da bin ich dann und besuche meine Tochter, Enkel ect.
    Will in Deutschland keine Steuern mehr bezahlen. Fragen:
    1. Möchte mich abmelden von Deutschland trotz der Eigentumswohnung, ist das möglich? Könnte diese auch auf meine Tochter übertragen.
    2. Wo bezahle ich jetzt die Sozialabgaben? Kann ich in Deutschland Sozialversicherung bleiben? Gehe ab August auf die Kanaren und melde mich dort an.
    3. Was kann ich tun, um in Ruhe zu leben, ohne Finanzamt, GEZ usw.
    Danke dir.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ursula

    1. Hallo Ursula,
      vielen Dank für deine Frage.

      Es freut uns, dass der Fachartikel hilfreich für dich war.
      Wir bitten grundsätzlich darum, Fragen in unserer Facebook-Gruppe einzustellen, da wir viele Anfragen über verschiedene Kanäle erhalten und die daher Fragen gerne für euch an einem Ort bündeln möchten. So kann dir sicherlich am schnellsten und besten geholfen werden und es ist auch eine Diskussion deiner Frage möglich:
      Facebook-Gruppe
      Wir freuen uns auf den Austausch mit dir.

      Ansonsten kannst du deine Frage auch gerne in einem unserer regelmäßigen, kostenlosen Live Q&As stellen. Melde dich dazu bitte zu unserem Newsletter an und wir schicken dir eine E-Mail, wenn der nächste Termin feststeht. Als gratis Zugabe bekommst du unseren ULTIMATIVEN FAHRPLAN ZU DEINER RECHTSSICHEREN AUSWANDERUNG. Dazu einfach auf den orangenen Button klicken und eintragen.
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      Besten Dank
      Dein Team von EasyDigiTax

  36. Hallo Herr Wohlfahrt,habe mit Interesse obigen Artikel gelesen. bin selbst wohnhaft in Kuba (Lebensmittelpunkt), habe jedoch vor ca 4 Jahren Wohnsitz in D angemeldet und zwar aufgrund der politisch prekären Situation welche europäischen Banken das Unterhalten von Konten für Kunden mit Hauptwohnsitz in Kuba quasi verunmöglicht (US Einfluss).
    Nach Anmeldung in D hat meine Bank mit der geänderten Wohnsitzadresse die Geschäftsbeziehung wieder aufgenommen. Bei meinen Transaktionen an den Finanzmärkten wird seitdem automatisch Kapitalertragssteuer sowie Solizuschlag abgeführt.
    In den letzten 4 Jahren war ich insgesamt ca 6 Wochen in D. Die Wohnung die ich als Wohnsitz angebe nutze ich quasi als Gast. Habe keine Schlüssel oder private Gegenstände dort. Die Wohnung wird mir von meiner Ex Frau zur Verfügung gestellt. Ansonsten wird die Wohnung von Mitgliedern Ihrer Familie ab und zu benutzt.
    Frage ist nun natürlich ob die beschränkte Steuerpflicht wirklich notwendig ist oder ob es legale Möglichkeiten der Vermeidung gibt.
    Dank im voraus für ihren Kommentar dazu.

    1. Hallo Wolfgang,
      vielen Dank für deine Frage.

      Es freut uns, dass der Fachartikel auf dein Interesse gestoßen ist.
      Da wir sehr viele Anfragen über verschiedene Kanäle erhalten, möchten wir gerne darum bitten, Fragen grundsätzlich in unsere Facebook-Gruppe einzustellen. Dort bündeln wir die Kommunikation, so dass du vom Austausch und der Diskussion deiner und weiterer Fragen profitieren kannst. Die Gruppe findest Du hier:
      Facebook-Gruppe
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      Vielen Dank und bis bald
      Dein Team von EasyDigiTax

  37. Hallo Michael,
    ich bin freiberuflich tätig. Sonst kein anderes Einkommen. Im August 2021 plane ich in ein Drittland mit DBA auszuwandern, dort eine Ltd gründen mit 100% Anteilen und von dort meine Tätigkeit ausüben. Allerdings zur Sicherheit zuerst ohne Abmeldung. Die Mietwohnung würde ich untermieten, d.h. ich habe keinen Zugang zur Wohnung. Wenn die Geschäfte im Ausland weiterhin gut laufen, werde ich zum Jahreswechsel zurück nach Deutschland fliegen, um mich komplett abzumelden und die Wohnung auflösen. Wäre ich in Deutschland für das Jahr 2021 weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig? Wäre für mich eine Hinzurechnungsbesteuerung in diesem Fall relevant?

    Besten Dank
    Serjio

    1. Hallo Serjio,
      vielen Dank für deine Frage.

      Es freut uns, dass der Fachartikel auf dein Interesse gestoßen ist.
      Da wir sehr viele Anfragen über verschiedene Kanäle erhalten, möchten wir gerne darum bitten, Fragen grundsätzlich in unsere Facebook-Gruppe einzustellen. Dort bündeln wir die Kommunikation, so dass du vom Austausch und der Diskussion deiner und weiterer Fragen profitieren kannst. Die Gruppe findest Du hier:
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      Vielen Dank und bis bald
      Dein Team von EasyDigiTax

  38. Hallo Michael

    Toll, dass du dir die Mühe machst und so vielen Menschen bei deren Steuerfragen unterstützt.

    Ich bin Schweizer und wohnhaft in Deutschland. Ich möchte zurück in die Schweiz ziehen, aber meine Eigentumswohnung in Deutschland noch nicht vermieten sondern als Ferienwohnung ein paar Mal im Jahr nutzen.

    Ich hätte keine Einkünfte aus Deutschland und würde in der Schweiz einer unselbständigen Arbeit nachgehen.
    In der Schweiz würde ich demnach Steuern bezahlen. Müsste ich aufgrund der Eigentumswohnung auch noch in Deutschland, auf mein Schweizer Einkommen, Steuern bezahlen? Und wie oft darf ich nach Deutschland reisen bzw. wie oft darf ich die Ferienwohnung nutzen?
    Vielen Dank für deine Unterstützung.
    Grüsse, Ivan

    1. Hallo Ivan,
      vielen Dank für deine Nachricht. Es freut uns, dass der Fachartikel auf dein Interesse gestoßen ist und wir dir damit weiterhelfen können.

      Da wir sehr viele Anfragen über verschiedene Kanäle erhalten, möchten wir gerne darum bitten, Fragen grundsätzlich in unsere Facebook-Gruppe einzustellen. Dort bündeln wir die Kommunikation, so dass du vom Austausch und der Diskussion deiner und weiterer Fragen profitieren kannst. Die Gruppe findest Du hier:
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      Vielen Dank und herzliche Grüße
      Dein Team von EasyDigiTax

  39. Hallo Michael, kann ich dich mal über meinen Fall kurz fragen? Ich habe eine Wohnung in Deutschland gekauft, werde aber in dem nächsten Monat in der Schweiz arbeiten. Weil ich eine Wohnung in Schweiz mieten werde, ist es möglich, dass ich nur in Schweiz steuerpflichtig bin? Oder muss der Steuern auch in Deutschland gehoben sein, weil ich hier eine Wohnung besitze?

    1. Hallo Lee

      vielen Dank für deine Frage. Es freut uns, dass der Fachartikel hilfreich für dich war.

      Wir möchten grundsätzlich darum bitten, Fragen nach Möglichkeit in unserer Facebook-Gruppe einzustellen. Wir erhalten sehr viele Anfragen über verschiedene Kanäle und möchten die Fragen gerne für euch an einem Ort bündeln. So kann dir und allen anderen am schnellsten und besten geholfen werden und es ist auch eine Diskussion deiner Frage möglich. Die Facebook-Gruppe findest du hier:
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      Wir danken für Dein Verständnis und freuen uns auf den Austausch mit dir.

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      Besten Dank und viele Grüße
      Dein Team von EasyDigiTax

  40. Hallo ich habe mich heute hier angemeldet,

    Frage: Ich habe eine Haus gemietet in Österreich und muss mich dort mit einem Wohnsitz eintragen lassen.
    Jetzt überlege ich in Deutschland aufzuhören mit meinem Gewerbe der gewerblichen Vermietung und 2 Gewerbeimmobilien zu verkaufen. 1 Privat ETW muss ich noch behalten bis die 10 Jahres Frist abgelaufen ist.
    Gibt es eine Vergünstigung der Steuer wenn ich in Österreich gemeldet bin?
    In D muss ich 48 %+Gewerbesteuer bezahlen oder 25 % und mein Gewerbe abmelden.
    Wie ist der Unterschied?
    Ich habe gelesen das es in der Schweiz am günstigsten sein soll. Dort könnte ich auch hingehen und meine Rentendasein beginnen.

    1. Liebe Gabriele

      vielen Dank für deine Fragen. Es freut uns, dass der Fachartikel hilfreich für dich war.

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      Besten Dank und viele Grüße
      Dein Team von EasyDigiTax

  41. Hallo, ich Handel mit Aktien und Cryptocoins, ich überlege mein Wohnsitz nach Panama zu verlegen und möchte dann nur ein paar Mal im Jahr nach Deutschland ( weniger als 183 Tage) . Wenn ich mein Aktiendepot und Konto bei der deutschen Bank behalte sind die Gewinne in Panama Steuerfrei. Bleiben sie das auch in Deutschland wenn ich hier abgemeldet bin und über kein Wohnraum frei verfüge?

    1. Hallo Joachim

      vielen Dank für deine Frage zum Fachartikel.

      Wie du evtl. schon im Kommentarverlauf gesehen hast, möchten wir gerne darum bitten, Fragen nach Möglichkeit in unserer Facebook-Gruppe einzustellen.
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      Dein Team von EasyDigiTax

  42. Hallo Michael, ich habe einen seltenen Fall.
    Ich bin als Pilot einer irischen Fluggesellschaft mit einem deutschen Vertrag in Frankfurt/Main angestellt.
    Durch eine Teilung mit einem Arbeitskollegen, wäre ich in der Lage auf 50% zu arbeiten, was bedeutet, dass ich 5 Tage am Stück arbeiten müsste und 13 Tage frei hätte.
    Deshalb und weil ich gerne in wärmere Gefilde gehen würde, habe ich mir überlegt nach Zypern auszuwandern.
    Was für mich erschwerend ist, ist das ich eine Immobilie besitze, die seit mehreren Jahren an eine Familie vermietet ist und ich vor kurzem eine GmbH mit Freunden, sowie ein Einzelunternehmen gegründet habe. Beide Geschäfte haben allerdings noch so gut wie keinen Gewinn erwirtschaftet.
    Wie kann ich am besten vorgehen, dass ich nicht in Deutschland besteuert werde wenn ich tatsächlich nach Zypern gehe und was muss ich beachten. Wo müsste ich mein Gehalt versteuern und was würde mit meiner Wohnung passieren?
    Vielen Dank im voraus …..
    Grüße aus Mannheim

    Robert

    1. Hallo Robert

      vielen Dank für deine Frage.

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  43. Hallo,

    meine Frau und ich wollen Anfang nächsten Jahres für sechs Monate in Kanada sein. Ich kann für meinen deutschen Arbeitgeber Remote arbeiten. Wir werden unsere Wohnung in Deutschland aufgeben, aber nach sechs Monaten wieder zurückkommen (bei Bekannten oder in Airbnb´s unterkommen). Nur wissen wir noch nicht ob wir dann in Deutschland bleiben, oder ob wir weiter nach Asien reisen.

    Wie sieht es in solch einem Fall mit der Steuerpflicht aus?

    Vielen Dank im Voraus.
    Martin

    1. Hallo Martin

      vielen Dank für deine Frage.

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